ISD erweitert Initiative zur Erleichterung von Kundenreisen zu Weihnachten

Die Einwanderungsbehörde hat derzeit einen Rückstand bei der Bearbeitung von Registrierungen. Nach Abschluss einer Registrierung kann es weitere zwei Wochen dauern, bis Sie Ihre irische Aufenthaltsgenehmigung (IRP) per Post erhalten.

Um Nicht-EWR-Staatsangehörigen, die sich rechtmäßig im Staat aufhalten, ihre derzeitige Aufenthaltsgenehmigung verlängern müssen und während der Weihnachtszeit ins Ausland reisen möchten, die Reise zu erleichtern, gibt der Minister eine Reisebestätigung heraus, in der er die Beförderungsunternehmen auffordert, Personen, die vor Ablauf ihrer IRP-Karte einen Antrag auf Verlängerung ihrer Aufenthaltsgenehmigung gestellt haben, die Reise mit ihrer kürzlich abgelaufenen IRP-Karte zu gestatten.

Nicht-EWR-Staatsangehörige im Staat, die eine Verlängerung ihrer IRP-Karte beantragen müssen, können ihre aktuelle, kürzlich abgelaufene IRP-Karte verwenden, um vom 8. Dezember 2025 bis zum 28. Februar 2026 sicher zu reisen, vorausgesetzt, dass ein Antrag auf Verlängerung ihrer Registrierungsgenehmigung vor dem Ablaufdatum ihrer IRP-Karte gestellt wurde.

Diese erweiterte Reisebestätigung gilt nur vom 08. Dezember 2025 bis zum 28. Februar 2026.

Anmerkung:

  • Kunden sollten herunterladen und ausdrucken Reisebestätigungsmitteilung herunterladen, ausdrucken und zusammen mit ihrer abgelaufenen IRP-Karte und dem Nachweis über den Verlängerungsantrag (E-Mail-Bestätigung mit Angabe des Antragsdatums) den Einwanderungsbehörden und Fluggesellschaften vorlegen, wenn sie dazu aufgefordert werden.
  • Das Ministerium wird weiterhin Anträge auf Verlängerung bearbeiten
  • Das Ministerium wird alle Fluggesellschaften und Auslandsvertretungen über die laufenden Initiativen informieren.
  • Wenn Sie jedoch durch ein Drittland reisen müssen, um nach Irland zurückzukehren, ist es Sache dieses Landes, von Ihnen zu verlangen, dass Sie die dortigen Einwanderungsbestimmungen einschließlich Visum usw. erfüllen.
  • Weitere Einzelheiten zu diesen Regelungen finden Sie in den FAQs zur Website-Reisebestätigung 2025.