In diesem Abschnitt
Einführung
Ein Nicht-EWR-Bürger, der sich rechtmäßig in einem anderen EU-Mitgliedstaat aufhält und dort legal beschäftigt ist, kann für diesen Arbeitgeber vorübergehend in diesem Staat arbeiten, ohne eine Arbeitserlaubnis zu benötigen. Wenn Sie diese und andere Bedingungen erfüllen, können Sie ein Beschäftigungsvisum, ein so genanntes Van-der-Elst-Visum, beantragen.
Van der Elst Arbeitstransfer innerhalb der EU/EWR und der Schweiz
Das Van-der-Elst-Verfahren geht auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahr 1994 zurück, das das Recht eines EU-Unternehmens auf Erbringung von Dienstleistungen innerhalb der EU betrifft. Es erlaubt im Allgemeinen einem Nicht-EWR-Bürger, der rechtmäßig bei einem Unternehmen in einem EU-Land beschäftigt ist, im Namen seines Arbeitgebers vorübergehend Dienstleistungen für ein Unternehmen in einem anderen EU-Land zu erbringen, ohne eine Arbeitserlaubnis einholen zu müssen. Siehe auch: http://eur-lex.europa.eu/
Ein weiteres Urteil erging 2006 (Rechtssache C-244/04), in dem es um die Frage ging, ob ein Arbeitnehmer aus einem Nicht-EWR-Staat eine bestimmte Dauer der Beschäftigung bei seinem Arbeitgeber nachweisen sollte oder nicht. Die von einigen Ländern geforderten zwölf Monate wurden als unverhältnismäßig angesehen. Da der Gerichtshof jedoch nicht vorschlug, welche Beschäftigungsdauer akzeptabel sein könnte, ist eine Mindestdauer nicht erforderlich, bevor ein Arbeitnehmer in den Staat entsandt wird, um dort für einen begrenzten Zeitraum eine Dienstleistung zu erbringen. Siehe auch: http://curia.europa.eu/juris/
Im Allgemeinen bedeutet "vorübergehend", dass ein Arbeitnehmer im EU-Aufnahmeland nur für einen kurzen Zeitraum benötigt wird. Der Vertrag sollte eine bestimmte Dauer haben und nicht so lang sein, dass die Person ihr Aufenthaltsrecht im entsendenden EU-Land verliert oder ein fester Bestandteil der Belegschaft des aufnehmenden EU-Landes wird.
Bedingungen
Wie man sich bewirbt
Personen, die ein Einreisevisum für den Staat benötigen, sollten das Online-Formular Visumantragsformular. Bei der Eingabe der Art des erforderlichen Visums wählen Sie "Sonstige" aus dem Dropdown-Menü und geben Sie "Van Der Elst" in das Textfeld ein.
Erforderliche Dokumente
Die unten aufgeführten Unterlagen müssen zur Unterstützung des Antrags vorgelegt werden. Am Einreisehafen müssen alle Personen die folgenden Unterlagen zur Kontrolle bereithalten:
Alle Personen, die sich länger als 90 Tage im Land aufhalten, müssen sich bei der nationalen Einwanderungsbehörde der Garda registrieren lassen und die entsprechende Registrierungsgebühr entrichten. Alle Personen, die in den Staat einreisen wollen, unterliegen den üblichen Einwanderungsverfahren am Einreisehafen. Die Erlaubnis zur Einreise in den Staat liegt im Ermessen des Einwanderungsbeamten.
Nicht förderfähig
Die folgenden Personen kommen für dieses Visum nicht in Frage:
Dezember 2015