Bearbeitungszeiten und Entscheidungen
Bearbeitungszeiten für Visa
Rechte gemäß EU-Vertrag und Kategorien der Vorabgenehmigung
Wöchentliche Entscheidungsberichte
Einspruch gegen eine ablehnende Entscheidung
Bearbeitungszeiten für Visa
Wir empfehlen Ihnen, den Antrag für ein Kurzzeitvisum der Kategorie „C“ bis zu 90 Tage vor Ihrem Reisetermin zu stellen.
Weitere Informationen zur Beantragung einer Einreise nach Irland finden Sie unter „Häufig gestellte Fragen zu Kurzaufenthalten“.
Die Bearbeitungszeiten für „D“-Visa für einen längeren Aufenthalt finden Sie hier:Visumsentscheidungen
Wir raten allen Antragstellern, keine Flüge zu buchen, bevor Sie Ihr Visum erhalten und dessen Gültigkeit überprüft haben. Unser Büro übernimmt keine Haftung für verpasste Reisen.
Es liegt in der Verantwortung des Antragstellers, den Antrag fristgerecht und unter der richtigen Kategorie einzureichen. Außer in Fällen schwerwiegenderReise-Notfälle werden Anträge auf eine beschleunigte Bearbeitung nicht berücksichtigt.
Rechte aus dem EU-Vertrag und Kategorien der Vorabfreigabe
Falls Ihr Antrag unter eine dieser Kategorien fällt, werden die Bearbeitungszeiten und Entscheidungen hier veröffentlicht: Visumsentscheidungen – Dienstleistungen der Einwanderungsbehörde
Anträge auf Aufenthalt in Irland gemäß der EU-Freizügigkeitsrichtlinie (Richtlinie 2004/38/EG):
Anträge auf Aufenthalt in Irland im Rahmen der Vorabklärungskategorien (die für Reisende aus visumspflichtigen und nicht visumspflichtigen Ländern gelten):
Visa-Entscheidungen
Über die Anträge wird in der Reihenfolge ihres Eingangs beim Visumbüro entschieden. Aufgrund der hohen Anzahl an eingegangenen Anträgen ist es nicht möglich, Auskünfte zum Stand einzelner Anträge zu erteilen.
Entscheidungen, die nach dem 1. Juni 2026 getroffen wurden, können hier eingesehen werden:Visumsentscheidungen
Meine Bewerbung hat die angegebene Bearbeitungszeit überschritten, was bedeutet das?
Wir weisen Antragsteller darauf hin, dass es zu unvorhergesehenen Verzögerungen kommen kann, auf die die Visumabteilung keinen Einfluss hat. Vor diesem Hintergrund empfehlen wir Ihnen, Visa für Kurzaufenthalte bis zu 90 Tage vor Ihrem Reisetermin zu beantragen.
Sollte Ihre Bewerbung die oben genannten Fristen deutlich überschreiten, ist es wahrscheinlich, dass die Bewerbung - nach einer ersten Prüfung - die Kriterien nicht erfüllt und eine weitere Prüfung erforderlich ist. In solchen Fällen wird die Bearbeitungszeit länger sein als oben angegeben.
Wie schnell Ihr Antrag bearbeitet wird, hängt weitgehend von der Qualität Ihrer Unterlagen und der Einhaltung der geltenden Einwanderungsrichtlinien ab. Auch das Volumen der vorliegenden Anträge wirkt sich auf die Entscheidungszeiten aus.
Einspruch gegen eine negative Entscheidung
Ab dem 1. Juni 2026 können Visumantragsteller gegen die Ablehnung bestimmter Anträge auf ein Visum für einen kurzfristigen Aufenthalt keinen Rechtsbehelf mehr einlegen.
Das Recht auf Widerspruch gilt weiterhin für alle Ablehnungen von Visa für einen Langzeitaufenthalt (Typ D). Wenn Ihr Visumantrag abgelehnt wird, erhalten Sie ein Schreiben von der Visumstelle, in dem Ihnen die Gründe für die Ablehnung mitgeteilt werden und Ihnen erklärt wird, ob Sie gegen die Entscheidung Widerspruch einlegen können. Für die Einlegung eines Widerspruchs sind bestimmte Schritte zu befolgen, und es können bestimmte Bedingungen gelten.
Anweisungen dazu, wo Sie Ihren Widerspruch einreichen müssen, finden Sie in Ihrem Bescheid.
Falls Sie aufgefordert werden, Ihren Antrag über ein Visumantragszentrum einzureichen, lesen Sie bittediese Anleitung zur Einreichung eines Widerspruchs.