In diesem Abschnitt
Kurzzeitvisa (weniger als 3 Monate)
Bevor Sie einen Antrag auf ein C-Visum für einen kurzfristigen Aufenthalt stellen, vergewissern Sie sich bitte, dass Sie mit der Politik vertraut sind, die der Prüfung von Anträgen auf Kurzzeitvisa zugrunde liegt.
Politik zur Prüfung von C-Visa für kurzfristige Aufenthalte
Alle Antragsteller auf ein C-Visum für einen kurzfristigen Aufenthalt (unabhängig davon, ob es sich um eine einmalige oder mehrfache Einreise handelt) müssen nachweisen, dass sie ausreichend starke familiäre, soziale oder wirtschaftliche Bindungen zu ihrem Wohnsitzland haben, um dem Visumbeamten zu versichern, dass der geplante Aufenthalt in Irland nur vorübergehend sein wird und mit der Dauer und den Bedingungen der von den Einwanderungsbehörden bei der Ankunft in Irland erteilten Erlaubnis übereinstimmt. Die Höchstaufenthaltsdauer für ein Kurzzeitvisum "C" beträgt 90 Tage.
Die Verantwortung für den Nachweis wesentlicher Bindungen zu einem anderen Land als Irland liegt bei Ihnen. Die Beweislast liegt in allen Fällen bei Ihnen, um den Visumbeamten zu überzeugen. Der Visumbeamte kann alle zur Unterstützung Ihres Antrags vorgelegten Beweise überprüfen.
Es besteht weder ein Anspruch auf ein Visum, noch gibt es eine Reihe von Dokumenten oder Antragsbedingungen, die die Genehmigung eines Antrags garantieren. Die Unterlagen, die normalerweise zur Unterstützung eines Antrags erforderlich sind, sind jedoch im "Leitfaden für Unterlagen" für jede Art von Kurzzeitvisum "C" aufgeführt.
Bewertungskriterien
Bei der Beurteilung eines Antrags kann ein Visumbeamter die folgenden Punkte berücksichtigen:
Vorgeschichte schwerer Kriminalität/Missbrauch durch Einwanderer
Schwerwiegende Straftaten oder schwerwiegende Verstöße gegen irische oder britische Einwanderungsgesetze können an sich schon ein Grund für die Ablehnung eines Visums sein.
Vorlage falscher/irreführender Informationen/Dokumente
Zusammenfassung
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Sie Folgendes deutlich machen müssen: