Nach der Genehmigung der vorgeschlagenen politischen Änderungen und Gesetzesentwicklungen in Bezug auf internationalen Schutz und Staatsbürgerschaft durch die Regierung tritt die folgende Änderung am Montag, dem 8. Dezember 2025, in Kraft:
- Personen, denen internationaler Schutz gewährt wird, müssen in der Regel fünf Jahre lang ihren Wohnsitz in dem Staat gehabt haben, bevor sie die Staatsbürgerschaft beantragen können.
Anträge, die vor dem 8. Dezember 2025 eingehen, werden weiterhin nach der bisherigen 3-Jahres-Regelung bearbeitet, während Anträge, die ab dem 8. Dezember 2025 eingereicht werden, nach der neuen 5-Jahres-Aufenthaltsdauer-Regelung geprüft werden.