Die Einwanderungsbehörde (Immigration Services Delivery, ISD) des Justizministeriums ist sich bewusst, dass Personen, die ihre Aufenthaltsgenehmigung in Irland verlängern wollen, derzeit einen Rückstau bei der Bearbeitung dieser Verlängerungen haben. Nach Abschluss des Verlängerungsverfahrens für eine Registrierung kann es weitere zwei Wochen dauern, bis man eine irische Aufenthaltsgenehmigung (IRP) per Post erhält.
Zur Erleichterung von Nicht-EU/EWR-Bürgern mit rechtmäßigem Wohnsitz im Land, die ihre derzeitige Aufenthaltsgenehmigung verlängern müssen und in der Weihnachts- und Neujahrszeit ins Ausland reisen möchten, gibt der Justizminister eine Reisebestätigungsmitteilung heraus (siehe beigefügten Link unten). Darin werden die Fluggesellschaften aufgefordert, den Reisenden zu gestatten, mit ihrer kürzlich abgelaufenen IRP-Karte zu reisen, wenn ein Antrag auf Erneuerung der Genehmigung bei der ISD vor dem Ablaufdatum der IRP-Karte eingereicht wurde.
Nicht-EU/EWR-Staatsangehörige, die eine Erneuerung ihrer IRP-Karte beantragen müssen, können ihre aktuelle, kürzlich abgelaufene IRP-Karte verwenden, um im Zeitraum vom 06. Dezember 2023 bis zum 31. Januar 2024 zu reisen. Diese Erlaubnis gilt nur, wenn der Antrag auf Erneuerung der Registrierungserlaubnis vor dem Ablaufdatum der IRP-Karte gestellt wurde.
Die Anträge auf Verlängerung werden weiterhin so schnell wie möglich bearbeitet.
Diese Reisebestätigung ist vom 06. Dezember 2023 bis einschließlich 31. Januar 2024 gültig.
Anmerkung: