In diesem Abschnitt
Familienangehörige von irischen Staatsbürgern
Begünstigte der Richtlinie 2004/38/EG (Freizügigkeitsrichtlinie)(Kind)
Staatsangehörige der Länder, die in das irische Programm für visumfreies Reisen für Kurzaufenthalte einbezogen sind und sich langfristig legal im Vereinigten Königreich aufhalten
Andere Personen, die von den Visumgebühren befreit sind
Visagebühren
Die Gebühren für Visa betragen:
Die Visumgebühr ist eine Verwaltungsgebühr, die die Kosten für die Bearbeitung Ihres Antrags deckt. Diese Gebühr kann nicht zurückerstattet werden, wenn Ihr Antrag abgelehnt oder zurückgezogen wird.
Es kann sein, dass Sie zusätzliche Gebühren zahlen müssen, z. B. für die Einreichung Ihrer Unterlagen. Die Website der Visastelle/Botschaft/Konsulat finden Sie Informationen über zusätzliche Gebühren und lokale Zahlungsmöglichkeiten.
Das Formular für die Zusammenfassung der Bewerbung (das Sie erhalten, wenn Sie Ihre Online-Bewerbung auf AVATS erhalten Sie Informationen darüber, an wen Sie sich wegen der Zahlung der Anmeldegebühr wenden können.
An die Visastelle Dublin gerichtete Anträge
Informationen über die Zahlung der Visumgebühr für Anträge, die an die Visastelle - Dublingerichtet sind, sind verfügbar.
Befreiung von den Visumgebühren
Einige Antragsteller sind von der Zahlung der Visumgebühr befreit. Prüfen Sie unten, ob die Visumgebühr für Sie nicht gilt.
Von den Visagebühren befreite Nationalitäten
Familienangehörige von irischen Staatsbürgern
Familienangehörige von irischen Staatsbürgern, die von den Visumgebühren befreit sind (bei Vorlage der erforderlichen Dokumente)
Begünstigte der Richtlinie 2004/38/EG (Freizügigkeitsrichtlinie)
Begünstigte der Richtlinie 2004/38/EG (Freizügigkeitsrichtlinie), d. h. "berechtigte Familienangehörige" von EU/EWR-/Schweizer Bürgern, sind von den Visumgebühren befreit.
Andere Familienangehörige - d. h. zugelassene Familienangehörige - sind nicht gebührenbefreit, unabhängig davon, ob sie ihren EU-Familienangehörigen gemäß der Richtlinie begleiten oder nachziehen, es sei denn, sie sind im Besitz einer gemäß Artikel 10 der Richtlinie ausgestellten Karte, die ihnen die Inanspruchnahme der Freizügigkeit ohne Visumpflicht ermöglicht.
Unter Artikel 3.1 der Richtlinie gilt ein Familienangehöriger eines EU-/EWR-/Schweizer Bürgers nur dann als Begünstigter, wenn er seinen EU-/EWR-/Schweizer Familienangehörigen entweder nach Irland begleitet oder ihm in Irland nachzieht, falls er sich bereits dort aufhält. Um eine Gebührenbefreiung in dieser Kategorie in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie Ihrem Antrag einen Nachweis beifügen, der bestätigt, dass Sie ein Begünstigter sind. Dieser Nachweis kann in Form eines unterzeichneten Schreibens des EU/EWR/Schweizer Familienmitglieds erbracht werden, in dem der Reiseplan und/oder die bestätigten Reiserouten/Flugdaten bestätigt werden, zusammen mit einer Kopie des Reisepasses und einem Nachweis über Ihre Beziehung.
Staatsangehörige der Länder, die in das irische Programm für visumfreies Reisen für Kurzaufenthalte einbezogen sind und sich langfristig legal im Vereinigten Königreich aufhalten
Staatsangehörige der Länder, die am irischen Short Stay Visa Waiver Programme die seit langem rechtmäßig im Vereinigten Königreich ansässig sind.
Andere Personen, die von den Visumgebühren befreit sind
Alle Verweise auf den Begriff "Ehepartner" gelten auch für einen Lebenspartner, d. h. eine Person, die eine eingetragene Partnerschaft eingegangen ist, oder die Partei einer Rechtsbeziehung ist, die in einer Verordnung gemäß Abschnitt 5 des Gesetzes über die zivile Partnerschaft und bestimmte Rechte und Pflichten von Lebenspartnern (Civil Partnership and Certain Rights and Obligations of Cohabitants Act 2010) als zur Anerkennung als zivile Partnerschaft berechtigt bezeichnet wird.