In diesem Abschnitt
Einführung
Wenn Sie der De-facto-Partner eines irischen Staatsbürgers sind, lesen Sie bitte weiter unten, wie Sie einen Antrag auf ein Leben in Irland stellen können und was Sie tun können, während Sie in Irland leben.
Die nachstehenden Informationen dienen lediglich als Leitfaden. Alle relevanten Kriterien für die Zulassung zu diesem Programm finden Sie hier: Einwanderungspolitik für die De-Facto-Partnerschaft Einwanderungserlaubnis in Irland.
Was kann ich mit dieser Regelung tun?
Die Erlaubnis, als De-facto-Partner eines irischen Staatsbürgers in Irland zu bleiben, erlaubt es Ihnen, in Irland eine Beschäftigung zu suchen, ohne eine separate Arbeitserlaubnis einholen zu müssen, vorausgesetzt, Sie erfüllen alle anderen Einwanderungsanforderungen, die im Einzelfall gelten. Die Dauer der Ihnen ursprünglich erteilten Erlaubnis beträgt 1 Jahr, vorbehaltlich der nachstehenden Bedingungen.
Die Verlängerung ist bei den Registrierungsbehörden (Garda National Immigration Bureau/Immigration Service Delivery Registration office) zu beantragen, vorausgesetzt, die Person erfüllt alle erforderlichen Voraussetzungen für dieses Verfahren.
Die Erlaubnis, als De-facto-Partner eines irischen Staatsangehörigen in den Staat einzureisen, erlaubt es Ihnen,:
Ehrenamtliche Arbeit leisten
Kurzfristige Auslandsreisen (z. B. Urlaub und Teilnahme an Konferenzen) und Rückkehr nach Irland
unmittelbare Familienangehörige (Unterhaltsberechtigte) mitbringen, d. h. in diesem Fall minderjährige Kinder unter 18 Jahren (dies kann auf ein Höchstalter von 23 Jahren ausgedehnt werden, wenn das Kind eine Vollzeitausbildung absolviert und von den Eltern abhängig bleibt).
Mit dieser Genehmigung können Sie das nicht:
Andere Familienmitglieder als die oben genannten mitbringen
im Rahmen dieser Erlaubnis in Irland zu bleiben, wenn Ihr irischer Partner nicht mehr im Land wohnt
Behalten Sie Ihre Erlaubnis, wenn Ihre Beziehung endet
Auf öffentliche Mittel oder Ressourcen zurückgreifen.
Wie kann ich mich bewerben?
Um diese Regelung in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie ein Visum oder eine Vorabklärung beantragen, bevor Sie nach Irland reisen. Sie können überprüfen, ob Sie visumpflichtig oder nicht visumpflichtig sind, indem Sie unsere Reiseweg.
Bei der Antragstellung sollten Sie die aktuellen Bearbeitungszeiten für Preclearance-/Visumanträge berücksichtigen. Sie müssen den Antrag von Ihrem Heimatland oder einem Land aus stellen, in dem Sie rechtmäßig ansässig sind.
Es kann ein Nachweis des Wohnsitzes außerhalb des Staates verlangt werden, und der Antragsteller (und die im Rahmen der Regelung zugelassenen Familienangehörigen) müssen sich während der Bearbeitung ihres Antrags außerhalb des Staates aufhalten.
Wichtig: Die Einreise in den Staat zum Zweck des Nachzugs zu Ihrem irischen De-facto-Partner wird Ihnen von einem Einwanderungsbeamten an der Grenze nicht gestattet, und Sie werden auch nicht in dem Staat registriert, wenn Sie nicht das entsprechende Genehmigungsschreiben für die Vorabklärung oder ein Visum für einen langfristigen Aufenthalt "D" vorlegen können.
Ein Vorabklärungsschreiben und ein Visum erlauben es Ihnen, nur zu einem bestimmten Zweck nach Irland zu reisen. Sie geben Ihnen nicht die Erlaubnis, in das Land einzureisen oder hier zu bleiben. Ein Einwanderungsbeamter an der Grenze kann Ihnen die Einreise verweigern, auch wenn Sie eine Vorabgenehmigung oder ein Visum für einen längeren Aufenthalt haben.
Staatsangehörige, die kein Visum benötigen, beantragen eine Vorabgenehmigung
Staatsangehörige, die ein Visum benötigen, beantragen ein Visum für einen langfristigen Aufenthalt "D".
Schritt 2
Dokumente zusammenstellen und Gebühr bezahlen
Schritt 3
Ihre Bewerbung einreichen
Schritt 1. Antragsformular
Füllen Sie die Online-Bewerbung. Sie erhalten dann ein Formular mit einer Zusammenfassung des Antrags und einer Erklärung, die Sie ausdrucken, unterschreiben und datieren müssen.
Visumspflichtige Staatsangehörige
Wenn Sie Ihre Daten in das Online-Bewerbungsformular eintragen:
Sie müssen die Visum-/Vorabklärungsart "Langer Aufenthalt (D)" auswählen.
Fahrtart als 'einfache Einfahrt' oder 'mehrfache Einfahrt' (mehrfache Einfahrt wird empfohlen)
Und "Visum - Familiennachzug (De Facto Irish)" als Grund für die Reise.
Ein nicht visumspflichtiger Staatsangehöriger
Sie müssen die Visum-/Vorabklärungsart "Langer Aufenthalt (D)" auswählen.
Fahrtenart als 'einmaliger Eintrag'
Und "Preclearance - Join Family (De Facto Irish)" als Grund für Ihre Reise.
Wichtig! Machen Sie auf dem Antragsformular keine falschen oder irreführenden Angaben. Andernfalls können Sie für einen Zeitraum von bis zu 5 Jahren von weiteren Visum-/Vorabklärungsanträgen ausgeschlossen werden.
Schritt 2. Ordnen Sie Ihre Unterlagen und zahlen Sie Ihre Gebühr
Sie müssen Ihre Unterlagen zusammenstellen und die Gebühr für den Visum-/Vorabklärungsantrag entrichten. Die verschiedenen Ämter akzeptieren die Gebühren auf unterschiedliche Weise. Auf dem zusammenfassenden Antragsformular ist angegeben, bei welcher Behörde Sie die Gebühr entrichten müssen. Es ist sehr wichtig, dass Sie Ihre Unterlagen und die Gebühr innerhalb von 30 Tagen nach Ausfüllen des Online-Antragsformulars bei der richtigen Stelle einreichen.
Schritt 3. Bewerbung einreichen
Um das Verfahren abzuschließen, müssen Sie Ihren Reisepass und die entsprechenden Dokumente zur Bearbeitung einreichen. Wo Sie Ihren Antrag einreichen, hängt davon ab, wo Sie wohnen. Das Kurzantragsformular leitet Sie an die zuständige Stelle weiter.
Wie stelle ich einen Antrag für meine Kinder?
Kinder (unter 18 Jahren, bis zu 23 Jahren, wenn sie eine Vollzeitausbildung absolvieren) stellen denselben Antrag wie Sie und müssen von einem irischen Staatsangehörigen unterstützt werden. Sie müssen zuerst Ihr Antragsformular ausfüllen und sich die Antragsnummer notieren. Die unterhaltsberechtigten Kinder müssen dann ihre Antragsformulare nach den unten stehenden Anweisungen ausfüllen:
Schritt 1. Antragsformular
Füllen Sie die Online-Bewerbungsformular Formular aus. Am Ende des Formulars finden Sie eine Zusammenfassung des Antrags und eine Erklärung, die Sie ausdrucken, unterschreiben und datieren müssen. Das Online-Bewerbungsformular wird von den Eltern oder dem Erziehungsberechtigten des Kindes unterzeichnet, wenn dieses unter 18 Jahre alt ist.
Ein visumspflichtiger Staatsangehöriger:
Wählen Sie als Visum-/Vorabklärungsart "Langer Aufenthalt (D)".
Fahrtenart als 'mehrfach'
Familie besuchen (irische Staatsangehörige)(Sonstige)" als Grund für die Reise
Geben Sie in das Textfeld "Zweck der Reise" die Antragsnummer des De-facto-Partners ein.
Ein nicht visumspflichtiger Staatsangehöriger:
Wählen Sie als Visum-/Vorabklärungsart "Langer Aufenthalt (D)".
Fahrtenart als 'mehrfach'
Vorabklärungen - Angehörige" als Grund für die Reise
Geben Sie in das Textfeld "Zweck der Reise" die Antragsnummer des De-facto-Partners ein.
Wichtig! Machen Sie auf dem Antragsformular keine falschen oder irreführenden Angaben. Andernfalls können Sie für einen Zeitraum von bis zu 5 Jahren von weiteren Visum-/Vorabklärungsanträgen ausgeschlossen werden.
Schritt 2. Ordnen Sie Ihre Unterlagen und zahlen Sie die Gebühr
Anschließend müssen Sie Ihre Unterlagen zusammenstellen und die Gebühr für den Visum-/Vorabklärungsantrag entrichten. Die verschiedenen Ämter akzeptieren die Gebühren auf unterschiedliche Weise. Auf dem zusammenfassenden Antragsformular ist angegeben, bei welcher Behörde Sie die Gebühr entrichten müssen. Es ist sehr wichtig, dass Sie alle Ihre Unterlagen und die Gebühr innerhalb von 30 Tagen nach Ausfüllen des Online-Antragsformulars bei der richtigen Stelle einreichen.
Schritt 3. Bewerbung einreichen
Um das Verfahren abzuschließen, müssen Sie alle Ihre Pässe und Belege zur Bearbeitung einreichen. Wo Sie Ihren Antrag einreichen, hängt davon ab, wo Sie wohnen. Das Kurzantragsformular leitet Sie an das zuständige Amt weiter.
Visumspflichtige und nicht visumspflichtige Antragsteller
Wenn Sie einen Antrag für Angehörige stellen und in Ihrer Familie sowohl visumspflichtige als auch nicht visumspflichtige Antragsteller sind, müssen Sie sich mit der Preclearance-Stelle unter [email protected] mit Ihren Angaben (einschließlich aller Transaktionsnummern und Nationalitäten) in Verbindung setzen, bevor Sie die Antragsgebühr bezahlen und Ihre Unterlagen einreichen.
Wenn Sie aufgefordert werden, Ihre Unterlagen auf dem Postweg bei einem Amt einzureichen (nur per Einschreiben), verpacken Sie sie in einem festen gepolsterten Umschlag und achten Sie darauf, dass Sie das richtige Porto bezahlen. Wenn Sie einen Antrag für unterhaltsberechtigte Personen im Rahmen dieser Regelung stellen, können Sie alle Ihre Anträge zusammen einreichen.
Legen Sie die Bewerbungsunterlagen für jede Person in separate Umschläge
Schreiben Sie den Namen und die Vorgangsnummer jedes Antragstellers auf jeden Umschlag
Stecken Sie jeden Umschlag in einen größeren Umschlag und schicken Sie ihn an das Bewerbungsbüro.
Verwenden Sie keine Büroklammern, Heftklammern oder Aktenordner, um Blätter in Ihrer Bewerbung zu befestigen.
Welche Belege sind erforderlich?
Bevor Sie Ihre Belege zusammenstellen, müssen Sie die nachstehenden wichtigen Informationen zu den Belegen lesen. Darin finden Sie Leitlinien zu den Belegen, einschließlich Informationen zu Übersetzungen und Vorschriften.
Wenn Sie ein nachstehend angefordertes Dokument nicht vorlegen können, sollten Sie eine Erklärung abgeben, warum Sie es nicht vorlegen können, sowie alle anderen Dokumente, die der Visum-/Vorabklärungsbeamte berücksichtigen kann.
Erforderliche Dokumente:
Dies ist der zusammenfassende Bewerbungsbogen, den Sie ausdrucken müssen. Es enthält eine Erklärung, die vom Antragsteller unterzeichnet und datiert werden muss. Ist die Person, die ein Visum/eine Vorabklärung beantragt, jünger als 18 Jahre, müssen die Eltern oder der Erziehungsberechtigte das Formular unterschreiben.
Bei der Beantragung eines Visums/einer Vorabgenehmigung müssen Sie Ihren aktuellen Reisepass vorlegen.
- Bei Visa für einen langfristigen Aufenthalt (über 90 Tage) muss das Visum mindestens 12 Monate ab dem geplanten Einreisedatum gültig sein.
- Für eine Vorabklärung (über 90 Tage) muss er mindestens 12 Monate ab dem geplanten Einreisedatum gültig sein.
- Wenn Sie bereits im Besitz früherer Pässe waren, müssen Sie außerdem eine Farbkopie aller Seiten dieser Pässe in guter Qualität einreichen. (Alle Seiten einschließlich der leeren Seiten.)
- Wenn Sie keine Kopien Ihrer früheren Pässe vorlegen können, reichen Sie eine schriftliche Erklärung zusammen mit allen relevanten Polizeiberichten ein.
- Wenn Sie Ihren Namen in der Vergangenheit aus irgendeinem Grund geändert haben, müssen Sie uns alle Einzelheiten mitteilen.
Einige Bewerber zahlen keine Anmeldegebühren. Informationen über Gebührenbefreiungen finden Sie auf dem Antrag
Gebühren Webseite. Wenn Sie nicht von der Zahlung der Antragsgebühr befreit sind, ist eine nicht erstattungsfähige Gebühr von 60 € für Vorabklärungs-/Visumanträge zu entrichten.
in vollem Umfang zum Zeitpunkt der Antragstellung. Wenn Sie visumpflichtig sind und ein Visum für die "mehrfache" Einreise wählen, beträgt die Gebühr 100 €. Die verschiedenen Ämter akzeptieren die Gebühren auf unterschiedliche Weise. Auf dem zusammenfassenden Antragsformular ist angegeben, bei welcher Behörde Sie die Gebühr entrichten müssen.
Die Visum-/Vorabklärungsgebühr ist eine nicht erstattungsfähige Verwaltungsgebühr, die die Kosten für die Bearbeitung Ihres Antrags deckt. Diese Gebühr kann nicht zurückerstattet werden, auch wenn Ihr Antrag abgelehnt oder zurückgezogen wird.
Es kann sein, dass Sie zusätzliche Gebühren zahlen müssen, zum Beispiel für die Einreichung Ihrer Dokumente. Auf der Website des Amtes, bei dem Sie Ihre Unterlagen einreichen müssen, finden Sie Angaben zu den zusätzlichen Gebühren und den örtlichen Zahlungsmöglichkeiten. Die Angaben zur zuständigen Stelle finden Sie, sobald Sie die Online-Bewerbung abgeschlossen haben.
Wenn Sie angewiesen wurden, sich direkt in Dublin zu bewerben, fügen Sie Ihrer Bewerbung bitte einen Nachweis über die Zahlung der Bewerbungsgebühr bei (z. B. eine Kopie des elektronischen Überweisungsbelegs Ihrer Bank).
Sie müssen einen Krankenversicherungsnachweis vorlegen, der die unten aufgeführten Kriterien erfüllt:
Sie müssen eine private Krankenversicherung bei einem von der Behörde zugelassenen Unternehmen abschließen. Krankenversicherungsbehörde für die Dauer Ihres Aufenthalts im Land zugelassen ist. Ihr Sponsor kann Sie ggf. in sein Gruppenversicherungssystem aufnehmen.
Eine Reiseversicherung kann ausreichen, allerdings nur während des ersten Jahres Ihres Aufenthalts, sofern sie Sie abdeckt:
- Für den gesamten Zeitraum, bevor Sie eine private Krankenversicherung abschließen
- mindestens 25.000 € bei Unfall und 25.000 € bei Krankheit und
- Für jeden Zeitraum eines Krankenhausaufenthalts
- Darüber hinaus ist es ratsam, eine Versicherung abzuschließen, die im Falle einer schweren Krankheit oder unvorhergesehener Ereignisse die Rückführung der Bewerber abdeckt.
Die Kontoauszüge müssen auf Bankpapier mit Briefkopf erstellt werden (Sie können einen ausgedruckten Kontoauszug aus dem Internet verwenden, der jedoch von Ihrer Bank offiziell beglaubigt sein muss). Das bedeutet, dass jede Seite von der Bank beglaubigt sein muss und dass dem Auszug ein Schreiben der Bank beigefügt sein muss. Unbeglaubigte Internetauszüge werden von uns nicht akzeptiert.
Die Kontoauszüge müssen zeigen:
- Der vollständige Name des Kontoinhabers
- Adresse
- Kontonummer und Kontotyp
- Ein- und Auszahlungen auf dem Konto in den letzten sechs (6) Monaten unmittelbar vor der Antragstellung (Einnahmen und Ausgaben) und
- Wenn Sie auch einen Kontoauszug von einem Einlage-/Sparkonto einreichen, müssen Sie ein Schreiben Ihrer Bank beifügen, in dem diese bestätigt, dass Sie Geld von diesem Konto abheben können.
Bitte beachten Sie, dass handschriftliche Eintragungen oder Angaben auf einem Kontoauszug nicht akzeptiert werden.
Ihr Bewerbungsschreiben muss folgende Angaben enthalten:
- Ihren vollständigen Namen, Ihre Postanschrift und Ihre Bewerbungsnummer
- Ihr Grund für die Reise nach Irland und wie lange Sie bleiben möchten
- Das Datum, seit dem Sie an Ihrer jetzigen Adresse wohnen, und alle früheren Adressen, an denen Sie in den letzten 5 Jahren gewohnt haben, einschließlich der Zeit, die Sie an jedem Ort verbracht haben
- Sie müssen Angaben zu allen Pässen machen, die von einem anderen Land als demjenigen ausgestellt wurden, dessen Staatsangehörigkeit Sie beantragen.
- Angaben zu Ihren Familienangehörigen, die in Irland, im Vereinigten Königreich oder in einem EU-/EWR-Staat wohnen (Name, Staatsangehörigkeit, Geburtsdatum, Verwandtschaftsverhältnis zu Ihnen und ggf. Registrierungsnummer in Irland)
- Angaben zu Ihren Kindern (Name, Staatsangehörigkeit, Geburtsdatum, derzeitiger Aufenthaltsort und ob sie beantragt haben, mit Ihnen nach Irland zu reisen)
- dass Sie die Bedingungen der Ihnen erteilten Erlaubnis einhalten und während Ihres Aufenthalts in Irland keine staatlichen Mittel in Anspruch nehmen werden.
Sie müssen ein polizeiliches Führungszeugnis (nicht älter als 6 Monate, einschließlich einer Überprüfung des Strafregisters) aus dem Land Ihres derzeitigen Wohnsitzes und aus jedem Land, in dem Sie sich in den letzten 5 Jahren vor Ihrer Bewerbung aufgehalten haben, vorlegen.
Diese muss von der Polizei des betreffenden Landes ausgestellt werden und eine vollständige Überprüfung der nationalen und lokalen Register des Landes beinhalten.
Strafregisterauskünfte von privaten Unternehmen werden nicht akzeptiert.
Biometrische Daten
Von Personen mit Wohnsitz in Pakistan, Nigeria, China, Hongkong und Indien, die ein Visum beantragen, werden biometrische Daten verlangt. (Es gelten einige Ausnahmen). Bitte lesen Sie unbedingt die
Biometrische Informationen Seite.
Wenn Sie Ihren Wohnsitz in einem anderen Land als dem haben, das Ihren Pass oder Ihr Reisedokument ausgestellt hat, müssen Sie eine Farbkopie Ihrer Aufenthaltsgenehmigung vorlegen (wenn Sie eine Aufenthaltskarte haben, müssen Sie beide Seiten fotokopieren).
Frühere Visumverweigerungen
Unterlagen über frühere Visumverweigerungen und andere Einwanderungsprobleme (einschließlich Abschiebung, Überschreitung der Aufenthaltsdauer) und strafrechtliche Verurteilungen. Für alle Visum-/Vorabklärungsanträge gilt: Wenn Ihnen in der Vergangenheit ein Visum/eine Vorabklärung für ein beliebiges Land verweigert wurde, müssen Sie uns Einzelheiten mitteilen. Sie müssen das Original des Schreibens, das Ihnen von den Behörden des betreffenden Landes ausgestellt wurde, zusammen mit Ihrem Antrag einreichen.
Zusätzlich, wenn Sie haben:
- Aus einem beliebigen Land abgeschoben worden sind
- Die Einreise in ein Land verweigert wurde
- anderweitig zur Ausreise aus einem Land verpflichtet gewesen sein (einschließlich Überschreitung der Aufenthaltsdauer in einem Land).
Die Bewerberinnen und Bewerber müssen ihrem Antrag die von den Behörden des betreffenden Landes ausgestellten Originaldokumente beifügen und eine ausführliche Erklärung abgeben, damit sie berücksichtigt werden können.
Strafrechtliche Verurteilungen oder Anklagen
Sie müssen auch offizielle Unterlagen über etwaige strafrechtliche Verurteilungen oder anhängige Strafanzeigen vorlegen. Andernfalls wird Ihre Bewerbung abgelehnt. Werden diese Angaben nicht gemacht, wird Ihre Bewerbung gegebenenfalls abgelehnt.
"Staatlich ausgestellte amtliche Dokumente wie Geburts-, Heirats-, Sterbe- oder Scheidungsurkunden, die von einem Staat außerhalb des EWR oder der Schweiz ausgestellt wurden, müssen vom Außenministerium des Staates, der das Dokument ausgestellt hat, als echt beglaubigt werden, damit sie als Nachweis für irische Visumszwecke akzeptiert werden können. Solche Dokumente müssen, falls erforderlich, ins Englische oder Irische übersetzt werden. Übersetzungen, die außerhalb des EWR oder der Schweiz angefertigt wurden, müssen ebenfalls vom Außenministerium des Landes, in dem die Übersetzung angefertigt wurde, als echt beglaubigt/apostilliert werden. Senden Sie uns sowohl die Originaldokumente als auch die beglaubigten Übersetzungen. Übersetzungen, die im EWR oder in der Schweiz angefertigt wurden, müssen nicht vom Außenministerium beglaubigt werden.
Staatlich ausgestellte amtliche Dokumente wie Geburts-, Heirats-, Sterbe- oder Scheidungsurkunden, die von einem Staat innerhalb des EWR oder der Schweiz ausgestellt wurden, müssen nicht von den Mitgliedstaaten als echt beglaubigt werden. Eine Übersetzung dieser Dokumente ist nicht erforderlich, wenn auch ein mehrsprachiges Standardformular (MSF) vorgelegt wird. Solche MSF-Formulare sind auf Anfrage bei den Mitgliedstaaten erhältlich. Wenn Sie kein MSF vorlegen, müssen diese Dokumente gegebenenfalls ins Englische oder Irische übersetzt werden, damit sie als Nachweis für irische Visumszwecke anerkannt werden können. Übersetzungen, die außerhalb des EWR oder der Schweiz angefertigt wurden, müssen außerdem vom Außenministerium des Landes, in dem die Übersetzung angefertigt wurde, als echt beglaubigt/apostilliert werden. Übersetzungen, die im EWR oder in der Schweiz angefertigt wurden, müssen nicht vom Außenministerium beglaubigt werden. Wir akzeptieren auch den Auszug aus einer europäischen Heiratsurkunde, die gemäß dem "Übereinkommen über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsregistern" ausgestellt wurde, als Nachweis für eine Eheschließung innerhalb des EWR oder der Schweiz. Senden Sie uns sowohl die Originaldokumente als auch die beglaubigten Übersetzungen zu."
Erforderliche gemeinsame Dokumente
Gemeinsame Dokumente
- Bei Anmietung: ein Schreiben des Vermieters oder der Agentur, Mietvertrag oder -buch, datierter Mietvertrag
- Falls Hauseigentümer: Nachweis der Hypothek, Hausbesitz (z. B. Eigentumsurkunde)
- Nebenkostenabrechnungen des Antragstellers und des Sponsors
- Nachweise über gezahlte Mieten oder Hypothekenzahlungen, z. B. datierte Kontoauszüge.
Gemäß dem Grundsatzpapier müssen Partner, die zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht zusammenleben, überzeugende Gründe dafür anführen. Es wird weiterhin erforderlich sein, das Zusammenleben für einen vollen Zeitraum von zwei Jahren nachzuweisen, aber jeder Antrag wird individuell geprüft und humanitäre Gründe werden berücksichtigt.
Wenn ein Paar behauptet, seine Beziehung während des Zweijahreszeitraums aufrechtzuerhalten, indem es sich so oft wie möglich gegenseitig besucht, reicht dies nicht aus, um eine feste faktische Beziehung nachzuweisen.
Sie müssen beide eine detaillierte Beziehungsgeschichte vorlegen, die durch nachprüfbare Unterlagen belegt ist. Dazu gehören das Datum, an dem Sie die Beziehung aufgenommen haben, und das Datum, an dem Sie mit dem Zusammenleben begonnen haben. Dies kann z. B. durch Briefe, Nachrichten, E-Mails, Telefonanrufe, Buchungen oder den Nachweis, dass Sie sich zu Beginn der Beziehung im selben Land aufhielten, belegt werden. Es liegt in Ihrer Verantwortung, den Sachbearbeiter davon zu überzeugen, dass Ihre Beziehung der Definition einer De-facto-Beziehung entspricht.
Dies kann z. B. durch Überweisungsbelege, gemeinsame Konten, gemeinsame Einkäufe, gemeinsames Vermögen oder Darlehen nachgewiesen werden.
Sie müssen einen Nachweis darüber erbringen, wo Sie in Irland wohnen werden. Wenn Sie nach dem vorgeschlagenen Anreisedatum eine Unterkunft suchen, müssen Sie uns mitteilen, wo Sie während der Wohnungssuche wohnen werden, und einen entsprechenden Nachweis erbringen.
Wenn Sie oder Ihr Sponsor früher verheiratet waren, müssen Sie dies angeben:
- Eine deutliche Farbkopie der staatlich ausgestellten Heiratsurkunde
- Eine deutliche Farbkopie der offiziellen Scheidungsvereinbarung
- Trennungsvereinbarung oder eindeutiger Nachweis der Trennung
- Sterbeurkunde.
Von Ihrem Sponsor benötigte Dokumente
Ihr Sponsor muss eine Farbkopie aller Seiten (einschließlich der leeren Seiten) seines aktuellen irischen Reisepasses vorlegen. Wenn er bereits im Besitz früherer Pässe war, muss er auch eine Farbkopie aller Seiten dieser Pässe (einschließlich der leeren Seiten) in guter Qualität vorlegen.
Wenn sie nicht in der Lage sind, Kopien ihrer früheren Pässe vorzulegen, muss eine schriftliche Erklärung zusammen mit allen relevanten Polizeiberichten zur Prüfung vorgelegt werden. Wenn sie in der Vergangenheit aus irgendeinem Grund ihren Namen geändert haben, müssen sie vollständige Angaben und entsprechende Nachweise vorlegen.
Das Patenschaftsschreiben muss Folgendes enthalten:
- Name des Sponsors, Postanschrift und Antragsnummer des Antragstellers
- Gegebenenfalls Angaben zu allen mitreisenden Familienangehörigen einschließlich ihrer Antrags-Transaktionsnummern
- Bestätigung, dass sie als Sponsor für diesen Antrag fungieren
- Das Datum, seit dem die Person an ihrer aktuellen Adresse wohnt, sowie alle früheren Adressen, an denen sie in den letzten 5 Jahren gewohnt hat, einschließlich der Zeit, die sie an jedem Ort verbracht hat
- Angaben zu allen Pässen, die von einem anderen Land ausgestellt wurden
- Wenn sie sich in der Vergangenheit in Irland aufgehalten haben, ihre PPSN
- ob sie in irgendeinem Land strafrechtliche Verurteilungen oder anhängige Strafanzeigen haben
- Wenn sie schon einmal eine Genehmigung für einen Ehegatten/Partner erhalten haben
- Wenn sie Kinder in Irland oder in einem anderen Land haben, ihre Angaben.
Ihr Sponsor muss uns die Kontoauszüge von sechs Monaten vorlegen und dabei die Anforderungen für Kontoauszüge erfüllen. Die Kontoauszüge müssen auf Briefpapier ausgestellt sein (Sie können einen ausgedruckten Kontoauszug aus dem Internet verwenden, der jedoch von Ihrer Bank offiziell beglaubigt sein muss). Das bedeutet, dass jede Seite von der Bank notariell beglaubigt sein muss und dass dem Kontoauszug ein Schreiben der Bank beigefügt sein muss. Unbeglaubigte Internetauszüge werden von uns nicht akzeptiert.
Das müssen sie zeigen:
- Der vollständige Name des Kontoinhabers
- Adresse
- Kontonummer und Kontotyp
- Ein- und Auszahlungen auf dem Konto in den letzten sechs (6) Monaten unmittelbar vor der Antragstellung (Einnahmen und Ausgaben)
- Wenn Sie auch einen Kontoauszug von einem Einlage-/Sparkonto einreichen, müssen Sie ein Schreiben Ihrer Bank beifügen, in dem diese bestätigt, dass sie Geld von diesem Konto abheben darf.
Bitte beachten Sie, dass handschriftliche Eintragungen oder Angaben auf einem Kontoauszug nicht akzeptiert werden.
Ihr Sponsor muss den Nachweis erbringen, dass er die finanziellen Kriterien erfüllt, die in der Einwanderungspolitik für eine De-facto-Partnerschaft Einwanderungserlaubnis in Irland. Diese Zahl kann sich erhöhen, wenn Anträge für zusätzliche Familienmitglieder gestellt werden.
Wenn sie beschäftigt sind, müssen sie dies nachweisen:
- Eine eindeutige Kopie des Arbeitsvertrags
- Deutliche Farbkopien von 3 aktuellen Gehaltsabrechnungen
- Ihre Steuererklärungen aus den letzten 3 Jahren
- Ein Schreiben des Arbeitgebers mit Angabe der Beschäftigungszeiten und des Jahresgehalts.
Wenn Ihr Sponsor über Qualifikationen der 3. Stufe verfügt, muss er eindeutige Farbkopien seiner Qualifikationen beifügen.
Student
Wenn Ihr Sponsor ein aktueller Student ist, muss er dies angeben:
- Ihre Abschriften
- Ein Schreiben der Hochschule zur Bestätigung des Studienjahres
- Ihre Steuererklärungen für die letzten 3 Jahre
- Sie müssen auch nachweisen, wie sie den Antragsteller und gegebenenfalls unterhaltsberechtigte Personen in Irland unterstützen wollen, ohne auf öffentliche Mittel angewiesen zu sein.
Arbeitslos
Wenn Ihr Sponsor nicht erwerbstätig ist, muss er dies nachweisen:
- Nachweis früherer Berufserfahrungen (Briefe von früheren Arbeitgebern mit Angabe der Funktion, des Gehalts, der Beschäftigungsdaten und des Grundes für das Ausscheiden)
- Nachweis von Qualifikationen, die sie besitzen
- Steuererklärungen für die letzten 3 Jahre
- Nachweise über den Bezug staatlicher Leistungen, die Inanspruchnahme von Arbeitsvermittlungsdiensten oder anderen ähnlichen Diensten
- Sie müssen auch nachweisen, wie sie den Antragsteller und gegebenenfalls unterhaltsberechtigte Personen in Irland unterstützen wollen, ohne auf öffentliche Mittel angewiesen zu sein.
Wohnsitz mit ausreichenden finanziellen Mitteln
Wenn Ihr Sponsor über ausreichende finanzielle Mittel verfügt, muss er diese zur Verfügung stellen:
- Belege für die finanziellen Mittel (z. B. Betrag, Quelle)
- Steuererklärungen für die letzten 3 Jahre.
Selbstständig
Wenn Ihr Sponsor selbständig ist, muss er dies angeben:
- Steuerbescheid des Revenue Commissioner/Steuerbehörden des Landes, in dem sie leben, für die letzten 3 Geschäftsjahre
- Kontoauszüge des Unternehmens für die letzten sechs Monate
- Sie müssen auch nachweisen, wie sie den Antragsteller und gegebenenfalls unterhaltsberechtigte Personen in Irland unterstützen wollen, ohne auf öffentliche Mittel angewiesen zu sein.
Kreditkarten werden nicht als Finanzierungsnachweis akzeptiert.
Erforderliche Dokumente für unterhaltsberechtigte Kinder
Wenn Ihre Kinder beantragt haben, mit Ihnen nach Irland zu reisen, müssen sie Folgendes vorlegen:
Dies ist der zusammenfassende Bewerbungsbogen, den Sie ausdrucken müssen. Es enthält eine Erklärung, die vom Antragsteller unterzeichnet und datiert werden muss. Ist die Person, die ein Visum/eine Vorabklärung beantragt, jünger als 18 Jahre, müssen die Eltern oder der Erziehungsberechtigte das Formular unterschreiben.
Reichen Sie einen aktuellen Reisepass zusammen mit einem Visum/Vorabklärungsantrag ein.
- Bei Visa für einen langfristigen Aufenthalt (über 90 Tage) muss das Visum mindestens 12 Monate ab dem geplanten Einreisedatum gültig sein.
- Für die Vorabklärung (mehr als 90 Tage) muss er mindestens 12 Monate ab dem vorgeschlagenen Datum der Einreise gültig sein
- Wenn sie bereits im Besitz früherer Pässe waren, müssen Sie außerdem eine Farbkopie aller Seiten dieser Pässe in guter Qualität einreichen (alle Seiten einschließlich der leeren Seiten)
- Wenn Sie keine Kopien der früheren Reisepässe vorlegen können, müssen Sie eine schriftliche Erklärung zusammen mit allen relevanten Polizeiberichten zur Prüfung einreichen.
- Wenn sie ihren Namen in der Vergangenheit aus irgendeinem Grund geändert haben, müssen Sie uns alle Einzelheiten mitteilen.
Einige Bewerber zahlen keine Anmeldegebühren. Informationen über Gebührenbefreiungen finden Sie auf der Gebühren Webseite. Wenn Sie nicht von der Zahlung der Antragsgebühr befreit sind, wird für Vorabklärungen/Visumanträge eine nicht erstattungsfähige Gebühr von 60 € erhoben, die zum Zeitpunkt der Antragstellung in voller Höhe zu entrichten ist. Wenn Sie visumpflichtig sind und ein Visum für die mehrfache Einreise beantragen, beträgt die Gebühr 100 €. Die verschiedenen Ämter akzeptieren die Gebühren auf unterschiedliche Weise. Auf dem zusammenfassenden Antragsformular ist angegeben, bei welcher Behörde Sie die Gebühr entrichten müssen.
Die Visum-/Vorabklärungsgebühr ist eine nicht erstattungsfähige Verwaltungsgebühr, die die Kosten für die Bearbeitung Ihres Antrags deckt. Diese Gebühr kann nicht zurückerstattet werden, auch wenn Ihr Antrag abgelehnt oder zurückgezogen wird.
Es kann sein, dass Sie zusätzliche Gebühren zahlen müssen, zum Beispiel für die Einreichung Ihrer Dokumente. Auf der Website des Amtes, bei dem Sie Ihre Unterlagen einreichen müssen, finden Sie Angaben zu den zusätzlichen Gebühren und den örtlichen Zahlungsmöglichkeiten. Die Angaben zur zuständigen Stelle finden Sie, sobald Sie die Online-Bewerbung abgeschlossen haben.
Wenn Sie angewiesen wurden, sich direkt in Dublin zu bewerben, fügen Sie Ihrer Bewerbung bitte einen Nachweis über die Zahlung der Bewerbungsgebühr bei (z. B. eine Kopie des elektronischen Überweisungsbelegs Ihrer Bank).
Einige Visumantragsteller sind von der Zahlung der Visumgebühr befreit.
Nationalitäten, die von den Visum-/Vorabklärungsgebühren befreit sind:
- Bosnien
- Côte d'Ivoire (Elfenbeinküste)
- Ekuador
- Indonesien
- Jamaika
- Kosovo
- Kirgisistan
- Montenegro
- Marokko
- Nord-Mazedonien
- Peru
- Serbien
- Sri Lanka
- Tunesien
- Uganda
- Sambia
Bitte legen Sie einen Krankenversicherungsnachweis vor, der die unten aufgeführten Bedingungen erfüllt:
Sie müssen eine private Krankenversicherung bei einem von der Behörde zugelassenen Unternehmen abschließen. Krankenversicherungsbehörde für die Dauer ihres Aufenthalts im Staat zugelassen ist. Ihr Sponsor kann sie in sein Gruppenversicherungssystem aufnehmen. Eine Reiseversicherung kann ausreichen, allerdings nur während des ersten Jahres ihres Aufenthalts, sofern sie darin enthalten ist:
- Für den gesamten Zeitraum, bevor Sie eine private Krankenversicherung abschließen
- mindestens 25.000 € bei Unfall und 25.000 € bei Krankheit und
- Für jeden Zeitraum eines Krankenhausaufenthalts
- Darüber hinaus ist es ratsam, eine Versicherung abzuschließen, die im Falle einer schweren Krankheit oder unvorhergesehener Ereignisse die Rückführung der Bewerber abdeckt.
Kinder unter 18 Jahren, die bei ihren Eltern leben, gelten automatisch als unterhaltsberechtigt.
Wenn Sie einen Antrag für ein Kind unter 18 Jahren stellen, müssen Sie folgende Angaben machen:
- Das Original der Geburtsurkunde/Adoptionsurkunde des Kindes zusammen mit den Antragsunterlagen
- Nachweis über den aktuellen Aufenthaltsort des Kindes (z. B. Schulbesuchsliste).
Wenn Sie einen Antrag für ein Kind stellen, bei dem ein Elternteil verstorben ist:
- Sie müssen das Original der Sterbeurkunde des verstorbenen Elternteils beilegen.
- Wenn Sie einen Antrag für mehrere Kinder stellen, fügen Sie einem Antrag das Original der Sterbeurkunde bei und jedem anderen Antrag eine Fotokopie.
- Sie müssen nachweisen, wo sich das Kind aufhält.
Wenn Sie einen Antrag für ein Kind stellen, für das ein Elternteil das alleinige Sorgerecht hat:
- Fügen Sie den ursprünglichen Gerichtsbeschluss bei, mit dem dem betreffenden Elternteil das alleinige Sorgerecht zugesprochen wurde.
- Wenn Sie den Antrag für mehrere Kinder stellen, fügen Sie bitte für jedes einzelne Kind einen separaten Gerichtsbeschluss bei (sofern zutreffend).
ob es andere Sorgerechtsregelungen (gemeinsame/gemeinsame) gibt:
- Das Original des Gerichtsbeschlusses muss vorgelegt werden
- Nachweis, dass das Kind außerhalb seines Herkunfts-/Wohnsitzlandes reisen darf, um sich im Staat aufzuhalten
- Die Zustimmung des anderen Elternteils ist erforderlich, aus der auch hervorgehen sollte, dass er versteht, dass die Anwesenheit des Kindes im Staat ihm kein Recht auf Besuch oder Aufenthalt in diesem Staat gibt, wenn dem Antrag des Kindes stattgegeben wird
- Eine deutliche Farbkopie der Personaldatenseite des Reisepasses der Eltern oder, falls kein Reisepass vorhanden ist, ein nationaler Personalausweis mit Foto und Unterschrift.
Sie müssen einreichen:
- Die Geburtsurkunde/Adoptionsurkunde des Kindes
- Nachweis der aktuellen Adresse
- Jede andere Einkommensquelle, die sie haben
- Angaben zu etwaigen weiteren Familienangehörigen im Herkunfts-/Aufenthaltsland
- Belege dafür, dass sie eine Vollzeitausbildung absolvieren und weiterhin von ihren Eltern abhängig sind. Zum Beispiel Briefe von der Schule/Hochschule/Universität, Abschriften, Prüfungsergebnisse, Anwesenheitslisten, Nachweise der finanziellen Abhängigkeit.
- Biometrische Daten - Biometrische Informationen
- Wenn sie ihren Wohnsitz in einem Land haben, das nicht das Land ist, das ihren Pass oder ihr Reisedokument ausgestellt hat, müssen Sie eine Farbkopie ihrer Aufenthaltsgenehmigung vorlegen (wenn sie eine Aufenthaltskarte haben, müssen Sie beide Seiten fotokopieren)
- Bei allen Visum-/Vorabklärungsanträgen müssen Sie uns mitteilen, wenn ihnen in der Vergangenheit ein Visum/eine Vorabklärung für ein beliebiges Land verweigert worden ist. Das Original des von den Behörden des betreffenden Landes ausgestellten Schreibens muss dem Antrag beigefügt werden. Außerdem, wenn sie:
- Aus einem beliebigen Land abgeschoben worden sind
- Die Einreise in ein Land verweigert wurde
- anderweitig zur Ausreise aus einem Land verpflichtet gewesen sein (einschließlich Überschreitung der Aufenthaltsdauer in einem Land).
- Sie müssen außerdem einen offiziellen Nachweis über etwaige strafrechtliche Verurteilungen oder anhängige Strafanzeigen vorlegen. Andernfalls wird Ihre Bewerbung abgelehnt.
Wichtig! Wenn Sie diese Informationen nicht angeben, wird Ihre Bewerbung gegebenenfalls abgelehnt.
Ich halte mich bereits mit einer gültigen Genehmigung im Land auf
Das Vorabklärungs-/Visumverfahren entfällt, wenn Sie sich bereits als De-facto-Partner eines irischen Staatsangehörigen im Land aufhalten (Stempel 4) oder wenn Sie mit einer anderen gültigen Genehmigung (Stempel 1, 2, 3 usw.) hier sind und eine gültige GNIB/irische Aufenthaltsgenehmigung besitzen.
Bei Fragen zur Änderung Ihrer Zulassung als De-facto-Partner eines irischen Staatsangehörigen oder zur Verlängerung Ihrer bestehenden Zulassung als De-facto-Partner eines irischen Staatsangehörigen wenden Sie sich bitte an:
E-Mail: [email protected]
Oder per Post:
Antrag auf De-facto-Beziehung
Abteilung Aufenthalt und Erlaubnisse im Inland
Immigration Service Delivery
PO Box 12695
Dublin 2, D02XK70
Häufig gestellte Fragen
Sie können sich als De-facto-Partner eines irischen Staatsangehörigen bewerben, wenn Sie:
- 18 Jahre oder älter sind
- Nicht-EU/EWR- und Nicht-Schweizer Bürger sind
- von einem irischen Staatsangehörigen gesponsert werden
- Sie müssen einen guten Leumund haben, d. h. Sie müssen ein polizeiliches Führungszeugnis oder ein gleichwertiges Dokument vorlegen können, das nicht älter als 6 Monate ist, und zwar für jedes Land, in dem Sie sich in den letzten 5 Jahren aufgehalten haben.
- Sie sind in der Lage, datierte Belege für Ihre Beziehung vorzulegen
- Sie haben mindestens 2 Jahre vor Ihrer Bewerbung mit Ihrem De-facto-Partner zusammengelebt
- Sie beabsichtigen, dauerhaft mit Ihrem De-facto-Partner in Irland zusammenzuleben
- Sie müssen über eine Krankenversicherung verfügen, die von einer von der Krankenversicherungsbehörde von Irland zugelassene Gesellschaft, die Sie und Ihre unterhaltsberechtigten Kinder (falls zutreffend) bei Ihrer Ankunft in Irland für die gesamte Dauer Ihres Aufenthalts in Irland versichert (weitere Einzelheiten siehe unten).
Sie müssen von einem berechtigten Sponsor nach Irland eingeladen werden.
Ein förderfähiger Sponsor muss:
- Irischer Staatsbürger sein
- Sie müssen die Absicht haben, sich in dem Staat niederzulassen und selbst für ihren Lebensunterhalt zu sorgen, d. h., sie dürfen keine Sozialhilfe beziehen und müssen in der Lage sein, den Antragsteller und etwaige unterhaltsberechtigte Personen finanziell zu versorgen, ohne auf öffentliche Mittel angewiesen zu sein
- In den 7 Jahren vor dem Antrag auf Preclearance/Visum keine andere Person gesponsert haben (oder von dieser gesponsert worden sein)
- Unmittelbar vor der Antragstellung zwei Jahre oder länger ununterbrochen nicht vollständig oder überwiegend von Sozialleistungen abhängig gewesen sein
- Sie müssen in den letzten drei Jahren vor der Antragstellung ein Bruttoeinkommen von mindestens 40.000 € erzielt haben, das über die staatlichen Leistungen hinausgeht. Bitte beachten Sie, dass sich dieser Betrag für irische Staatsangehörige, die mehrere Familienmitglieder nachziehen lassen möchten, erhöht.
Nachdem wir Ihre Bewerbung und Ihre Unterlagen erhalten haben, werden wir prüfen, ob Sie über die erforderlichen Unterlagen verfügen:
- Wählen Sie auf Ihrem Antragsformular den richtigen Grund für die Reise aus
- Beigefügte Belege
- Sie haben die Anmeldegebühr bezahlt.
Die Anträge werden in der Regel in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet.
Bitte beachten Sie, dass es in der Verantwortung des Antragstellers liegt, uns die entsprechenden Unterlagen vorzulegen und den Sachbearbeiter davon zu überzeugen, dass das beantragte Visum oder die Vorabgenehmigung erteilt werden sollte.
Die aktuellen Bearbeitungszeiten für Visa und Vorabklärungen werden jeden Dienstag aktualisiert.
Staatsangehörige, die kein Visum benötigen:
Wir werden Sie benachrichtigen, wenn Ihr Antrag genehmigt wurde, und Ihnen ein Genehmigungsschreiben zusenden. Es ist wichtig, dass Sie Ihre Angaben in diesem Schreiben auf etwaige Fehler überprüfen.
Ihr Preclearance Letter ist ein wichtiges Dokument. Sie benötigen es, um es einem Einwanderungsbeamten bei der Grenzkontrolle vorzulegen und, falls Ihnen die Einreise gewährt wird, für die Registrierung bei der Einwanderungsbehörde. Der Preclearance Letter ist 6 Monate lang gültig. Wenn Sie ihn nicht innerhalb der auf dem Brief angegebenen Gültigkeitsdauer für die Einreise nach Irland verwenden, müssen Sie das Verfahren neu beginnen und einen neuen Antrag stellen.
Reisen Sie nicht mit einem abgelaufenen Vorabklärungsschreiben nach Irland. Es wird außerdem empfohlen, dass Sie bei Ihrer Ankunft an der Grenze einen eindeutigen Nachweis über Ihren Krankenversicherungsschutz mit sich führen.
Angehörige (Kinder), falls zutreffend:
Ihre Kinder (falls nicht visumspflichtig) werden auf Ihrem Genehmigungsschreiben aufgeführt. Wenn sie nicht auf Ihrem Schreiben erscheinen, erhalten sie ein separates Entscheidungsschreiben. Sie sollten nicht reisen, wenn sie nicht in Ihrem Genehmigungsschreiben aufgeführt sind.
Visumspflichtige Staatsangehörige:
Wir werden Sie benachrichtigen, wenn Ihr Antrag genehmigt wurde, und das zuständige Amt wird ein Visum für einen langfristigen Aufenthalt "D" in Ihren Reisepass eintragen. Sie benötigen dieses Visum, um nach Irland zu reisen. Sie benötigen es, um es einem Einwanderungsbeamten bei der Grenzkontrolle vorzulegen und, falls Ihnen die Einreise gewährt wird, für die Registrierung bei der Einwanderungsbehörde.
Es ist wichtig, dass Sie Ihr Visum auf eventuelle Fehler überprüfen. Ihr Visum ist 6 Monate lang gültig. Wenn Sie Ihr Visum während der Gültigkeitsdauer nicht nutzen, müssen Sie das Verfahren neu beginnen und einen neuen Antrag stellen.
Ohne gültiges Visum können Sie nicht nach Irland einreisen. Es wird außerdem empfohlen, dass Sie bei Ihrer Ankunft an der Grenze einen eindeutigen Nachweis über Ihren Krankenversicherungsschutz mit sich führen.
Familienangehörige (Kinder), falls zutreffend:
Ihre Kinder (falls sie ein Visum benötigen) erhalten ein eigenes Visum, um nach Irland zu reisen. Wenn sie kein Visum erhalten, bekommen sie ein separates Entscheidungsschreiben. Sie sollten nicht reisen, wenn sie kein entsprechendes Visum in ihrem Reisepass haben. Weitere Informationen finden Sie unter Reisen nach Irland.
Wir werden Sie schriftlich benachrichtigen, wenn Ihre Bewerbung abgelehnt wird. In diesem Schreiben werden die Gründe für die Ablehnung Ihres Antrags dargelegt. In dem Ablehnungsschreiben wird Ihnen auch mitgeteilt, ob Sie gegen die Entscheidung Widerspruch einlegen können. In manchen Fällen können Sie keinen Rechtsbehelf einlegen (z. B. wenn Sie in Ihrem Antrag falsche oder irreführende Angaben gemacht haben).
Das Einspruchsverfahren ist kostenlos. Sie können einen Widerspruch gegen diese Entscheidung einlegen, indem Sie auf die Ablehnungsgründe antworten und gegebenenfalls zusätzliche Unterlagen beifügen. Dieser Widerspruch muss innerhalb von 8 Wochen nach dem Datum des Ablehnungsschreibens bei uns eingehen. Die Einsprüche dürfen nur per Post eingereicht werden. Wir können keine Faxe oder E-Mails akzeptieren. Achten Sie darauf, dass Sie für große Pakete das richtige Porto zahlen.
Nicht visumpflichtige Staatsangehörige
Wenn Ihrem Antrag stattgegeben wird, senden wir Ihnen ein Vorabklärungsschreiben wie oben beschrieben. Wird Ihr Antrag abgelehnt, erhalten Sie ein Schreiben, in dem wir die Gründe dafür darlegen. Sie können keinen weiteren Antrag stellen.
Versuchen Sie nicht, ohne Vorabgenehmigung nach Irland einzureisen, da Ihnen die Einreise verweigert wird. Wenn Ihr Antrag abgelehnt wird, können Sie keinen weiteren Antrag stellen. Pro Antrag ist nur ein Einspruch zulässig. In den meisten Fällen haben Sie die Möglichkeit, einen neuen Antrag zu stellen.
Visumspflichtige Staatsangehörige
Wenn Ihrem Antrag stattgegeben wird, wird das zuständige Amt, wie oben beschrieben, ein Visum für einen langfristigen Aufenthalt "D" in Ihren Reisepass eintragen. Wenn Ihr Antrag abgelehnt wird, erhalten Sie ein Schreiben mit einer Begründung. Sie können keinen weiteren Antrag stellen.
Pro Antrag ist nur ein Einspruch zulässig. Versuchen Sie nicht, ohne Visum nach Irland einzureisen, da Ihnen die Einreise verweigert wird. In den meisten Fällen haben Sie die Möglichkeit, einen neuen Antrag zu stellen.
Rückgabe der Dokumente
Heirats-, Geburts- und Sterbeurkunden senden wir Ihnen nach der Bearbeitung Ihres Antrags zurück. Wenn Sie weitere Dokumente zurückerhalten möchten, schreiben oder tippen Sie eine Liste der gewünschten Dokumente und dann sollten Sie:
- Legen Sie die Liste Ihrem Visumantrag bei
- Legen Sie die Originaldokumente aus der Liste bei (wir werden diese nach der Bearbeitung zurückschicken)
- Legen Sie von jedem Dokument eine Fotokopie bei (wir werden diese aufbewahren).
Hinweis: Sie müssen die Originaldokumente beifügen. Schicken Sie nicht nur Fotokopien. Ihr Antrag kann abgelehnt werden, wenn Sie nicht alle Unterlagen einreichen. Auch wenn Sie alle erforderlichen Unterlagen einreichen, gibt es keine Garantie, dass ein Visum erteilt wird.
Einreisegenehmigung und Registrierung
Wenn Sie als De-facto-Partner eines irischen Staatsangehörigen mit Vorabklärungsgenehmigung oder mit einem irischen Langzeitvisum "D" nach Irland eingereist sind, müssen Sie vor Ablauf des Landungsstempels eine Registrierungsstelle aufsuchen, um Ihre Erlaubnis für einen Aufenthalt von mehr als 90 Tagen (als De-facto-Partner eines irischen Staatsangehörigen) registrieren zu lassen
Wenn Ihr Besuch erfolgreich ist, erhalten Sie eine Einwanderungserlaubnis für einen Aufenthalt als De-facto-Partner eines irischen Staatsangehörigen für einen Zeitraum von zunächst 12 Monaten auf der Grundlage des Einwanderungsstempels Nummer 4.
Erneuerung Ihrer Einwanderungserlaubnis
Etwa 6 Wochen vor Ablauf Ihrer Aufenthaltsgenehmigung und Ihrer Registrierung müssen Sie zu einem Einwohnermeldeamt gehen, um diese zu verlängern. Wenn Sie Fragen zur Erneuerung haben, wenden Sie sich an:
E-Mail: [email protected]
Oder per Post:
Abteilung De-facto-Beziehungen
Referat C - Abteilung für Inlandsaufenthalt und Genehmigungen
Immigration Service Delivery
Justizministerium
13-14 Burgh Quay
Dublin 2, DO2 XK70
Begleitende Familienmitglieder (falls zutreffend)
Alle Kinder über 16 Jahre müssen ebenfalls ihre Erlaubnis verlängern und sich anmelden. Weitere Informationen über Kinder finden Sie unter unter 16 Jahren.