In diesem Abschnitt
Ich möchte Irland verlassen und in mein Herkunftsland zurückkehren:
Warum muss ich dem Staat mitteilen, dass ich weggegangen bin?
Welche Möglichkeiten habe ich?
Ist die freiwillige Rückkehr dasselbe wie eine Abschiebung?
An wen wende ich mich und wie bewerbe ich mich?
Wenn Sie eine vertrauliche Beratung zur freiwilligen Rückkehr benötigen:
Ich möchte Irland verlassen und in mein Herkunftsland zurückkehren:
Die freiwillige Rückkehr ist eine Option für Personen, die keinen legalen Status in Irland haben oder deren Antrag auf internationalen Schutz zurückgezogen oder abgelehnt wurde. Die freiwillige Rückkehr ist nicht für Personen, die als Gefahr für die Sicherheit des Staates angesehen werden, oder für Personen, die wegen einer besonders schweren Straftat verurteilt wurden und eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellen.
Warum muss ich dem Staat mitteilen, dass ich weggegangen bin?
Wenn Sie zuvor eine legale Erlaubnis besaßen oder internationalen Schutz in dem Staat beantragt haben, ist es wichtig, uns mitzuteilen, ob Sie den Staat verlassen werden oder bereits verlassen haben. Dies ist wichtig, da es verhindern kann, dass eine Abschiebungsanordnung auf Ihren Namen oder den Namen Ihrer Kinder ausgestellt wird, nachdem Sie das Land verlassen haben. Die Folgen einer gegen Sie erlassenen Abschiebungsanordnung sind im Folgenden dargelegt
Welche Möglichkeiten habe ich?
Wenn Sie beabsichtigen, den Staat zu verlassen, haben Sie zwei Möglichkeiten:
Ist die freiwillige Rückkehr dasselbe wie eine Abschiebung?
Nein, das ist nicht dasselbe. Der eindeutige Vorteil der freiwilligen Rückkehr besteht darin, dass sie es einer Person ermöglicht, zu einem späteren Zeitpunkt in den Staat zurückzukehren, wenn sie eine Rechtsgrundlage dafür vorweisen kann, während eine Person, die Gegenstand einer Abschiebungsanordnung ist, rechtlich verpflichtet ist, den Staat zu verlassen und danach außerhalb des Staates zu bleiben. Darüber hinaus steht einigen Rückkehrern, die eine freiwillige Rückkehr beantragen, eine Wiedereingliederungshilfe zur Verfügung. Damit können sie die Kosten für die Gründung eines kleinen Unternehmens oder die Teilnahme an einer Weiterbildung nach der Rückkehr decken.
Die freiwillige Rückkehr ist aus den unten genannten Gründen nicht dasselbe wie eine Abschiebungsanordnung:
Freiwillige Rückkehr | Abschiebung |
---|---|
Sie ist freiwillig | Sie ist nicht freiwillig. Sie wird erzwungen |
Kein Nachsitzen | Risiko der Inhaftierung |
Keine Begleitpersonen auf der Rückreise | Eskortierung in Ihr Herkunftsland |
Finanzielle Unterstützung nach der Ankunft in einigen Fällen möglich | Keine Möglichkeiten zur Unterstützung nach der Ankunft |
Sie reisen wie jeder andere Passagier | Die Behörden in Ihrem Land werden darauf aufmerksam gemacht |
Kein Wiedereinreiseverbot für Irland oder die EU | Lebenslanges Einreiseverbot für Irland und die EU |
Sie können auf legale Weise nach Irland zurückkehren |
An wen wende ich mich und wie bewerbe ich mich?
Um Unterstützung zu beantragen, laden Sie bitte das Antragsformular für die freiwillige Rückkehr.
Anfragen zu freiwilligen Rückgaben können an folgende Adresse gerichtet werden:
Einheit für freiwillige Rückkehr
Anordnung
13-14 Burgh Quay
Dublin 2
D02 XK70
E-Mail: [email protected]
Wenn Sie eine vertrauliche Beratung zur freiwilligen Rückkehr benötigen:
Im Rahmen einer persönlichen Rückkehrberatung können verschiedene Möglichkeiten erörtert werden. Sie können jederzeit eine Rückkehrberatung beantragen, ohne dass dies Auswirkungen auf den Ausgang des Einwanderungsverfahrens hat: