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Van der Elst Grundsatzdokument

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  4. Beantragung eines Visums für einen langfristigen Arbeitsaufenthalt
  5. Van der Elst-Visum
  6. Van der Elst Grundsatzdokument

In diesem Abschnitt

Einführung
Van der Elst Arbeitstransfer innerhalb der EU/EWR und der Schweiz
Bedingungen

Wie man sich bewirbt
Erforderliche Dokumente
Nicht förderfähig

Einführung

Ein Nicht-EWR-Bürger, der sich rechtmäßig in einem anderen EU-Mitgliedstaat aufhält und dort legal beschäftigt ist, kann für diesen Arbeitgeber vorübergehend in diesem Staat arbeiten, ohne eine Arbeitserlaubnis zu benötigen. Wenn Sie diese und andere Bedingungen erfüllen, können Sie ein Beschäftigungsvisum, ein so genanntes Van-der-Elst-Visum, beantragen.

Van der Elst Arbeitstransfer innerhalb der EU/EWR und der Schweiz

Das Van-der-Elst-Verfahren geht auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahr 1994 zurück, das das Recht eines EU-Unternehmens auf Erbringung von Dienstleistungen innerhalb der EU betrifft. Es erlaubt im Allgemeinen einem Nicht-EWR-Bürger, der rechtmäßig bei einem Unternehmen in einem EU-Land beschäftigt ist, im Namen seines Arbeitgebers vorübergehend Dienstleistungen für ein Unternehmen in einem anderen EU-Land zu erbringen, ohne eine Arbeitserlaubnis einholen zu müssen. Siehe auch: http://eur-lex.europa.eu/

Ein weiteres Urteil erging 2006 (Rechtssache C-244/04), in dem es um die Frage ging, ob ein Arbeitnehmer aus einem Nicht-EWR-Staat eine bestimmte Dauer der Beschäftigung bei seinem Arbeitgeber nachweisen sollte oder nicht. Die von einigen Ländern geforderten zwölf Monate wurden als unverhältnismäßig angesehen. Da der Gerichtshof jedoch nicht vorschlug, welche Beschäftigungsdauer akzeptabel sein könnte, ist eine Mindestdauer nicht erforderlich, bevor ein Arbeitnehmer in den Staat entsandt wird, um dort für einen begrenzten Zeitraum eine Dienstleistung zu erbringen. Siehe auch: http://curia.europa.eu/juris/

Im Allgemeinen bedeutet "vorübergehend", dass ein Arbeitnehmer im EU-Aufnahmeland nur für einen kurzen Zeitraum benötigt wird. Der Vertrag sollte eine bestimmte Dauer haben und nicht so lang sein, dass die Person ihr Aufenthaltsrecht im entsendenden EU-Land verliert oder ein fester Bestandteil der Belegschaft des aufnehmenden EU-Landes wird.

Bedingungen

  • Die Anträge werden von Fall zu Fall geprüft.

  • Die Erlaubnis, in dem Staat im Rahmen des Van-der-Elst-Urteils zu arbeiten, wird für die Dauer von befristeten oder kurzfristigen Verträgen bis zu einer Höchstdauer von 12 aufeinanderfolgenden Monaten erteilt.

  • Der Arbeitnehmer muss sein:

    • Rechtmäßiger Wohnsitz in dem EU-Land, in dem der Arbeitgeber ansässig ist
    • Rechtmäßige Beschäftigung durch den Arbeitgeber im entsendenden EU-Land
    • Sie stehen auf der Gehaltsliste des Arbeitgebers im entsendenden EU-Land.
  • Die Dauer der Erlaubnis, zur Erbringung einer Dienstleistung in dem Staat zu verbleiben, überschreitet niemals das Ablaufdatum des rechtmäßigen Aufenthalts des Arbeitnehmers in dem entsendenden EU-Land oder das Ablaufdatum des Reisepasses des Arbeitnehmers

  • Der Arbeitnehmer darf in dem Staat keine andere Beschäftigung aufnehmen als die, für die die Erlaubnis erteilt wurde, und muss nach Beendigung des Zeit- oder Kurzzeitvertrags in das entsendende EU-Land zurückkehren

  • Der Arbeitnehmer hat kein Recht auf einen ständigen Wohnsitz im Staat

  • Familienangehörige dürfen den Arbeitnehmer weder begleiten noch nachziehen (außer als Besucher oder wenn sie eine eigene Einwanderungsgenehmigung beantragt und erhalten haben).

Wie man sich bewirbt

Personen, die ein Einreisevisum für den Staat benötigen, sollten das Online-Formular Visumantragsformular. Bei der Eingabe der Art des erforderlichen Visums wählen Sie "Sonstige" aus dem Dropdown-Menü und geben Sie "Van Der Elst" in das Textfeld ein.

Erforderliche Dokumente

Die unten aufgeführten Unterlagen müssen zur Unterstützung des Antrags vorgelegt werden. Am Einreisehafen müssen alle Personen die folgenden Unterlagen zur Kontrolle bereithalten:

  • Reisepass (der noch mindestens sechs Monate nach dem angegebenen Ausreisedatum aus dem Staat gültig sein sollte)

  • Ein Schreiben des Arbeitgebersim entsendenden EU-Land, das Folgendes enthält:

    • Angabe, dass die betreffende Person in dem EU-Land, in dem der Arbeitgeber seinen Sitz hat, rechtmäßig wohnhaft und beschäftigt ist und nach Beendigung des Vertrags dorthin zurückkehren wird
    • Angabe der Einzelheiten des Vertrags (Dauer sollte angegeben werden)
    • Enthält den Namen und die Kontaktdaten des in Irland ansässigen Gastgeberunternehmens.
  • Ein Schreiben des Gastunternehmens mit Sitz in Irland, in dem Einzelheiten zum Vertrag, die Dauer des Vertrags und die Gründe für den Einsatz des Arbeitnehmers angegeben werden

  • Wohnsitz- oder Personalausweis, ausgestellt vom entsendenden EU-Land

  • Einzelheiten zu den Unterbringungsmöglichkeiten im Staat

  • Nachweis einer umfassenden Krankenversicherung.

Alle Personen, die sich länger als 90 Tage im Land aufhalten, müssen sich bei der nationalen Einwanderungsbehörde der Garda registrieren lassen und die entsprechende Registrierungsgebühr entrichten. Alle Personen, die in den Staat einreisen wollen, unterliegen den üblichen Einwanderungsverfahren am Einreisehafen. Die Erlaubnis zur Einreise in den Staat liegt im Ermessen des Einwanderungsbeamten.

Nicht förderfähig

Die folgenden Personen kommen für dieses Visum nicht in Frage:

  • Selbstständige Person

  • Inhaber einer unternehmensinternen Übertragung:

    • Das Van der Elst-Urteil gilt nur für Nicht-EWR-Beschäftigte eines in der EU ansässigen Unternehmens, das einen Auftrag in einem anderen EU-Staat erhalten hat. Daher ist eine Person, die bereits eine innerbetriebliche Versetzung in einem Unternehmen mit Sitz in der EU hat, vorübergehend in dieses Unternehmen versetzt worden, während sie weiterhin Angestellter des entsendenden Unternehmens oder Arbeitgebers bleibt, und kommt daher nicht in Frage
  • Direktor des Unternehmens:

    • Wenn die tatsächliche Stellung im Unternehmen über die von Arbeitnehmern üblicherweise eingenommene Rolle hinausgeht und stattdessen die eines "Amtsträgers" (mit der Verantwortung, wichtige Entscheidungen zu treffen und Urteilsvermögen in Bezug auf rechtliche und finanzielle Angelegenheiten auszuüben) angenommen wird.

Dezember 2015

Kontakt

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Justizministerium
13-14 Burgh Quay
Dublin 2 D02 XK70
Irland

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