Ja, wenn Sie sich derzeit außerhalb Irlands aufhalten, können Sie nach Irland kommen, um zu arbeiten. Sie müssen prüfen, ob Sie eine Einwanderungserlaubnis des Justizministeriums oder eine Beschäftigungserlaubnis des Ministeriums für Unternehmen, Handel und Beschäftigung benötigen, bevor Sie reisen oder ein Visum beantragen (wenn Sie ein visumpflichtiger Staatsangehöriger sind).
Im Allgemeinen muss ein Nicht-EWR-Bürger eine gültige Arbeitserlaubnis oder Einwanderungserlaubnis besitzen, um nach Irland zu kommen und dort zu arbeiten.
Arbeitserlaubnis
Alle Personen, die zum ersten Mal eine Arbeitserlaubnis beantragen, müssen ihren Antrag stellen, während sie außerhalb Irlands wohnen. Das irische Arbeitsgenehmigungssystem, einschließlich der Bearbeitung dieser Anträge, wird vom Department of Enterprise, Trade and Employment (DETE) verwaltet. Ausführliche Informationen über das System der Arbeitserlaubnis finden Sie unter folgendem Link (DETE Informationen zur Beschäftigungsbewilligung). Wenn Sie eine Arbeitserlaubnis benötigen, müssen Sie diese einholen, bevor Sie ein Visum beantragen (wenn Sie ein visumpflichtiger Staatsangehöriger sind), um nach Irland zu reisen.
Atypische Arbeitsregelungen
Die Einwanderungserlaubnis im Rahmen des Regelung für atypische Beschäftigung wird vom Justizministerium erteilt.
Programm zur Genehmigung von Arbeitsurlaub
Dieses Programm zur Genehmigung von Arbeitsurlauben ermöglicht es jungen Menschen, einen längeren Urlaub durch Zeitarbeit zu finanzieren. Nur bestimmte Nationalitäten können dieses Programm in Anspruch nehmen. Diese Programme sind derzeit aufgrund der COVID 19-Pandemie ausgesetzt.
Auszubildender Buchhalter
Wenn Sie beabsichtigen, nach Irland zu kommen, um eine Stelle als Buchhalter Trainee.
Minister der Religion
Wenn Sie beabsichtigen, nach Irland zu reisen, um als Geistlicher der Religionzu arbeiten, benötigen Sie eine Vorabgenehmigung, bevor Sie reisen. Dies gilt für alle Nicht-EWR-Bürger, unabhängig davon, ob Sie ein Visum benötigen oder nicht.
Freiwilligenarbeit
Wenn Sie beabsichtigen, nach Irland zu reisen, um Freiwilligenarbeit mit einer förderfähigen Einrichtung in Irland zu reisen, benötigen Sie vor der Reise eine Vorabgenehmigung. Dies gilt für alle Nicht-EWR-Bürger, unabhängig davon, ob Sie ein Visum benötigen oder nicht.
Programm für Existenzgründer (STEP)
Das Programm für Existenzgründer (STEP) ermöglicht es Ihnen, in Irland ein Unternehmen zu gründen und in diesem Unternehmen auf Vollzeitbasis zu arbeiten. Sie dürfen keine andere Tätigkeit ausüben und den irischen Staat finanziell nicht belasten.
Programm für zugewanderte Investoren
Das Programm für zugewanderte Investoren (IIP) steht Nicht-EWR-Bürgern offen, die sich zu einer genehmigten Investition in Irland verpflichten. Das IIP erfordert eine Mindestinvestition von 1 Mio. € bzw. 0,5 Mio. € (500.000 €) im Falle einer Schenkung, die aus eigenen Mitteln des Antragstellers stammt und nicht durch ein Darlehen oder eine andere derartige Fazilität finanziert wird.
Einem Nicht-EWR-Bürger, der rechtmäßig bei einem Unternehmen in einem EU-Land beschäftigt ist, kann gestattet werden, im Namen seines Arbeitgebers vorübergehend Dienstleistungen für ein Unternehmen in einem anderen EU-Land, einschließlich Irland, zu erbringen, ohne dass er eine Arbeitserlaubnis benötigt.
Dies ist zulässig nach dem Van Der Elst Verfahren. Sie unterliegen weiterhin den irischen Einwanderungsbestimmungen und benötigen möglicherweise ein Visum, bevor Sie nach Irland einreisen können.
Wenn Sie ein visumpflichtiger Staatsangehöriger sind, müssen Sie ein Visum beantragen, bevor Sie nach Irland reisen. Finden Sie heraus, ob Sie ein Visum benötigen.
Sie können alle Arten von Arbeitsvisa bis zu 3 Monate vor Ihrem Reisedatum nach Irland beantragen. Sie sollten das Visum so bald wie möglich nach der Erteilung einer Arbeitserlaubnis/eines Gastaufenthaltsvertrags/einer Einwanderungsgenehmigung beantragen.
Wenn Sie ein Visum/eine Vorabgenehmigung für die Arbeit in Irland beantragen und Ihre Daten in das Online-Bewerbungsformular eintragen.
- Wählen Sie die Visum-/Vorabklärungsart "Langer Aufenthalt (D)/Kurzer Aufenthalt (C)".
- Fahrtenart als 'einfach' oder 'mehrfach'
- Wählen Sie den richtigen Grund für die Reise aus:
- Wenn Sie beabsichtigen, länger als 90 Tage auf der Grundlage einer vom DETE erteilten Arbeitserlaubnis zu arbeiten, muss der Grund für die Reise "Beschäftigung" sein.
- Wenn Sie beabsichtigen, länger als 90 Tage auf der Grundlage des Van-der-Elst-Verfahrens zu arbeiten, muss der Reisegrund "Beschäftigung (Van Der Elst)" lauten.
- Wenn Sie beabsichtigen, länger als 90 Tage auf der Grundlage einer Aufnahmevereinbarung zu arbeiten, sollte der Grund für die Reise "Beschäftigung (wissenschaftlicher Forscher)" lauten.
- Wenn Sie beabsichtigen, mit einer atypischen Genehmigung mehr oder weniger als 90 Tage zu arbeiten, sollte der Grund für die Reise Beschäftigung, Geschäft, Konferenz/Veranstaltung, Prüfung, Praktikum, Auftritt/Turnier, Training sein.
Sie müssen Ihren Visumantrag von dem Land aus stellen, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, d. h. dem Land, in dem Sie leben. Visumanträge, die von einem anderen Land aus gestellt werden (z. B. von einem Land, das Sie während Ihres Urlaubs besuchen), werden nicht akzeptiert.
Ja, Sie müssen eine Beschäftigungserlaubnis vom Department of Enterprise, Trade and Employment (DETE) oder eine Einwanderungsgenehmigung erhalten haben, bevor Sie ein Visum beantragen können.
Wenn Ihnen keine Arbeitserlaubnis erteilt wurde und Sie nicht von der Pflicht zum Besitz einer Arbeitserlaubnis befreit sind, wird Ihr Visumantrag abgelehnt.
Ja, Sie müssen Unterlagen zur Unterstützung Ihrer Bewerbung einreichen.
Erforderliche Dokumente
Hier sind die Unterstützung Dokument Anforderungen für alle Kategorien von Anträgen auf Beschäftigungsvisa für einen langfristigen Aufenthalt.
Zusätzliche Dokumente
Diese Unterlagen müssen Sie ebenfalls einreichen zusätzliche Dokumente je nach Ihrer Situation oder der Art des Beschäftigungsantrags, den Sie einreichen.
Alle Anträge auf Arbeitsvisa werden in der Reihenfolge des Datums bearbeitet. Die Bearbeitungszeiten können von Land zu Land variieren. Sie können auch in Zeiten mit hohem Arbeitsaufkommen im Jahr variieren.
Sie sollten Kopien aller von Ihnen vorgelegten Dokumente aufbewahren.
Wir werden Ihnen Originaldokumente wie Heirats-, Geburts- oder Sterbeurkunden zurückgeben. Andere Dokumente wie Kontoauszüge oder Einladungsschreiben werden nicht zurückgesandt.
Wenn Sie bestimmte Dokumente zurückerhalten möchten, fügen Sie dem Antrag bitte eine Liste dieser Dokumente bei.
Das Visum wird in Ihren Pass eingetragen und an Sie zurückgeschickt.
Wir werden Sie bezüglich der Ausstellung Ihres Visums kontaktieren. Wenn wir Sie nicht bezüglich der Ausstellung Ihres Visums kontaktiert haben, wenden Sie sich bitte an folgende Adresse, um die Ausstellung Ihres Visums zu veranlassen:
- Die Irische Botschaft oder Honorarkonsulat wo Sie Ihren Antrag eingereicht haben; oder
- Die Visumstelle Dublin wenn Sie den Antrag an diese Stelle geschickt haben.
Ja. Erfahren Sie mehr über die Ablehnung Ihres Visumantrags, einschließlich der Rechte auf Berufung gegen die Entscheidung.
Wenn Sie die Erlaubnis zur Einreise in den Staat zur Ausübung einer Beschäftigung erhalten, dürfen Sie nur die Beschäftigung aufnehmen, für die Sie eine Genehmigung erhalten haben.
Wenn Ihr Aufenthalt länger als 90 Tage dauert, müssen Sie sich auch bei den Einwanderungsbehörden anmelden - bitte besuchen Sie unsere Registrierungsseite wo Sie alle relevanten Informationen finden.
Es kann sein, dass Ihre Familie nach Irland nachziehen darf, aber das hängt von Ihrer Einwanderungserlaubnis oder der Art der Beschäftigung ab, für die Sie nach Irland reisen.
Bitte beachten Sie, dass alle Anträge auf Familiennachzug den üblichen Einwanderungskontrollen unterliegen. Für visumpflichtige Staatsangehörige ist ein separater Visumantrag für alle Personen erforderlich. Ausführliche Informationen zur Familienzusammenführung in Irland und zu den Regeln, die für die verschiedenen Arten von Beschäftigung gelten, finden Sie in unserem Nicht-EWR-Politikdokument zur Familienzusammenführung.