Die Visumspflicht für die Wiedereinreise von Kindern unter 16 Jahren bleibt bis auf weiteres ausgesetzt.

Kinder unter 16 Jahren, die sich derzeit im Land aufhalten und wieder in das Land einreisen möchten, müssen von einem Elternteil oder einem Erziehungsberechtigten begleitet werden, der im Besitz einer gültigen Aufenthaltsgenehmigung für das Land ist. Der Erwachsene, der das Kind begleitet, muss außerdem durch geeignete Unterlagen nachweisen, dass er der gesetzliche Elternteil oder Vormund des betreffenden Kindes ist.

Geeignete Dokumente zum Nachweis der Beziehung zwischen den Eltern oder dem Vormund und dem Kind sind

  • Geburts- oder Adoptionsurkunde oder Vormundschaftspapiere, aus denen Ihre Beziehung zu dem Kind hervorgeht
  • Eine Heirats-/Scheidungsurkunde, wenn Sie der Elternteil des Kindes sind, aber einen anderen Nachnamen als das Kind haben
  • Eine Sterbeurkunde im Falle eines verstorbenen Elternteils

Hinweis: Es wurde Kontakt mit den internationalen Fluggesellschaften aufgenommen, um sie über die fortgesetzte Aussetzung zu informieren, aber Einwanderungsangelegenheiten fallen in die Zuständigkeit der jeweiligen Einwanderungsbehörden.

Jedes Kind, das sich derzeit nicht in dem Staat aufhält und in den Staat einreisen möchte, kann bei der nächstgelegenen VO oder Mission ein Einreisevisum beantragen.

Weitere Informationen über das Reisen mit Kindern finden Sie online unter www.irishimmigration.ie/at-the-border/travelling-with-children.