Wenn Sie Familienangehöriger oder Partner eines irischen Staatsangehörigen sind und diesem nach Irland nachziehen möchten, erfahren Sie auf den folgenden Seiten, wie Sie dies tun können. Verschiedene Familienangehörige können den Nachzug zu einem irischen Staatsangehörigen beantragen, darunter Ehepartner, Lebenspartner, De-facto-Partner, minderjährige Kinder, unterhaltsberechtigte Elternteile und unterhaltsberechtigte erwachsene Kinder (nur, wenn sie aufgrund eines schweren medizinischen oder psychischen Zustands, der ein eigenständiges Leben untragbar macht, auf die Betreuung durch den Elternteil angewiesen sind, der den Nachzug gewährt). Für jede Kategorie von Antragstellern ist ein separater Antrag zu stellen, und es gelten unterschiedliche Bedingungen.
Lesen Sie unten, welche Kategorie auf Sie zutrifft, und erfahren Sie mehr über Ihre Antragsberechtigung, welche Unterlagen Sie für Ihren Antrag benötigen und was Sie während Ihres Aufenthalts in Irland tun können und was nicht.
Bitte beachten Sie, dass es ein Grundsatzdokument das ausführliche Informationen darüber enthält, wer beitreten kann, und das Sie sorgfältig lesen sollten, bevor Sie einen Antrag stellen (Dieses Dokument gilt für Anträge, die am oder nach dem 26. November 2025 eingereicht werden. Für Anträge, die vor diesem Datum eingereicht werden, lesen Sie bitte das vorherige Dokument)