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Einführung
Auf dieser Seite sind die Einwanderungsbestimmungen für Personen aufgeführt, die von außerhalb Irlands in einem nicht zugelassenen Hafen einreisen wollen. Eine Liste der zugelassenen Häfen ist auf dieser Seite zu finden.
Anforderungen
Gemäß Abschnitt 6(1) des Einwanderungsgesetzes von 2004 benötigt ein Ausländer* (mit Ausnahme von Seeleuten), der auf dem Luft- oder Seeweg von außerhalb des Staates in einem nicht genehmigten Hafen ankommt, eine Genehmigung des Justizministers.
Für nicht zugelassene Häfen im Raum Dublin sollte die Genehmigung bei der Border Management Unit am Flughafen Dublin per E-Mail an [email protected] beantragt werden. Für alle anderen Gebiete ist die Genehmigung bei dem örtlichen Einwanderungsbeamten in der örtlichen Garda Síochána District Headquarters Station einzuholen. Um herauszufinden, wo sich Ihre District Headquarters Station befindet, wenden Sie sich an Ihre örtliche Garda Station (https://www.garda.ie/en/contact-us/station-directory/).
Ist es nicht möglich, vor der Ankunft in dem Staat eine Genehmigung einzuholen, so obliegt es dem Betreiber des Schiffes/Luftfahrzeugs, zunächst einen zugelassenen Hafen anzulaufen.
*Im Sinne von Abschnitt 6 Absatz 1 ist ein Ausländer jede Person, die nicht die irische oder britische Staatsangehörigkeit besitzt.
Ein Ausländer, der unter Verstoß gegen Abschnitt 6 Absatz 1 des Einwanderungsgesetzes von 2004 in den Staat einreist, gilt als Ausländer, dem eine Genehmigung verweigert wurde, und macht sich einer Straftat schuldig.