In diesem Abschnitt
Einführung
Wenn Sie nach Irland kommen möchten, um sich länger als 3 Monate bei Ihrem irischen Familienangehörigen aufzuhalten, müssen Sie, wenn Sie ein visumspflichtiger nationalsind, ein Visum für einen langfristigen Aufenthalt (Familiennachzug) erhalten, um nach Irland zu reisen.
Ein nicht visumspflichtiger Staatsangehöriger benötigt kein Visum oder eine Vorabklärung, um mit seinem irischen Ehepartner nach Irland zu reisen.
Politik zur Familienzusammenführung für Nicht-EWR-Bürger
Eine umfassende Darstellung der nationalen Einwanderungspolitik im Bereich der Familienzusammenführung findet sich in der Grundsatzdokument zur Familienzusammenführung für Nicht-EWR-Bürger.
Die in dem Dokument dargelegten Grundsätze gelten für alle Entscheidungen in Fällen der Familienzusammenführung, in denen ein Ermessensspielraum des Ministers besteht, einschließlich Anträgen auf Visa für einen langfristigen Aufenthalt (Familienzusammenführung).
Die Richtlinien gelten nicht für:
Bevor Sie ein Visum für einen langfristigen Aufenthalt (Familiennachzug) beantragen, lesen Sie bitte das Dokument mit den Richtlinien sorgfältig durch, um sich zu informieren:
Wie man sich bewirbt
Sie müssen Ihr Visum online beantragen.
Wenn Sie den Online-Bewerbungsprozess abgeschlossen haben, müssen Sie die Anweisungen auf dem Bewerbungsformular befolgen, das vom Online-System erstellt wird. Das Bewerbungsformular enthält Informationen darüber, wo Sie Ihre Nachweise einreichen müssen.
Sie müssen das Antragsformular ausdrucken, unterschreiben und datieren und zusammen mit Ihren Unterlagen einreichen.
Sie können aufgefordert werden, Ihre biometrische Informationen im Rahmen des Bewerbungsverfahrens anzugeben.
Im Folgenden finden Sie einen Leitfaden für die Belege.
Gebühren
Bitte entnehmen Sie der Gebührentabelle die Informationen über die Gebühren die Sie zu entrichten haben. Einige Antragsteller sind von der Zahlung der Visumgebühr befreit. Es kann sein, dass Sie zusätzliche Gebühren zahlen müssen, zum Beispiel für die Einreichung Ihrer Dokumente. Möglicherweise können Sie die Gebühr in der Landeswährung bezahlen. Auf der Website der Visastelle, der Botschaft oder des Konsulats finden Sie Informationen über zusätzliche Gebühren und lokale Zahlungsmöglichkeiten.
Wie lange es dauern wird
Die Anträge werden in der Reihenfolge des Datums bearbeitet. Wir raten Ihnen, keine Reisetickets zu kaufen, bevor Sie das Ergebnis Ihres Visumantrags kennen. Wenn Ihr Antrag von der Visastelle in Dublin bearbeitet wird, können Sie das Datum der Anträge, die derzeit bearbeitet werden, auf der Website Visumentscheidungen Seite. Andernfalls können Sie die Bearbeitungszeiten für die Visastelle, die Botschaft oder das Konsulat, die Ihren Antrag bearbeiten, auf deren Website einsehen.
Bitte beachten Sie, dass diese Bearbeitungszeiten die eingehende Prüfung widerspiegeln, die bei Anträgen auf Familienzusammenführung und anderen Visumkategorien durchgeführt werden muss. Sie stellen weder eine rechtliche Verpflichtung dar noch bedeuten sie, dass ein Antrag, über den nicht innerhalb des Zeitrahmens entschieden wird, zu Ihren Gunsten entschieden wird, wenn keine Entscheidung getroffen wird.
Leitfaden für die Belegdokumentation
Die nachstehenden Dokumente sind wichtig, da sie Aufschluss über Ihre persönlichen Umstände geben. Es liegt in Ihrer Verantwortung, den Visumbeauftragten davon zu überzeugen, dass ein Visum für den beantragten Zweck erteilt werden sollte.
Die Einreichung eines oder aller dieser Dokumente ist keine Garantie dafür, dass Ihre Bewerbung erfolgreich sein wird.
DieOriginaldokumente müssen vorgelegt werden.
Wenn Sie ein Dokument einreichen, das nicht in englischer oder irischer Sprache abgefasst ist, müssen Sie eine vollständige Übersetzung beifügen. Jedes übersetzte Dokument muss enthalten:
Alle von einem Unternehmen, einer Firma oder einer anderen Organisation eingereichten Schreiben müssen auf offiziellem Briefpapier verfasst sein, damit sie überprüft werden können, und den Namen der Organisation tragen:
Der Visumbeauftragte prüft jeden Antrag einzeln und kann zusätzliche Informationen oder Unterlagen anfordern.
Wenn Sie die erforderlichen Unterlagen nicht einreichen, kann Ihr Antrag wegen unzureichender Unterlagen abgelehnt werden.
Staatlich ausgestellte amtliche Dokumente wie Geburts-, Heirats-, Sterbe- oder Scheidungsurkunden, die von einem Staat außerhalb des EWR oder der Schweiz ausgestellt wurden, müssen vom Außenministerium des Staates, der das Dokument ausgestellt hat, als echt beglaubigt werden, damit sie als Nachweis für irische Visumszwecke akzeptiert werden können. Solche Dokumente müssen, falls erforderlich, ins Englische oder Irische übersetzt werden. Übersetzungen, die außerhalb des EWR oder der Schweiz angefertigt wurden, müssen ebenfalls vom Außenministerium des Landes, in dem die Übersetzung angefertigt wurde, als echt beglaubigt/apostilliert werden. Senden Sie uns sowohl die Originaldokumente als auch die beglaubigten Übersetzungen. Übersetzungen, die im EWR oder in der Schweiz angefertigt wurden, müssen nicht vom Außenministerium beglaubigt werden.
Staatlich ausgestellte amtliche Dokumente wie Geburts-, Heirats-, Sterbe- oder Scheidungsurkunden, die von einem Staat innerhalb des EWR oder der Schweiz ausgestellt wurden, müssen nicht von den Mitgliedstaaten als echt beglaubigt werden. Eine Übersetzung dieser Dokumente ist nicht erforderlich, wenn auch ein mehrsprachiges Standardformular (MSF) vorgelegt wird. Solche MSF-Formulare sind auf Anfrage bei den Mitgliedstaaten erhältlich. Wenn Sie kein MSF vorlegen, müssen diese Dokumente gegebenenfalls ins Englische oder Irische übersetzt werden, damit sie als Nachweis für irische Visumszwecke anerkannt werden können. Übersetzungen, die außerhalb des EWR oder der Schweiz angefertigt wurden, müssen außerdem vom Außenministerium des Landes, in dem die Übersetzung angefertigt wurde, als echt beglaubigt/apostilliert werden. Übersetzungen, die im EWR oder in der Schweiz angefertigt wurden, müssen nicht vom Außenministerium beglaubigt werden. Wir akzeptieren auch den Auszug aus einer europäischen Heiratsurkunde, die gemäß dem "Übereinkommen über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsregistern" ausgestellt wurde, als Nachweis für eine Eheschließung innerhalb des EWR oder der Schweiz. Schicken Sie uns sowohl die Originaldokumente als auch die beglaubigten Übersetzungen.
Unterstützende Dokumentation
1 . Dem unterzeichneten und datierten Antragsformular und der entsprechenden Gebühr (falls zutreffend) sind die nachstehend aufgeführten Unterlagen beizufügen.
2. Zwei Farbfotos in Passgröße, die nicht älter als 6 Monate sind. Ihr Name und die Referenznummer des Visumantrags müssen deutlich auf der Rückseite aufgedruckt sein. Weitere Informationen über Anforderungen an Fotos.
3. Ihren aktuellen Reisepass und eine vollständige Kopie aller früheren Reisepässe. Ihr aktueller Reisepass muss noch mindestens 12 Monate gültig sein.
4. Ein unterzeichnetes Bewerbungsschreiben:
- Einschließlich Ihrer vollständigen Kontaktangaben
- Geben Sie den Grund für Ihre Reise nach Irland an
- Angaben zu dem Familienmitglied in Irland, das Ihren Antrag unterstützt
- Angaben zu anderen Familienmitgliedern, die sich derzeit in Irland, dem Vereinigten Königreich oder einem EU-Mitgliedstaat aufhalten.
5. Status des Sponsors oder Berechtigung zum Sponsoring
- Für einen Bürgen, der irischer Staatsbürger ist und in Irland wohnt, legen Sie bitte eine gut lesbare Kopie des Reisepasses oder einen anderen Nachweis über die irische Staatsbürgerschaft vor
- Für einen Antragsteller, der irischer Staatsbürger ist und seinen Wohnsitz in einem anderen Land als Irland hat, legen Sie bitte eine gut lesbare Kopie seines Reisepasses vor, aus der hervorgeht, dass er in dem Land wohnt, in dem er seinen Wohnsitz hat.
6. Nachweis der behaupteten Beziehung
Sie müssen das behauptete Verwandtschaftsverhältnis nachweisen.
Die Verantwortung für den Nachweis der Ernsthaftigkeit der Beziehung liegt bei Ihnen und Ihrem Sponsor. Die Art der erforderlichen Nachweise hängt von der behaupteten Beziehung ab, z. B. siehe unten - Ehepartner, Lebenspartner, Kind.
Ehegatte oder Lebenspartner
- Heiratsurkunde oder Lebenspartnerschaftsurkunde - Ehen/Lebenspartnerschaften müssen nach irischem Recht für andere Zwecke außerhalb des Einwanderungssystems anerkannt werden können
- Wenn Ihr Zusammenführender (Ehegatte/Lebenspartner) in Irland wohnt und Sie seit Ihrer Heirat/Lebenspartnerschaft nicht mehr zusammen gewohnt haben, müssen Sie auch einen vollständigen Bericht über Ihre Beziehungsgeschichte vorlegen (wo und wann Sie sich kennengelernt haben, z. B. durch Visa, Einreise-/Ausreisestempel im Reisepass Ihres Ehegatten, Fotos, Korrespondenz per E-Mail, Telefon)
- Eine Beziehung muss eine Reihe von persönlichen Treffen (außer per Webcam) zwischen den Parteien umfassen. Es reicht nicht aus, dass sich eine Beziehung ausschließlich über das Internet oder per Telefon/SMS entwickelt hat, um die Einwanderung zu ermöglichen.
Kind (unter 18 Jahren und unverheiratet)
- Geburtsurkunde, Adoptionsbeschluss
- Im Falle eines Kindes aus einer früheren Ehe oder Beziehung: Nachweis, dass Sie das volle Sorgerecht und das Umgangsrecht für das Kind erhalten haben, z. B. durch einen Gerichtsbeschluss
- Im Falle eines Kindes aus einer früheren Ehe oder Beziehung, bei dem der andere Elternteil ein gewisses Sorgerecht oder Umgangsrecht hat, eine eidesstattliche Erklärung dieses Elternteils, in der er dem Verbringen des Kindes aus seinem Heimatland zustimmt.
7. Finanzen
Sie müssen Nachweise über Ihre finanziellen Verhältnisse und die Ihres Bürgen vorlegen, einschließlich des Nachweises, dass Ihr Bürge das geforderte Mindesteinkommen erreicht (siehe Kapitel 17 und 18 des Grundsatzpapiers zur Familienzusammenführung für Nicht-EWR-Bürger):
- einen detaillierten Auszug Ihrer Bankkonten für einen Zeitraum von sechs Monaten unmittelbar vor Ihrer Bewerbung
- Eine detaillierte Aufstellung der Bankkonten Ihres Sponsors für einen Zeitraum von sechs Monaten unmittelbar vor der Antragstellung.
Sponsor, der in Irland ansässig ist:
Nachweis, dass er das erforderliche Mindesteinkommen erzielt:
- Detaillierte Übersicht über die Beschäftigung aus dem Finanzamt für die letzten 3 Jahre unmittelbar vor dem Datum der Bewerbung und 3 aktuelle, aufeinander folgende Gehaltsabrechnungen
- Wenn Sie selbständig sind, müssen Sie Bescheide über Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit für die letzten drei Jahre sowie Nachweise über Einkünfte in dem Zeitraum seit Abgabe der letzten Steuererklärung vorlegen.
Person, die berechtigt ist, Anträge auf unmittelbare Familienzusammenführung zu unterstützen:
(Bitte beachten Sie die Liste solcher Sponsoren in Abs. 16.4 des Dokuments Grundsatzdokument zur Nicht-EWR-Familienzusammenführung):
- Nachweis des voraussichtlichen Einkommens, z. B. eine Kopie des Arbeitsvertrags.
Person, die berechtigt ist, Anträge auf Familienzusammenführung nach 12 Monaten zu unterstützen
(Bitte beachten Sie die Liste solcher Sponsoren in Abs. 16.4 des Dokuments Grundsatzdokument zur Nicht-EWR-Familienzusammenführung):
- Nachweis, dass sie das erforderliche Mindesteinkommen erzielen - P60s für die letzten zwei Jahre (oder das letzte Jahr im Falle eines Inhabers einer Arbeitserlaubnis, der sich nur ein Jahr in Irland aufgehalten hat), oder, falls Sie selbständig sind, müssen Sie gegebenenfalls Bescheide über die Beurteilung des Einkommens aus selbständiger Tätigkeit vorlegen
- 3 aufeinanderfolgende Gehaltsabrechnungen der letzten Zeit.
Ein Inhaber einer Arbeitserlaubnis:
Eine Kopie des Arbeitsvertrags mit einer Laufzeit von mindestens einem Jahr ab dem vorgeschlagenen Einreisedatum mit Angabe des Jahresgehalts ist ebenfalls erforderlich.
8. Nachweis der Unterhaltspflicht
Wenn Sie Ihren Antrag auf der Grundlage finanzieller und sozialer Abhängigkeit von Ihrem Zusammenführenden stellen, müssen Sie den Nachweis erbringen, dass Sie tatsächlich von Ihrem Zusammenführenden abhängig sind.
Der Nachweis kann von Fall zu Fall unterschiedlich ausfallen, in der Regel sind jedoch die folgenden Belege relevant:
- Höhe, Häufigkeit und Dauer der finanziellen Unterstützung durch Ihren Sponsor (z. B. Kopien der Kontoauszüge Ihres Sponsors, die Überweisungen auf Ihr Konto ausweisen, Kopien Ihrer Kontoauszüge, die den Eingang dieser Beträge belegen)
- Alle anderen Einkommensquellen, die Sie möglicherweise haben
- Wenn Sie über keine andere Einkommensquelle verfügen, weisen Sie nach, warum Sie arbeitsunfähig sind und keinen Anspruch auf staatliche Leistungen haben
- Ihre Lebenshaltungskosten (Belege für Hypothek oder Miete, Versorgungsleistungen, Lebensmittel, medizinische Versorgung, Ausbildungskosten)
- Angaben zu etwaigen weiteren Familienangehörigen in Ihrem Wohnsitzland
- Ihr Gesundheitszustand (falls zutreffend), Ihre Beziehung zum Sponsor, einschließlich Belegen für eine aktive und kontinuierliche Beteiligung an Ihrem Leben, z. B. Belege für Besuche oder Korrespondenz.
9. Kranken- oder Reiseversicherung
Der Nachweis einer Kranken- oder Reiseversicherung muss nicht zusammen mit Ihrem Antrag eingereicht werden. Der Visumbeauftragte kann ihn jedoch verlangen, bevor er über Ihren Antrag entscheidet.
Wenn Ihr Visum genehmigt wird, müssen Sie bei Ihrer Ankunft am Einreisehafen (Flughafen oder Seehafen) einen Nachweis über eine Kranken- oder Reiseversicherung vorlegen und diesen auf Verlangen dem Einwanderungsbeamten vorlegen.
10. Frühere Visumverweigerungen
Wenn Ihnen in der Vergangenheit ein Visum für ein beliebiges Land verweigert wurde, müssen Sie die Einzelheiten angeben. Das Original des Schreibens, das Ihnen von den Behörden des betreffenden Landes ausgestellt wurde, muss Ihrem Antrag beigefügt werden.
Visumanträge im Namen eines Kindes (Person unter 18 Jahren)
Wenn ein Kind unter 18 Jahren reist, muss seine Geburtsurkunde zusammen mit dem Antrag eingereicht werden.
Einverständniserklärung
Wenn sie allein oder mit einer anderen Person als den Eltern oder dem gesetzlichen Vormund (z. B. einem erwachsenen Verwandten, einer Krankenschwester) reisen, ist eine schriftliche Einverständniserklärung beider Eltern oder des gesetzlichen Vormunds erforderlich.
Diesen unterschriebenen Zustimmungen sind Kopien der Reisepässe oder Personalausweise der einwilligenden Eltern oder Erziehungsberechtigten beizufügen, aus denen ihre Unterschrift deutlich hervorgeht.
Wenn das Kind mit einem Elternteil oder Erziehungsberechtigten reist, ist die Zustimmung des anderen Elternteils oder Erziehungsberechtigten erforderlich. Dieser unterschriebenen Zustimmung ist eine Kopie des Reisepasses oder Personalausweises des einwilligenden Elternteils oder Erziehungsberechtigten beizufügen, aus der dessen Unterschrift deutlich hervorgeht.
Gerichtsbeschluss
Hat ein Elternteil das alleinige Sorgerecht, muss ein Gerichtsbeschluss vorgelegt werden, der dem betreffenden Elternteil das alleinige Sorgerecht für das Kind überträgt.
Rückgabe von Dokumenten
Alle der Bewerbung beigefügten Unterlagen müssen Originale sein.
Sie sollten Kopien aller von Ihnen vorgelegten Dokumente aufbewahren.
Originaldokumente wie Heirats-, Geburts- oder Sterbeurkunden werden an Sie zurückgeschickt. Andere Dokumente wie Kontoauszüge oder Einladungsschreiben werden jedoch nicht zurückgeschickt.
Wenn Sie bestimmte Dokumente zurückerhalten möchten, fügen Sie dem Antrag bitte eine Liste dieser Dokumente bei.
Welche Aktivitäten sind erlaubt und welche nicht?
Art der Einwanderungserlaubnis
Welche Tätigkeiten erlaubt sind (z. B. das Recht, ohne Arbeitserlaubnis zu arbeiten, ein Unternehmen zu gründen oder zu führen), hängt von der Einwanderungserlaubnis ab, die Ihnen die irischen Einwanderungsbehörden nach Ihrer Einreise in den Staat erteilt haben.
Wenn Sie ein unmittelbarer Familienangehöriger eines irischen Staatsbürgers sind, erhalten Sie eine Einwanderungserlaubnis nach Stempel 4, die es Ihnen ermöglicht, ohne Arbeitserlaubnis zu arbeiten oder ein Unternehmen zu gründen oder zu leiten/betreiben.
Wenn Sie ein unmittelbarer Familienangehöriger eines Nicht-EWR-Sponsors oder ein nicht-unmittelbarer Familienangehöriger eines irischen Staatsbürgers sind, haben Sie nur den Status eines abhängigen Arbeitnehmers und unterliegen weiterhin den Anforderungen für Beschäftigungsgenehmigungen, die vom Ministerium für Unternehmen, Handel und Beschäftigung (DETE) gelten. Sie haben jedoch das Recht, über die verschiedenen verfügbaren Kanäle (z. B. Studenten-, Arbeits- oder Geschäftserlaubnis) einen eigenständigen Einwanderungsstatus zu beantragen.