Am 22. November 2022 informierte die Einwanderungsbehörde alle Beteiligten (Schließung des Atypical Scheme (AWS) für Nicht-EWR-Besatzungen in der irischen Fischereiflotte), dass das Atypical Working Scheme (AWS) für Nicht-EWR-Besatzungen in der irischen Fischereiflotte am 31. Dezember 2022 für neue Anträge geschlossen wird.

Die Einwanderungsbehörde kann bestätigen, dass diese AWS-Regelung nun geschlossen ist, nachdem man sich darauf geeinigt hat, die Zuständigkeit für Arbeitsgenehmigungen in diesem Sektor auf das System der Beschäftigungserlaubnis zu übertragen, bis der Sektor dem Minister für Unternehmen, Handel und Beschäftigung ein umfassendes Geschäftsszenario vorlegt, um seine Einbeziehung zu unterstützen.

In Anbetracht der obigen Ausführungen und um Arbeitgebern und Arbeitnehmern in diesem Sektor Sicherheit zu bieten, kann die Einwanderungsbehörde bestätigen, dass alle Inhaber einer gültigen Erlaubnis zur Arbeit als Nicht-EWR-Besatzungsmitglied in der irischen Fischereiflotte, die am oder nach dem 1. Januar 2023 abläuft, eine Stempel 4 der Einwanderungserlaubnisausnahmsweise gewährt wird.

Die Erteilung einer Einwanderungserlaubnis nach Stempel 4 gilt für jedes einzelne Nicht-EWR-Besatzungsmitglied der irischen Fischereiflotte, das derzeit im Besitz einer gültigen IRP-Karte ist , die am oder nach dem 1. Januar 2023 abläuft. Auf der Grundlage einer im Rahmen der Regelung erteilten Erlaubnis, als Nicht-EWR-Fischereibesatzung zu arbeiten, oder für jede Person, die im Besitz einer am oder nach dem 3. Oktober 2022 für denselben Zweck ausgestellten Erlaubnisbescheinigung im Rahmen der Regelung ist.

Qualifizierten Besatzungsmitgliedern wird empfohlen, so bald wie möglich einen Termin bei ihrem örtlichen GNIB-Büro zu vereinbaren, damit eine Einwanderungserlaubnis der Stufe 4 erteilt und eine aktualisierte IRP-Karte ausgestellt werden kann. Die Standardgebühr von 300 € wird fällig, daher können sich die Kunden dafür entscheiden, ihre derzeitige Stamp 1-Genehmigung zu erneuern, wenn sie früher abläuft. Bei der Terminvereinbarung im örtlichen GNIB-Büro sollten sie ihren aktuellen Reisepass, ihr letztes gültiges Genehmigungsschreiben im Rahmen des Programms und ihre aktuelle IRP-Karte (falls zutreffend) vorlegen. Nicht-EWR-Bürger mit Wohnsitz in Dublin sollten die Verlängerung ihrer Aufenthaltsgenehmigung hier online beantragen: https://inisonline.jahs.ie

Bitte beachten Sie, dass Besatzungsmitglieder aus Nicht-EWR-Staaten in der irischen Fischereiflotte, deren AWS-Erlaubnis am oder vor dem 31. Dezember 2022 abgelaufen ist und die ihre Erlaubnis nicht verlängert haben, nicht in den Genuss dieser Mitteilung und der Erteilung einer Einwanderungserlaubnis nach Stempel 4 kommen.