In diesem Abschnitt
Einführung
Ab Montag, den 31. März 2025 müssen Einwohner Südafrikas Visumanträge bei einem Visa Application Centre (VAC) einreichen. Bitte folgen Sie den nachstehenden Anweisungen.
Über Visumserwiderungen
Wer kann eine Entscheidung anfechten?
Wenn Sie 18 Jahre oder älter sind, können Sie gegen Ihre eigene Visumentscheidung Einspruch erheben.
Wenn Sie unter 18 Jahre alt sind, muss der Antrag von einem Elternteil oder Erziehungsberechtigten gestellt werden.
Einspruch gegen Ihre Visumentscheidung
Befolgen Sie diese Schritte, um Ihre Visumentscheidung anzufechten.
(1) Beschwerdeschreiben
Schreiben Sie ein Berufungsschreiben, aus dem hervorgeht, dass Sie gegen eine Visumentscheidung Berufung einlegen möchten. Das Schreiben muss Folgendes enthalten:
- Vollständiger Name;
- Postanschrift;
- Persönliche E-Mail Adresse;
- Transaktionsnummer des Visumantrags.
Erläutern Sie in dem Schreiben ausführlich, warum Sie glauben, dass die Entscheidung geändert werden sollte. Dabei sollten Sie sich auf die Gründe beziehen, aus denen der Antrag abgelehnt wurde (wie im Ablehnungsschreiben angegeben). Fügen Sie alle neuen Informationen hinzu, die Sie für wichtig halten. Unterschreiben und datieren Sie das Schreiben und fügen Sie es Ihren Beschwerdeunterlagen bei.
(2) Andere notwendige Dokumente
Fügen Sie alle weiteren Dokumente bei, die Sie für Ihren Widerspruch für wichtig halten.
Es ist nicht erforderlich, Unterlagen, die Sie bereits mit Ihrer ursprünglichen Bewerbung eingereicht haben, erneut vorzulegen. Sollten Sie sich jedoch dafür entscheiden, sind diese Unterlagen deutlich von den zur Unterstützung der Beschwerde eingereichten Unterlagen zu trennen.
Alle von Ihnen eingereichten Unterlagen müssen den Regeln für Visumantragsunterlagen entsprechen (siehe unten), sonst können sie nicht berücksichtigt werden.
(3) Reisepass
Bitte legen Sie Ihren Reisepass in der Visumantragsstelle (VAC) zum Scannen vor.
Regeln für Visumantragsunterlagen
Bereiten Sie Ihre Beschwerdeunterlagen sorgfältig vor, bevor Sie sie einreichen. Sie müssen die Originaldokumente vorlegen und die nachstehenden Regeln einhalten:
Offizielle Schreiben
Briefe von Unternehmen, Universitäten, Schulen, Hochschulen usw. müssen auf offiziellem Briefpapier verfasst sein und die Organisationen ausweisen:
- Vollständiger Name;
- Vollständige Postanschrift;
- Telefonnummer;
- Adresse der Website;
- E-Mail-Adresse (E-Mail-Adressen von Yahoo und Hotmail werden nicht akzeptiert);
- Name und Titel/Funktion einer Kontaktperson.
Dokumente/Briefe müssen übersetzt und beglaubigt sein
Von allen Dokumenten/Briefen, die nicht in englischer oder irischer Sprache abgefasst sind, müssen Sie eine vollständige und beglaubigte Übersetzung in die englische oder irische Sprache vorlegen. Die Originaldokumente/-briefe und die beglaubigten Übersetzungen sind erforderlich.
Lesen Sie eine längere Beschreibung darüber wie man eine beglaubigte Übersetzung eines Dokuments anfertigt.
"Staatlich ausgestellte amtliche Dokumente wie Geburts-, Heirats-, Sterbe- oder Scheidungsurkunden, die von einem Staat außerhalb des EWR oder der Schweiz ausgestellt wurden, müssen vom Außenministerium des Staates, der das Dokument ausgestellt hat, als echt beglaubigt werden, damit sie als Nachweis für irische Visumszwecke akzeptiert werden können. Solche Dokumente müssen, falls erforderlich, ins Englische oder Irische übersetzt werden. Übersetzungen, die außerhalb des EWR oder der Schweiz angefertigt wurden, müssen ebenfalls vom Außenministerium des Landes, in dem die Übersetzung angefertigt wurde, als echt beglaubigt/apostilliert werden. Reichen Sie sowohl die Originaldokumente als auch die beglaubigten Übersetzungen ein. Übersetzungen, die im EWR oder in der Schweiz angefertigt wurden, müssen nicht vom Außenministerium beglaubigt werden.
Staatlich ausgestellte amtliche Dokumente wie Geburts-, Heirats-, Sterbe- oder Scheidungsurkunden, die von einem Staat innerhalb des EWR oder der Schweiz ausgestellt wurden, müssen nicht von den Mitgliedstaaten als echt beglaubigt werden. Eine Übersetzung dieser Dokumente ist nicht erforderlich, wenn auch ein mehrsprachiges Standardformular (MSF) vorgelegt wird. Solche MSF-Formulare sind auf Anfrage bei den Mitgliedstaaten erhältlich. Wenn Sie kein MSF vorlegen, müssen diese Dokumente gegebenenfalls ins Englische oder Irische übersetzt werden, damit sie als Nachweis für irische Visumszwecke anerkannt werden können. Übersetzungen, die außerhalb des EWR oder der Schweiz angefertigt wurden, müssen vom Außenministerium des Landes, in dem die Übersetzung angefertigt wurde, als echt beglaubigt/apostilliert werden. Übersetzungen, die im EWR oder in der Schweiz angefertigt wurden, müssen nicht vom Außenministerium beglaubigt werden. Als Nachweis für eine Eheschließung innerhalb des EWR oder der Schweiz akzeptieren wir auch den Auszug aus einer europäischen Heiratsurkunde, die gemäß dem "Übereinkommen über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsregistern" ausgestellt wurde. Reichen Sie sowohl die Originaldokumente als auch die beglaubigten Übersetzungen ein.
Ihre Bewerbung einreichen
Wenn Sie sich vergewissert haben, dass Sie den Widerspruch vorbereitet haben, gehen Sie bitte von Montag bis Freitag zwischen 15.00 und 16.00 Uhr mit Ihren Unterlagen in die zuständige Visumantragsstelle (VAC).
Nach der Beschwerde
Wir bearbeiten Visumsanträge in der Reihenfolge ihres Eingangs. Wir bemühen uns, Beschwerden so schnell wie möglich zu bearbeiten, und teilen dem Antragsteller das Ergebnis mit, sobald die Entscheidung getroffen ist. Die Bearbeitungszeiten können von Amt zu Amt unterschiedlich sein und auch im Laufe des Jahres variieren, z. B. während der Ferienzeiten.
Die Bearbeitung des Widerspruchs kann mehr Zeit in Anspruch nehmen, wenn wir eine detaillierte Prüfung der Familienrechte gemäß der irischen Verfassung oder der Europäischen Menschenrechtskonvention vornehmen müssen.
Bitte besuchen Sie die Südafrika-Visum-Desk-Webseite für Entscheidungen.
Entscheidung und nächste Schritte
Der Berufungsbeauftragte prüft alle Unterlagen, die Sie mit Ihrer Berufung eingereicht haben, sowie die Unterlagen aus Ihrem ursprünglichen Visumantrag.