Im Rahmen unserer kontinuierlichen Bemühungen, unsere Dienstleistungen zu verbessern, können Anträge auf ein türkisches Assoziierungsabkommen ab Dienstag, dem 14. Mai 2024, online gestellt werden. Bitte loggen Sie sich in das INIS Online Portal ein unter https://inisonline.jahs.ie/user/login. Die Online-Anträge erleichtern das Verfahren, da die Antragsteller die entsprechenden Formulare einfach ausfüllen, die erforderlichen Dokumente hochladen und den Antrag mit einem Mausklick einreichen können.
Ab dem 14. Mai 2024 nimmt der Einwanderungsdienst keine Anträge auf Erteilung einer Erlaubnis im Rahmen des türkischen Assoziierungsabkommens mehr über unsere E-Mail-Adresse/Postanschrift an. Sie müssen die Online-Plattform nutzen.
Bitte beachten Sie, dass Sie sich nicht erneut über die Online-Plattform bewerben sollten, wenn Sie bereits eine Bewerbung auf dem Postweg oder über unsere E-Mail-Adresse eingereicht haben und auf eine Entscheidung warten. Für solche Anträge können Sie weiterhin über unsere E-Mail-Adresse/Post mit uns korrespondieren. Die Bewerbungen werden in der Reihenfolge des Eingangsdatums bearbeitet, und Ihre bereits eingereichte Bewerbung ist weiterhin gültig und wird zu gegebener Zeit bearbeitet.
Wir haben das Antragsformular und unser Verfahren vereinfacht. Um eine Genehmigung zu erhalten, muss ein türkischer Staatsangehöriger mindestens ein Jahr lang bei demselben Arbeitgeber beschäftigt sein. Der einfachste Weg, dies nachzuweisen, ist eine von Revenue.ie ausgestellte Beschäftigungsübersicht (Employment Detail Summary). Es ist nicht notwendig, Gehaltsabrechnungen einzureichen, wenn Sie die von Revenue.ie ausgestellte Employment Detail Summary vorlegen. Die Antragsteller werden außerdem gebeten, ein Begleitschreiben ihres Arbeitgebers vorzulegen, in dem das Datum des Beschäftigungsbeginns angegeben ist.
Es ist nicht mehr erforderlich, eine vollständige Kopie Ihres Reisepasses hochzuladen. Sie sollten nur noch die Personaldatenseite Ihres Reisepasses hochladen. Wir hoffen, dass dieses vereinfachte Bewerbungsverfahren unsere Bearbeitungszeiten verkürzt und zu besseren Ergebnissen für die Bewerber führt. Sollten wir weitere Dokumente benötigen, werden wir Sie per E-Mail um diese bitten.
Ab dem 14. Mai 2024 müssen Sie alle Anträge für das türkische Assoziierungsabkommen über die Online-Formularplattform https://inisonline.jahs.ie/user/login.
In diesem Abschnitt
Einführung
Das Assoziierungsabkommen zwischen der Türkei und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, auch bekannt als das Abkommen von Ankara, wurde 1963 unterzeichnet. Das Abkommen sowie sein Zusatzprotokoll und die Beschlüsse des Assoziationsrates sind Teil des EU-Rechts.
Ein Link zu dieser Vereinbarung befindet sich am Ende dieser Mitteilung.
Das Abkommen
Das Abkommen bewirkt, dass türkische Staatsangehörige, die für einen bestimmten Zeitraum rechtmäßig in einem EU-Mitgliedstaat beschäftigt sind, je nach Dauer ihres Aufenthalts in diesem Staat ein Recht auf Verbleib oder Wechsel des Arbeitsplatzes erhalten, und zwar wie folgt
Nach 1 Jahr
Nach 3 Jahren
Nach 4 Jahren
Erfolgreichen Antragstellern kann nach drei Jahren die Erlaubnis erteilt werden, eine beliebige Beschäftigung bei einem beliebigen Arbeitgeber aufzunehmen.
Zur Klarstellung: Nach diesem Abkommen muss ein türkischer Staatsangehöriger mindestens drei Jahre lang legal bei demselben Arbeitgeber beschäftigt sein, bevor er uneingeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt erhält.
Ein türkischer Staatsangehöriger, der mit einer Aufenthaltsgenehmigung für Studenten (Stempel 2) oder einer Arbeitserlaubnis (Stempel 1) legal arbeitet, kann im Rahmen des türkischen Assoziierungsabkommens eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis beantragen, ohne dass er studieren oder eine neue Arbeitserlaubnis beantragen muss.
Zuschussfähigkeit
Sie sind förderfähig, wenn:
Sie müssen alle oben genannten Kriterien erfüllen, um eine Genehmigung nach dem türkischen Assoziierungsabkommen zu erhalten.
Wie man sich bewirbt
Wenn Sie eine Einwanderungserlaubnis im Rahmen des türkischen Assoziierungsabkommens beantragen möchten, können Sie Ihren Antrag über die Online-Formularplattform https://inisonline.jahs.ie/user/login.
Die Nutzung der Plattform gewährleistet eine effizientere und schnellere Bearbeitung,
Bitte beachten Sie, dass Sie sich nicht erneut über die Online-Plattform bewerben sollten, wenn Sie bereits einen Antrag per Post oder über unsere E-Mail-Adresse gestellt haben und auf eine Entscheidung warten. Für solche Anträge sollten Sie weiterhin mit uns über das spezielle Kundenservice-Portal. Sie können sich für ein Konto registrieren oder sich in Ihr bestehendes Konto einloggen.
Dokumentation erforderlich
Diese Unterlagen benötigen Sie für Ihre Bewerbung:
Was passiert, wenn meine Bewerbung erfolgreich ist?
Wenn Ihr Antrag erfolgreich ist, erhalten Sie ein Schreiben, in dem Ihr Antrag genehmigt wird. Sie müssen diese Genehmigung bei Ihrer örtlichen Einwanderungsbehörde registrieren lassen und die entsprechende Registrierungsgebühr entrichten.
Wenn Sie ein Jahr lang für denselben Arbeitgeber gearbeitet haben, erhalten Sie die Erlaubnis, weiterhin für diesen Arbeitgeber zu arbeiten. Diese Erlaubnis erlaubt Ihnen nur, für den genannten Arbeitgeber zu arbeiten. Sie erhalten einen Stempel 1, der es Ihnen erlaubt, für Ihren derzeitigen Arbeitgeber zu arbeiten, ohne dass Sie eine Arbeitserlaubnis benötigen. Diese Erlaubnis kann bei Ihrer örtlichen Einwanderungsbehörde erneuert werden, sofern Sie weiterhin für den genannten Arbeitgeber arbeiten. Wenn Sie Ihre Registrierung erneuern wollen, müssen Sie nachweisen, dass Sie weiterhin für denselben Arbeitgeber arbeiten. Dies kann durch eine aktuelle Verdienstbescheinigung des Finanzamts und ein Unterstützungsschreiben Ihres Arbeitgebers nachgewiesen werden.
Wenn Sie drei Jahre lang legal für denselben Arbeitgeber gearbeitet haben, können Sie die Erlaubnis beantragen, für jeden beliebigen Arbeitgeber zu arbeiten. Dies ist ein Stempel 4, der Ihnen den Zugang zu jeder Beschäftigung ohne eine vom Ministerium für Unternehmen und Beschäftigung ausgestellte Arbeitserlaubnis ermöglicht.
Was geschieht, wenn mein Antrag abgelehnt wird?
Wir werden Sie über die Entscheidung des Ministers und die Gründe für die Ablehnung Ihres Antrags informieren. Sie können jederzeit einen neuen Antrag auf Erlaubnis im Rahmen der Türkischen Vereinigung stellen, wenn Sie glauben, dass Sie die Voraussetzungen erfüllen. Sie sollten die Gründe für die Ablehnung Ihres früheren Antrags sorgfältig prüfen.
Häufig gestellte Fragen
Kontakt
Anfragen sollten über das spezielle Kundenservice-Portal. Sie können sich für ein Konto registrieren oder sich bei Ihrem bestehenden Konto anmelden.
Gesetzgebung
Nachstehend finden Sie einen Link zum Abkommen von Ankara: