In diesem Abschnitt
Einführung
In den Leitlinien zur Familienzusammenführung von Nicht-EWR-Bürgern wird dargelegt, wie irische Staatsbürger und die meisten in Irland ansässigen Personen Familienangehörige aus Nicht-EWR-Ländern nach Irland holen können.
Wirtschaftliche Erwägungen spielen bei der Beurteilung von Anträgen auf Familienzusammenführung eine wichtige Rolle. Die wirtschaftlichen Vorteile, die die Migration mit sich bringt – unter anderem durch den erheblichen Beitrag zu Beschäftigung und Steuereinnahmen –, müssen gegen die erheblichen Kosten abgewogen werden, die dem Staat in den Bereichen Bildung, Kinderbetreuung, Wohnen, Gesundheitsversorgung und Sozialhilfe durch die Familienmigration entstehen können. Der Antragsteller muss die volle finanzielle Verantwortung für das Familienmitglied übernehmen, das er nach Irland holen möchte, damit es dort mit ihm zusammenlebt.
Der Staat ist nicht verpflichtet, die betreffende Familie finanziell zu unterstützen, und der Antragsteller muss nachweisen, dass er für seine Familienangehörigen sorgen kann, falls ihnen die Einreise nach Irland und der Aufenthalt dort gestattet werden. Die nachstehenden finanziellen Mindestanforderungen, einschließlich der in Tabelle 1 und Tabelle 2 aufgeführten, werden gemäß Abschnitt 9, Abschnitt 10 und Anhang D der Richtlinie zur Familienzusammenführung von Nicht-EWR-Bürgern angewendet.
Alle Fördermittelempfänger dürfen in den zwei Jahren unmittelbar vor der Antragstellung nicht überwiegend von staatlichen Beihilfen des irischen Staates abhängig gewesen sein.
Bitte beachten Sie: Es wird nur das Einkommen eines einzigen Unterhaltspflichtigen berücksichtigt; Sie können Ihr Gehalt also nicht mit dem Ihres Ehepartners, Lebenspartners oder eines anderen Familienmitglieds zusammenrechnen, um diese Schwellenwerte zu erreichen.
Finanzielle Schwellenwerte für Ehepartner, eingetragene Lebenspartner und Lebenspartner
Sponsoren der Kategorie A (z. B. irische Staatsbürger) müssen in den drei Jahren vor der Antragstellung ein Bruttoeinkommen von mindestens 75.000 € erzielt haben (zusätzlich zu etwaigen staatlichen Leistungen), und zwar kumulativ (z. B. 25.000 € pro Jahr über drei Jahre), wobei davon ausgegangen wird, dass dieses Einkommensniveau beibehalten wird. Dies gilt auch für minderjährige Kinder (unter 18 Jahren und unverheiratet).
Bei Sponsoren der Kategorie B (z. B. Inhaber einer Arbeitserlaubnis für Fachkräfte mit kritischen Qualifikationen oder Forscher) setzt der gewährte Aufenthaltsstatus entweder ein bestimmtes Einkommen zum Zeitpunkt der Einreise oder in der Zukunft voraus oder beruht darauf, dass der Sponsor einer Kategorie angehört, deren Zuwanderung nach Irland im Rahmen der Regierungspolitik gefördert wird. Dies gilt auch für minderjährige Kinder (unter 18 Jahren und unverheiratet).
Sponsoren der Kategorie C (z. B. Inhaber einer allgemeinen Arbeitserlaubnis) müssen im Vorjahr ein Bruttoeinkommen von mehr als 30.000 € erzielt haben, wobei davon ausgegangen wird, dass dieses Einkommensniveau beibehalten wird.
Tabelle 1 – Finanzielle Schwellenwerte für minderjährige Kinder
Wenn Sie ein Sponsor der Kategorie C sind (z. B. Inhaber einer allgemeinen Arbeitserlaubnis) und Ihre unverheirateten minderjährigen Kinder (unter 18 Jahren und unverheiratet) nachholen möchten, müssen Sie mehr verdienen als das unten in der mittleren Spalte angegebene Nettoeinkommen. Da Ihnen Ihr Bruttoeinkommen möglicherweise geläufiger ist, haben wir in der rechten Spalte Richtwerte für das erforderliche Bruttoeinkommen angegeben.
Wenn Sie ein Stellenangebot in Irland erhalten haben und derzeit im Ausland leben, wird darin wahrscheinlich ein Bruttogehalt angegeben sein (Sie sollten dies jedoch unbedingt überprüfen). Ihr Bruttogehalt muss höher sein als der entsprechende Betrag auf der rechten Seite, andernfalls können Ihre Kinder nicht zu Ihnen ziehen , und Sie sollten dies bei Ihrer Entscheidung, ob Sie nach Irland kommen möchten oder nicht, berücksichtigen.
| Anzahl der Kinder | Erforderliches jährliches Mindestnettoeinkommen (2026)[1] | Ungefähres jährliches Bruttogehalt (2026) |
|---|---|---|
| 1 Kind | €39,780 | €50,200 |
| 2 Kinder | €45,032 | €60,200 |
| 3 Kinder | €50,284 | €70,100 |
| 4 Kinder | €55,016 | €80,000 |
| 5 Kinder | €61,568 | €93,700 |
| 6 Kinder | €67,600 | €106,300 |
| 7 Kinder | €74,672 | €121,100 |
| Ab 8 Jahren | €79,664 | €131,600 |
Tabelle 2 – Finanzielle Schwellenwerte für unterhaltsberechtigte erwachsene Verwandte
Alle Sponsoren (Kategorie A, B und C), die ihre unterhaltsberechtigten erwachsenen Angehörigen (unterhaltsberechtigte Eltern oder unterhaltsberechtigte erwachsene Kinder mit schweren medizinischen oder psychischen Erkrankungen) nach Irland holen möchten, müssen in jedem der drei Jahre in Irland mehr als das unten angegebene Bruttogehalt verdienen.
Bitte beachten Sie, dass für diese Art der Familienzusammenführung zusätzliche Anforderungen gelten, darunter ein höherer Grad an Abhängigkeit. Bitte lesen Sie die Abschnitte 8, 9 und 10 des Leitfadens zur Familienzusammenführung von Nicht-EWR-Bürgern sorgfältig durch, bevor Sie einen Antrag stellen.
| Anzahl der unterhaltsberechtigten erwachsenen Verwandten | Erforderliches jährliches Mindestbruttogehalt (2026)[2] |
|---|---|
| 1 Erwachsener | €96,929 |
| 2 Erwachsene | €130,985 |
| 3 Erwachsene | €165,042 |
Kategorien förderungsberechtigter Sponsoren
Die finanziellen Schwellenwerte für die Familienzusammenführung variieren je nach Kategorie des Antragstellers und der betroffenen Familienangehörigen. Ausführliche Informationen zu den Anspruchsvoraussetzungen finden Sie in Abschnitt 4, Abschnitt 5 und Abschnitt 6 des Leitfadens zur Familienzusammenführung von Nicht-EWR-Bürgern.
Personen, denen in diesem Staat der Flüchtlingsstatus oder subsidiärer Schutzstatus zuerkannt wurde und die ihren Wohnsitz in Irland haben, gelten als Sponsoren der Kategorie C, sofern sich der Antrag auf eine Beziehung bezieht, die nach ihrer Einreise in den Staat entstanden ist. Hierfür gilt eine Mindestwartezeit von zwei Jahren ab dem Datum, an dem dem Sponsor internationaler Schutz gewährt wurde; auf diese Wartezeit kann nicht verzichtet werden.
Alle anderen Staatsangehörigen aus Nicht-EWR-Ländern kommen für eine Patenschaft nicht in Frage, darunter: