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Nicht-EWR-Bürger, die einen EU-Pass erwarten

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Der Immigration Service Delivery hat Anfragen von Nicht-EWR-Bürgern erhalten, die gerichtliche Dokumente erhalten haben, die besagen, dass sie Bürger eines EU-Landes sind.

Da diese Nicht-EWR-Bürger jedoch noch keinen EU-Pass besitzen, müssen sie sich auf ihre irische Einwanderungserlaubnis verlassen, um sich legal im Land aufzuhalten.

Die Einwanderungserlaubnis, die einem Nicht-EWR-Bürger während seines Aufenthalts in Irland erteilt wird, hängt von dem Grund ab, aus dem sich die Person in Irland aufhält. Hält sich eine Person beispielsweise zum Studium in Irland auf, erhält sie eine Einwanderungserlaubnis der Stufe 2. Diese Einwanderungserlaubnis wird nur erteilt, wenn ein Student aktiv studiert, auf dem Studienweg voranschreitet und die veröffentlichten Bedingungen für Studenten erfüllt.

Eine Einwanderungserlaubnis der Stufe 2 wird nicht für persönliche Angelegenheiten ausgestellt, z. B. für den Erwerb der Staatsbürgerschaft eines anderen Landes. Ebenso erhält eine Person mit einer Einwanderungserlaubnis der Stufe 1 diese Erlaubnis, um in dem Staat zu arbeiten, nachdem ihr zuvor eine Beschäftigungserlaubnis durch das Ministerium für Unternehmen, Handel und Beschäftigung erteilt wurde.

Wenn eine Person mit Stempel 2 oder Stempel 1 nicht weiter studiert oder arbeitet, wird ihr keine Verlängerung oder eine weitere Einwanderungserlaubnis ausgestellt, und wenn sie keine gültige Einwanderungserlaubnis hat, ist sie nicht berechtigt, im Land zu bleiben, und sollte Vorkehrungen treffen, das Land zu verlassen.

Nicht-EWR-Bürger, die zwar über gerichtliche Dokumente verfügen, aus denen hervorgeht, dass sie Bürger eines EU-Landes sind, aber keinen EU-Pass besitzen, der diesen Status bestätigt, sollten sich an ihre nationale Botschaft wenden und sicherstellen, dass sie ihre irische Einwanderungsgenehmigung auf dem neuesten Stand halten, während sie auf die Ausstellung ihres EU-Passes warten.

Bitte beachten Sie, dass die Einwanderungsbehörde einem Nicht-EWR-Bürger keine Einwanderungsgenehmigung erteilt, solange er auf die Ausstellung seines EU-Passes wartet.

20. Dezember 2023|

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Bereitstellung von Einwanderungsdiensten
Justizministerium,
Innere Angelegenheiten und Migration
13-14 Burgh Quay
Dublin 2 D02 XK70
Irland

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