In diesem Abschnitt
Einführung
Im Folgenden finden Sie praktische Informationen, die Ihnen bei einer Reise nach Irland mit Kindern in Ihrer Obhut nützlich sein können. Ein Kind ist definiert als eine Person unter 18 Jahren, die nicht verheiratet ist oder war.
Schutz von Kindern
Das Justizministerium und das Ministerium für Justiz, Inneres und Migration haben sich verpflichtet, die höchsten Standards beim Schutz von Kindern einzuhalten. Bei unserer Arbeit an der Grenze haben wir unweigerlich mit Kindern zu tun, und unsere Beamten müssen auf die Möglichkeit achten, dass ein Kinderschutzproblem entsteht. Glücklicherweise treten bei der überwiegenden Mehrheit unserer Begegnungen mit Kindern keine derartigen Probleme auf, aber wir müssen weiterhin auf das Risiko achten. Zu den möglichen Kinderschutzproblemen gehören Menschenhandel und die Ausbeutung von Kindern.
In Fällen, in denen Bedenken hinsichtlich des Wohlergehens von Kindern auftauchen oder bestehen, werden die Einwanderungsbeamten diese Kinder an Tusla, die für das Wohlergehen von Kindern zuständige Behörde, verweisen.
Allgemeine Hinweise
Im Folgenden finden Sie praktische Informationen, die Ihnen bei Reisen nach Irland mit einem Minderjährigen in Ihrer Obhut oder für Minderjährige, die ohne Begleitung eines Erwachsenen reisen, nützlich sein könnten.
Dies sind nur Richtlinien. Sie müssen diese zusätzlichen Unterlagen nicht mit sich führen. Wenn ein Einwanderungsbeamter jedoch weitere Nachforschungen für erforderlich hält, können diese Unterlagen zur Klärung von Fragen beitragen, insbesondere in Bezug auf familiäre Beziehungen.
Es ist zu beachten, dass Fluggesellschaften/Beförderer möglicherweise eine eigene Politik in Bezug auf Kinder haben.
Unbegleitete Minderjährige
Es ist ratsam, dass alle Personen unter 18 Jahren, die sich nicht in der Obhut/Begleitung eines Erwachsenen befinden, die folgenden Unterlagen vorlegen. Nachweis der Zustimmung der Eltern oder des Vormunds des Kindes, z. B.:
Wenn der Minderjährige seinen gewöhnlichen Aufenthalt nicht in Irland hat:
Treffen mit einem unbegleiteten Minderjährigen bei der Ankunft
Ein Einwanderungsbeamter kann auch versuchen, die Beziehung zwischen einem unbegleiteten Minderjährigen und einem Erwachsenen, der das Kind bei der Ankunft am Flughafen abholt, festzustellen, bevor er dem Kind die Einreise in den Staat gestattet. In diesem Fall kann der Einwanderungsbeamte ähnliche Unterlagen wie die oben beschriebenen verlangen.
Reisen mit einem Minderjährigen, der nicht Ihr Kind ist/einen anderen Nachnamen hat
Es ist ratsam, dass Kinder unter 18 Jahren einem Einwanderungsbeamten als Teil ihrer Familieneinheit oder Gruppe und nicht einzeln vorstellig werden.
Ein Einwanderungsbeamter kann Fragen stellen, um die Identität von Personen festzustellen, die an der Grenze vorstellig werden. Wird ein Minderjähriger von einem Erwachsenen mit einem anderen Nachnamen oder von einer Person begleitet, die nicht sein Elternteil ist, kann der Beamte versuchen, die Beziehung zwischen dem Minderjährigen und dem begleitenden Erwachsenen zu ermitteln.
Es ist wichtig zu beachten, dass ein Einwanderungsbeamter in einer Situation, in der ein Kind nur mit einem Elternteil reist, einen Nachweis der Zustimmung des anderen Elternteils verlangen kann. Es ist ratsam, die folgenden Unterlagen zur Vorlage bei einem Einwanderungsbeamten bereitzuhalten, um ihn bei solchen Anfragen zu unterstützen.
Nachweis, dass Sie ein Elternteil oder Vormund des Kindes sind, z. B. Kopien oder Originale von:
Nachweis der Zustimmung der Eltern oder des Vormunds des Kindes, z. B:
Gruppen, die mit Minderjährigen reisen (z. B. Schulreisegruppen)
Es ist ratsam, dass sich die Gruppen bei ihrer Ankunft bei der Einwanderungskontrolle wie folgt organisieren:
Durch das Mitführen relevanter Unterlagen, die Ihre besondere Situation belegen, wird sichergestellt, dass Sie die Einwanderungskontrolle so schnell und effizient wie möglich durchlaufen.