Grenzkontrollbedingungen für junge Menschen (unter 18 Jahren)
Personen unter 18 Jahren sollten bei ihrer Reise Kopien der Dokumente mit sich führen, die sie für ihren Visumantrag benötigen, z. B. eine Einverständniserklärung der Eltern.
So kann der Einwanderungsbeamte eine Entscheidung treffen und die Sicherheit der jungen Menschen schützen.
Wenn ein Jugendlicher in Begleitung eines Erwachsenen bei der Grenzkontrolle ankommt, wird der Einwanderungsbeamte einen Nachweis über die Beziehung zwischen ihm und dem/den Erwachsenen, mit dem/denen er reist, und/oder dem/den Erwachsenen, der ihn nach dem Grenzübertritt abholt, verlangen.
Wenn ein Jugendlicher allein bei der Grenzkontrolle ankommt, kann der Einwanderungsbeamte einen Nachweis über die Beziehung zwischen ihm und einem oder mehreren Erwachsenen verlangen, die ihn nach dem Grenzübertritt treffen.
Lesen Sie eine längere Beschreibung der Reisebedingungen für junge Menschen unter 18 Jahren.