Für die Kunden werden bedeutende Änderungen hinsichtlich der Anzahl der Nachweise eingeführt, die zum Nachweis ihrer Identität und ihres Wohnsitzes im Rahmen des Staatsbürgerschaftsantragsverfahrens erforderlich sind. Ab Januar wird die Staatsbürgerschaft auf einen Scorecard-Ansatz umgestellt, der mehr Klarheit darüber schafft, welche Informationen die Antragsteller zum Nachweis ihrer Identität und ihres Wohnsitzes vorlegen müssen.
Die Antragsteller müssen in jedem der Jahre, in denen ein Wohnsitznachweis erforderlich ist, eine Punktzahl von 150 Punkten erreichen. Dazu müssen sie Nachweise mit einer bestimmten Punktzahl einreichen Wert bis sie die erforderliche Punktzahl von 150 Punkten für jedes Jahr des Wohnsitzes erreicht haben.
Insbesondere bei Ärzten, die bei der HSE oder in freiwilligen Krankenhäusern beschäftigt sind, wird die Vorlage einer "Medical Practitioner Employment History Summary" als Nachweis des Wohnsitzes akzeptiert.
Ein Antragsteller muss außerdem insgesamt 150 Punkte für den Identitätsnachweis sammeln, um die entsprechende Norm zu erfüllen Standard. Wenn ein Antragsteller nicht in der Lage ist, 150 Punkte zu erreichen, muss eine Vereinbarung mit dem Ministerium geschlossen werden.
Es liegt in der Verantwortung des Antragstellers, einen ausreichenden Nachweis des anrechenbaren Aufenthalts für den im Antragsformular angegebenen Zeitraum zu erbringen, und der Scorecard-Ansatz wird sicherstellen, dass die Antragsteller Klarheit darüber haben, was genau erforderlich ist, wenn sie ihren Erstantrag stellen. Der Minister muss sich vergewissern, dass sich der Antragsteller während des angegebenen Zeitraums rechtmäßig in dem betreffenden Staat aufgehalten hat. Werden bei der Antragstellung keine ausreichenden Nachweise für den Wohnsitz vorgelegt, wird der Antrag als nicht förderfähig betrachtet. Der Minister behält sich das Recht vor, von den Antragstellern zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens die Originalreisepässe zu verlangen.