Achtung: Anspruchsberechtigte Ehegatten und Partner von Inhabern einer allgemeinen und konzerninternen irischen Arbeitserlaubnis
Die Minister für Justiz und für Unternehmen, Handel und Beschäftigung haben angekündigt, dass berechtigte Ehe- und Lebenspartner von Inhabern einer allgemeinen und konzerninternen irischen Arbeitserlaubnis, die eine Familienzusammenführung gemäß der Politik zur Familienzusammenführung für Nicht-EWR-Staatsangehörige beantragt und bewilligt bekommen haben, nun mit einem Stempel 1G registriert werden und nicht mehr [...]