Im Rahmen der anhaltenden Bemühungen, die Ausbreitung des COVID-19-Virus einzudämmen und die Sicherheit unserer Kunden zu gewährleisten, haben wir beschlossen, die vorübergehende Maßnahme, die es erlaubt, sowohl Anträge auf EU-Vertragsrechte als auch Anträge auf Inlandsaufenthalt und die entsprechenden Unterlagen per E-Mail einzureichen, bis Montag, den 31. Januar 2022 zu verlängern.

Es ist wünschenswert, dass alle Anhänge im Adobe-Format (.pdf) eingereicht werden können. Gepackte oder verschlüsselte Dateien können nicht eingereicht werden.

Die entsprechenden E-Mail-Adressen für die Einreichung von Bewerbungen finden Sie unter diesen Link.

Die Abteilung für EU-Vertragsrechte wird zu gegebener Zeit die Einreichung des Originalantrags auf dem Postweg verlangen. Die Originalunterlagen für Anträge auf Inlandsaufenthalt können zu gegebener Zeit angefordert werden.

(Wichtig: Bei gesetzlichen Vertretern, die Anträge oder andere Unterlagen per E-Mail einreichen, ist gegebenenfalls auch eine Vollmacht beizufügen).

Die aktuelle Situation wird regelmäßig überprüft. Sie sollten die Website regelmäßig auf Aktualisierungen überprüfen.