In diesem Abschnitt
Einführung
Geistliche können unter bestimmten Bedingungen eine Erlaubnis zur Einreise und zum Aufenthalt in Irland erhalten. Als nicht visumspflichtiger Staatsangehöriger müssen Sie eine Vorabklärung beantragen, als visumspflichtiger Staatsangehöriger ein Visum. Staatsangehörige der EU/EWR/des Vereinigten Königreichs und der Schweiz brauchen keinen Antrag zu stellen. Bitte lesen Sie die Bedingungen sorgfältig durch.
Minister für Religion
Das auf dieser Seite beschriebene System für Einwanderungsgenehmigungen und -anträge basiert auf der überarbeiteten Einwanderungspolitik für Minister der Religionen veröffentlicht am 29. November 2022(aktualisiert im Juni 2023). Das Justizministerium behält sich das Recht vor, diese Richtlinie jederzeit zu ändern oder auszusetzen. Die nachstehenden Informationen sind nur als Leitfaden gedacht; das Grundsatzdokument enthält alle relevanten Kriterien für die Zulassung zu diesem Programm.
Diese Regelung gilt sowohl für visumpflichtige als auch für nicht visumpflichtige Staatsangehörige. Sie müssen einen Antrag stellen, bevor Sie nach Irland reisen. Stellen Sie keinen Antrag im Rahmen dieser Regelung, wenn Ihr geplanter Aufenthalt weniger als 3 Monate beträgt.
Was kann ich mit dieser Regelung tun?
Die Erlaubnis, als Religionsprediger in Irland zu bleiben, erlaubt es qualifizierten religiösen Personen, bis zu drei Jahre im Land zu bleiben, wenn ein nachweislicher Bedarf an ihren Diensten besteht und alle anderen Einwanderungsbedingungen erfüllt werden, die im Einzelfall gelten. Die Erlaubnis, als Religionsprediger zu arbeiten, erlaubt es Ihnen, als Religionsprediger bei einer berechtigten religiösen Körperschaft oder Glaubensgemeinschaft zu arbeiten, sofern die folgenden Bedingungen erfüllt sind:
* Diese Frist kann bis zu einem Alter von 23 Jahren verlängert werden, wenn das Kind eine Vollzeitausbildung absolviert und weiterhin für den Unterhalt des Elternteils aufkommt.
Was kann ich mit dieser Regelung nicht tun?
Mit dieser Genehmigung können Sie das nicht:
eine andere bezahlte Tätigkeit ausüben, mit Ausnahme des Amtes des Religionsministers
Bringen Sie andere Familienmitglieder mit, z. B. ältere Angehörige, Kinder über 18 Jahre*.
Wechsel zu einer anderen Einwanderungserlaubnis während Ihres Aufenthalts
Wechseln Sie die religiöse Körperschaft oder Glaubensgemeinschaft, für die Sie arbeiten, während Sie in Irland sind
Beantragen Sie die Erlaubnis, als Freiwilliger zu bleiben, nachdem Ihre Erlaubnis, als Religionsprediger zu arbeiten, abgelaufen ist
Sie sind auf öffentliche Dienste angewiesen oder beanspruchen staatliche Leistungen für sich (oder ggf. Ihre Familie), z. B. Gesundheitsdienste.
* Diese Frist kann bis zu einem Alter von 23 Jahren verlängert werden, wenn das Kind eine Vollzeitausbildung absolviert und weiterhin für den Unterhalt des Elternteils aufkommt.
Informationen zur Bewerbung
Sie können überprüfen, ob Sie visumpflichtig oder nicht visumpflichtig sind (Vorabklärung erforderlich), indem Sie unseren Reiseweg. Um diese Regelung in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie vor Ihrer Reise nach Irland ein Visum oder eine Vorabgenehmigung beantragen.
Sie können ein Visum für einen langfristigen Aufenthalt (D) oder eine Vorabklärung bis zu 3 Monate vor Ihrem Reisedatum in Irland beantragen. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung von Anträgen, die im Rahmen einer abhängigen/gemeinsamen Familie gestellt werden, länger dauern kann.
Sie müssen den Antrag von Ihrem Heimatland oder einem Land aus stellen, in dem Sie einen legalen Wohnsitz haben. Es kann ein Nachweis des Wohnsitzes außerhalb des Staates verlangt werden, und der Antragsteller (und die im Rahmen der Regelung zugelassenen Familienangehörigen) müssen während der Bearbeitung des Antrags außerhalb des Staates bleiben.
Wichtig: Die Einreise in den Staat zum Zweck der Tätigkeit als Religionsprediger wird Ihnen von den Einwanderungsbeamten an der Grenze nicht gestattet, und Sie werden auch nicht im Staat registriert, wenn Sie nicht die entsprechende Vorabgenehmigung oder ein Visum für einen langfristigen Aufenthalt als Religionsprediger vorlegen können.
Ein Vorabklärungsschreiben und ein Visum erlauben es Ihnen, nur zu einem bestimmten Zweck nach Irland zu reisen. Sie geben Ihnen nicht die Erlaubnis, in das Land einzureisen oder hier zu bleiben. Ein Beamter der Einwanderungsbehörde an der Grenze kann Ihnen die Einreise verweigern, auch wenn Sie eine Vorabgenehmigung bzw. ein Visum für einen längeren Aufenthalt haben:
Staatsangehörige, die kein Visum benötigen, beantragen eine Vorabgenehmigung
Staatsangehörige, die ein Visum benötigen, beantragen ein Visum für einen langfristigen Aufenthalt "D".
Ihre Bewerbungsschritte
Teil 1
Bewerbungsformular online
Teil 2
Dokumente zusammenstellen und Gebühr bezahlen
Teil 3
Senden Sie Ihr Bewerbungsformular
Teil 1: Antragsformular
Füllen Sie das Online-Bewerbungsformular. Am Ende des Formulars finden Sie eine Zusammenfassung der Bewerbung und eine Erklärung, die Sie ausdrucken, unterschreiben und datieren müssen. Wenn Sie Ihre Angaben in das Online-Bewerbungsformular eintragen:
Wenn Sie ein visumpflichtiger Staatsangehöriger sind:
Sie müssen die Visum-/Vorabklärungsart "Langer Aufenthalt (D)" auswählen.
Fahrtenart als 'mehrfach'
Und "Visum - Minister für Religion" als Grund für Ihre Reise unter dem oben genannten Link.
Wenn Sie ein nicht visumspflichtiger Staatsangehöriger sind:
Sie müssen die Visum-/Vorabklärungsart "Langer Aufenthalt (D)" auswählen.
Und 'Preclearance -Minister of Religion' als Grund für Ihre Reise unter dem obigen Link.
Wichtig! Machen Sie auf dem Antragsformular keine falschen oder irreführenden Angaben. Andernfalls können Sie für einen Zeitraum von bis zu 5 Jahren von weiteren Visum-/Vorabklärungsanträgen ausgeschlossen werden.
Teil 2: Ordnen Sie Ihre Unterlagen und zahlen Sie die Gebühr
Sie müssen Ihre Unterlagen zusammenstellen und die Gebühr für den Visum-/Vorabklärungsantrag entrichten. Die verschiedenen Ämter akzeptieren die Gebühren auf unterschiedliche Weise. Auf dem zusammenfassenden Antragsformular ist vermerkt, bei welcher Behörde Sie die Gebühr entrichten müssen.
Visagebühr
Lesen Sie bitte zuerst die Informationen über Visumgebühren/Vorklärungsgebühren. Einige Antragsteller müssen die Antragsgebühr nicht entrichten. Bitte fügen Sie Ihrem Antrag einen Nachweis über die Zahlung der Antragsgebühr bei - zum Beispiel eine Kopie des Überweisungsbelegs Ihrer Bank.
Die Gebühren für Visa betragen:
Die Visumgebühr ist eine nicht erstattungsfähige Verwaltungsgebühr, die die Kosten für die Bearbeitung Ihres Antrags deckt. Diese Gebühr kann nicht zurückerstattet werden, auch wenn Ihr Antrag abgelehnt oder zurückgezogen wird.
Es kann sein, dass Sie zusätzliche Gebühren für die Einreichung Ihrer Unterlagen zahlen müssen. Auf der Website des Amtes, bei dem Sie Ihre Unterlagen einreichen müssen, finden Sie Informationen über zusätzliche Gebühren und etwaige lokale Zahlungsmöglichkeiten. Einzelheiten über das zuständige Amt erhalten Sie, sobald Sie die Online-Bewerbung abgeschlossen haben.
Preclearance-Gebühr
Für die Preclearance wird eine nicht erstattungsfähige Gebühr in Höhe von 60 € erhoben, die zum Zeitpunkt der Beantragung der Preclearance in voller Höhe zu entrichten ist. Die Preclearance-Gebühr ist eine nicht erstattungsfähige Verwaltungsgebühr, die die Kosten für die Bearbeitung Ihres Antrags deckt. Diese Gebühr kann nicht zurückerstattet werden, selbst wenn Ihr Antrag abgelehnt oder zurückgezogen wird.
Es kann sein, dass Sie zusätzliche Gebühren für die Einreichung Ihrer Unterlagen zahlen müssen. Auf der Website des Amtes, bei dem Sie Ihre Unterlagen einreichen müssen, finden Sie Informationen über zusätzliche Gebühren und etwaige lokale Zahlungsmöglichkeiten. Einzelheiten über das zuständige Amt erhalten Sie, sobald Sie die Online-Bewerbung abgeschlossen haben.
Teil 3: Einreichung Ihrer Bewerbung
Um das Verfahren abzuschließen, müssen Sie Ihren Reisepass und die entsprechenden Dokumente zur Bearbeitung einreichen. Wo Sie Ihren Antrag einreichen, hängt davon ab, wo Sie wohnen. Das zusammenfassende Antragsformular leitet Sie an das zuständige Amt weiter. Es ist sehr wichtig, dass Sie Ihre Unterlagen und die Gebühr innerhalb von 30 Tagen nach Ausfüllen des Online-Antragsformulars bei der richtigen Stelle einreichen.
Antrag auf Nachzug von Ehegatten/Lebenspartnern und Kindern
TEIL 1
Bewerbungsformular online
TEIL 2
Dokumente zusammenstellen und Gebühr bezahlen
TEIL 3
Senden Sie Ihr Bewerbungsformular
Ihr Ehegatte/Lebenspartner und Ihre Kinder bewerben sich auf die gleiche Weise wie Sie. Sie müssen zuerst Ihren Antrag ausfüllen und sich die Antragsnummer notieren. Ihre Familienangehörigen müssen dann ihre Antragsformulare anhand der nachstehenden Anweisungen ausfüllen:
Teil 1: Antragsformular
Füllen Sie das Online-Bewerbungsformular. Am Ende des Formulars wird eine Zusammenfassung der Bewerbung und eine Erklärung erstellt, die ausgedruckt, unterzeichnet und datiert werden muss. Beim Ausfüllen des Online-Bewerbungsformulars müssen Sie Ihre Daten angeben:
Wenn Sie ein visumpflichtiger Staatsangehöriger sind:
Sie müssen die Visum-/Vorabklärungsart "Langer Aufenthalt (D)" auswählen.
Fahrtenart als 'einfach' oder 'mehrfach'
Und, falls Ehegatte/Lebenspartner, "Familiennachzug (Nicht-EWR-Staatsangehöriger) (Ehegatte)" als Grund für die Reise unter dem obigen Link oder, falls Kind, "Familiennachzug (Nicht-EWR-Staatsangehöriger) (Sonstige)" als Grund für die Reise unter dem obigen Link
Im Textfeld "Zweck der Reise" ist es ratsam, Ihre Antragsnummer anzugeben.
Wenn Sie ein nicht visumspflichtiger Staatsangehöriger sind:
Sie müssen die Visum-/Vorabklärungsart "Langer Aufenthalt (D)" auswählen.
Wenn Sie der Ehegatte/Lebenspartner oder das Kind eines Geistlichen sind, müssen Sie unter dem obigen Link als Grund für die Reise "Preclearance - Dependents" auswählen.
Im Textfeld "Zweck der Reise" ist es ratsam, Ihre Antragsnummer anzugeben.
Wichtig! Machen Sie auf dem Antragsformular keine falschen oder irreführenden Angaben. Andernfalls können Sie für einen Zeitraum von bis zu 5 Jahren von weiteren Visum-/Vorabklärungsanträgen ausgeschlossen werden.
Teil 2: Ordnen Sie Ihre Unterlagen und zahlen Sie die Gebühr
Sie alle müssen dann Ihre Unterlagen zusammenstellen und die Gebühr für den Visum-/Vorabklärungsantrag für jede Person bezahlen. Die verschiedenen Ämter akzeptieren die Gebühren auf unterschiedliche Weise. Auf dem zusammenfassenden Antragsformular ist vermerkt, bei welcher Behörde Sie die Gebühr entrichten müssen.
Teil 3: Einreichung Ihrer Bewerbung
Um das Verfahren abzuschließen, müssen Sie alle Ihre Pässe und Belege zur Bearbeitung einreichen. Wo Sie Ihren Antrag einreichen, hängt davon ab, wo Sie wohnen. Das zusammenfassende Antragsformular leitet Sie an das zuständige Amt weiter. Es ist sehr wichtig, dass Sie alle Ihre Unterlagen und die Gebühr innerhalb von 30 Tagen nach Ausfüllen des Online-Antragsformulars bei der richtigen Stelle einreichen.
Bitte beachten Sie: Wenn Sie einen Antrag für Angehörige stellen und in Ihrer Familie sowohl visumspflichtige als auch nicht visumspflichtige Antragsteller sind, wenden Sie sich bitte an die Preclearance-Stelle unter [email protected] mit Ihren Angaben (einschließlich aller Transaktionsnummern und Nationalitäten), bevor Sie die Antragsgebühr bezahlen und Ihre Unterlagen einreichen.
Wenn Sie aufgefordert werden, Ihre Unterlagen per Post bei einem Amt einzureichen (nur per Einschreiben), stecken Sie sie in einen festen gepolsterten Umschlag und achten Sie darauf, dass Sie das richtige Porto bezahlen. Wenn Sie sich für Familienangehörige bewerben, können Sie alle Ihre Bewerbungen zusammen einreichen. Zusammen einreichen:
Legen Sie die Bewerbungsunterlagen für jede Person in separate Umschläge
Schreiben Sie den Namen und die Antragsvorgangsnummer jedes Antragstellers auf jeden Umschlag
Stecken Sie jeden Umschlag in einen größeren Umschlag und schicken Sie ihn an das Bewerbungsbüro.
Verwenden Sie keine Klammern, Heftklammern oder Aktenordner, um die Blätter in Ihrer Bewerbung zusammenzufügen.
Hinweise zu den Belegen
Bevor Sie Ihre Belege zusammenstellen, müssen Sie die nachstehenden wichtigen Informationen zu den Belegen lesen. Darin finden Sie Leitlinien zu den Belegen, einschließlich Informationen zu Übersetzungen und Vorschriften.
Wenn Sie feststellen, dass Sie ein unten angefordertes Dokument nicht vorlegen können, sollten Sie erklären, warum Sie es nicht vorlegen können, und alle anderen Dokumente zur Prüfung durch den Visumbeamten beifügen.
Reichen Sie keine Unterlagen auf USB-Sticks, Speicherkarten oder CD-ROMs ein, da auf die Dokumente auf diesen Datenträgern nicht zugegriffen werden kann. Sie sollten auch keine Unterlagen auf File-Sharing-Plattformen wie Drop Box oder Sharefile einreichen. Es werden nur Dokumente in Papierform akzeptiert.
Wichtige Informationen zu den Belegen für alle Visum-/Vorabklärungsanträge
Sie sollten auch alle Informationen auf der Website des Amtes lesen, bei dem Sie Ihre Bewerbung einreichen werden
Machen Sie keine falschen oder irreführenden Angaben oder Unterlagen im Bewerbungsformular oder in Ihrer Bewerbung. Wenn Sie dies tun, wird Ihr Antrag abgelehnt. Unter Umständen können Sie gegen die Entscheidung keinen Rechtsbehelf einlegen und können 5 Jahre lang kein irisches Visum/keine Vorabgenehmigung beantragen.
Sofern nicht anders angegeben, müssen die Dokumente im Original vorliegen, und der Visum-/Vorabklärungsbeamte behält sich das Recht vor, zusätzliche/ursprüngliche Dokumente anzufordern, wenn dies für notwendig erachtet wird.
Die Vorlage aller oder eines Teils der angeforderten Dokumente oder Informationen ist keine Garantie für die Erteilung eines Visums/einer Vorabgenehmigung. Es liegt in Ihrer Verantwortung, uns davon zu überzeugen, dass ein Visum/eine Vorabgenehmigung erteilt werden sollte. Es besteht kein Anspruch auf ein Visum/eine Vorabgenehmigung
Wenn von "Beweisen" die Rede ist, benötigen wir Belege
Die nachstehend aufgeführten Regeln für die Einreichung von Dokumenten müssen eingehalten werden, andernfalls kann der Antrag abgelehnt werden
Sie müssen damit rechnen, dass die von Ihnen vorgelegten Informationen und Dokumente überprüft werden.
"Staatlich ausgestellte amtliche Dokumente wie Geburts-, Heirats-, Sterbe- oder Scheidungsurkunden, die von einem Staat außerhalb des EWR oder der Schweiz ausgestellt wurden, müssen vom Außenministerium des Staates, der das Dokument ausgestellt hat, als echt beglaubigt werden, damit sie als Nachweis für irische Visumszwecke akzeptiert werden können. Solche Dokumente müssen, falls erforderlich, ins Englische oder Irische übersetzt werden. Übersetzungen, die außerhalb des EWR oder der Schweiz angefertigt wurden, müssen ebenfalls vom Außenministerium des Landes, in dem die Übersetzung angefertigt wurde, als echt beglaubigt/apostilliert werden. Senden Sie uns sowohl die Originaldokumente als auch die beglaubigten Übersetzungen. Übersetzungen, die im EWR oder in der Schweiz angefertigt wurden, müssen nicht vom Außenministerium beglaubigt werden.
Staatlich ausgestellte amtliche Dokumente wie Geburts-, Heirats-, Sterbe- oder Scheidungsurkunden, die von einem Staat innerhalb des EWR oder der Schweiz ausgestellt wurden, müssen nicht von den Mitgliedstaaten als echt beglaubigt werden. Eine Übersetzung dieser Dokumente ist nicht erforderlich, wenn auch ein mehrsprachiges Standardformular (MSF) vorgelegt wird. Solche MSF-Formulare sind auf Anfrage bei den Mitgliedstaaten erhältlich. Wenn Sie kein MSF vorlegen, müssen diese Dokumente gegebenenfalls ins Englische oder Irische übersetzt werden, damit sie als Nachweis für irische Visumszwecke anerkannt werden können. Übersetzungen, die außerhalb des EWR oder der Schweiz angefertigt wurden, müssen außerdem vom Außenministerium des Landes, in dem die Übersetzung angefertigt wurde, als echt beglaubigt/apostilliert werden. Übersetzungen, die im EWR oder in der Schweiz angefertigt wurden, müssen nicht vom Außenministerium beglaubigt werden. Wir akzeptieren auch den Auszug aus einer europäischen Heiratsurkunde, die gemäß dem "Übereinkommen über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsregistern" ausgestellt wurde, als Nachweis für eine Eheschließung innerhalb des EWR oder der Schweiz. Senden Sie uns sowohl die Originaldokumente als auch die beglaubigten Übersetzungen zu."
Erforderliche Unterlagen des Antragstellers
Formular für die Zusammenfassung der Bewerbung
Medizinische Versicherung
Aktuelle Kontoauszüge der letzten 6 Monate
Qualifikationen/ Berufserfahrung
Informationen über Ihre Familie
Polizeiliches Führungszeugnis
Sonstige Anforderungen (falls zutreffend)
Dies ist der zusammenfassende Bewerbungsbogen, den Sie ausdrucken müssen. Es enthält eine Erklärung, die vom Antragsteller unterzeichnet und datiert werden muss. Ist die Person, die ein Visum/eine Vorabklärung beantragt, jünger als 18 Jahre, müssen die Eltern oder der Erziehungsberechtigte das Formular unterschreiben.
Informationen zu in Bezug auf Fotos einschließlich einiger Gebote und Verbote und aller Regeln.
Bei der Beantragung eines Visums/einer Vorabgenehmigung müssen Sie Ihren aktuellen Reisepass vorlegen.
- Für Kurzzeitvisa (bis zu 90 Tage) muss Ihr aktueller Reisepass noch 6 Monate nach dem Datum, an dem Sie Irland verlassen wollen, gültig sein.
- Bei Visa für einen langfristigen Aufenthalt (über 90 Tage) muss das Visum mindestens 12 Monate ab dem geplanten Einreisedatum gültig sein.
- Für eine Vorabgenehmigung (über 90 Tage) muss sie mindestens 12 Monate ab dem geplanten Einreisedatum gültig sein.
- Wenn Sie bereits im Besitz eines früheren Reisepasses waren, müssen Sie außerdem eine Farbkopie aller Seiten dieses Reisepasses in guter Qualität einreichen (alle Seiten einschließlich leerer Seiten)
- Wenn Sie keine Kopien Ihrer früheren Pässe vorlegen können, müssen Sie dies schriftlich begründen und alle relevanten Polizeiberichte zur Prüfung einreichen.
- Wenn Sie in der Vergangenheit Ihren Namen geändert haben, z. B. durch Heirat oder aus einem anderen Grund, müssen Sie uns alle Einzelheiten mitteilen.
Zusammen mit Ihrem Antrag auf Vorabklärung oder Visum müssen Sie einen Krankenversicherungsnachweis vorlegen, der die unten aufgeführten Kriterien erfüllt:
Sie müssen eine private Krankenversicherung bei einem von der Behörde zugelassenen Unternehmen abschließen. Krankenversicherungsbehörde für die Dauer Ihres Aufenthalts im Staat zugelassen ist. Ihr Sponsor kann Sie in sein Gruppenversicherungssystem aufnehmen. Eine Reiseversicherung kann ausreichen, allerdings nur während des ersten Jahres Ihres Aufenthalts, sofern sie Folgendes abdeckt
- Für den gesamten Zeitraum, bevor Sie eine private Krankenversicherung abschließen
- mindestens 25.000 € bei Unfall und 25.000 € bei Krankheit und
- Für jeden Zeitraum eines Krankenhausaufenthalts
- Darüber hinaus ist es ratsam, eine Versicherung abzuschließen, die im Falle einer schweren Krankheit oder unvorhergesehener Ereignisse die Rückführung der Bewerber abdeckt.
Die Kontoauszüge müssen auf Briefpapier ausgestellt sein (Sie können einen ausgedruckten Kontoauszug aus dem Internet verwenden, aber er muss von Ihrer Bank offiziell beglaubigt sein. Das bedeutet, dass jede Seite von der Bank notariell beglaubigt sein muss und dem Auszug ein Schreiben der Bank beigefügt sein muss. Unbeglaubigte Internetauszüge werden von uns nicht akzeptiert).
Das müssen sie zeigen:
- Der vollständige Name des Kontoinhabers
- Adresse
- Kontonummer und Kontotyp
- Ein- und Auszahlungen auf dem Konto in den letzten sechs (6) Monaten unmittelbar vor der Antragstellung. (d. h. Einnahmen und Ausgaben), und
- Wenn Sie auch einen Kontoauszug von einem Einlage-/Sparkonto einreichen, müssen Sie ein Schreiben Ihrer Bank beifügen, in dem diese bestätigt, dass Sie Geld von diesem Konto abheben können.
Einzelheiten zu den Anforderungen für Schreiben von Unternehmen, Firmen oder anderen Organisationen:
Alle Schreiben von Unternehmen, Firmen oder anderen Organisationen sollten auf offiziellem Briefpapier verfasst sein und vollständige Kontaktangaben enthalten, damit sie überprüft werden können. Die Kontaktdaten müssen eine vollständige Postanschrift, den Namen der Kontaktperson, die Position in der Organisation, die Telefonnummer (Festnetz), die Website und die E-Mail-Adresse (E-Mail-Adressen wie Gmail, Yahoo oder Hotmail werden nicht akzeptiert) enthalten. Bitte beachten Sie, dass handschriftliche Einträge oder Angaben auf einem Kontoauszug nicht akzeptiert werden.
Ihr Bewerbungsschreiben muss folgende Angaben enthalten:
- Ihren vollständigen Namen, Ihre Postanschrift, Ihre Bewerbungsnummer und das Datum
- Gegebenenfalls sind Angaben zu allen mitreisenden Familienangehörigen einschließlich ihrer Antrags-Transaktionsnummern zu machen
- Ihr Grund für die Reise nach Irland und wie lange Sie bleiben möchten
- Das Datum, an dem Sie zum Geistlichen geweiht wurden oder ein qualifiziertes Mitglied der Religionsgemeinschaft geworden sind. Ein qualifiziertes Mitglied ist eine Person, die über eine mindestens zweijährige einschlägige strukturierte Ausbildung verfügt, die durch entsprechende Unterlagen nachgewiesen wird. Wenn die Kirche/der Orden, in der/dem Sie ordiniert wurden, von der Organisation, die Sie sponsert, abweicht, müssen Sie uns mitteilen, warum
- Angabe des Ortes, an dem Sie Ihre Tätigkeit ausüben werden (bei mehreren Orten müssen Sie angeben, was Sie an jedem Ort tun werden)
- Angaben zu Ihren Qualifikationen und Ihrem bisherigen beruflichen Werdegang sowie zu Ihrer Qualifikation für diese Arbeit
- Das Datum, seit dem Sie an Ihrer jetzigen Adresse wohnen, und alle früheren Adressen, an denen Sie in den letzten 5 Jahren gewohnt haben, einschließlich der Zeit, die Sie an jedem Ort verbracht haben
- Sie müssen Angaben zu allen Pässen machen, die von einem anderen Land als demjenigen ausgestellt wurden, dessen Staatsangehörigkeit Sie beantragen.
- Angaben zu Ihren Familienangehörigen, die in Irland oder in einem anderen EU-/EWR-Staat (einschließlich des Vereinigten Königreichs) wohnen. (Name, Staatsangehörigkeit, Geburtsdatum, Verwandtschaftsverhältnis zu Ihnen und ggf. Registrierungsnummer in Irland)
- dass Sie die Bedingungen der Ihnen erteilten Erlaubnis einhalten und während Ihres Aufenthalts in Irland keine staatlichen Mittel in Anspruch nehmen werden.
Sie müssen nachweisen, wo Sie in Irland wohnen werden, wie hoch die Kosten für die Unterkunft sind und wer sie bezahlt. Wenn Ihre Unterkunft von Ihrem Sponsor gestellt wird, muss Ihr Sponsor vollständige Angaben zur Art der Unterkunft machen, in der Sie wohnen werden.
Wenn Sie sich selbst um eine Unterkunft bemühen, müssen Sie uns mitteilen, wie Sie dies tun, wie Sie dafür bezahlen und wo Sie während der Suche nach einer Unterkunft wohnen werden.
Sie müssen folgende Nachweise erbringen
- Das zeigt, dass Sie Abschnitt 4 des Grundsatzdokuments in Bezug auf die Ordination oder die strukturierte zweijährige Ausbildungszeit für die Qualifikation erfüllen
- Nachprüfbarer Nachweis einer mindestens einjährigen Erfahrung als Religionsprediger nach der Qualifikationsphase/Koordination.
Wenn Sie verheiratet sind/eine Lebenspartnerschaft führen oder Kinder haben, müssen Sie diese Angaben machen:
- Beweise für ihren aktuellen Aufenthaltsort
- wenn sie beabsichtigen, nach Irland zu reisen; und
- Geburts-, Heirats- und Lebenspartnerschaftsurkunden.
Sie müssen ein polizeiliches Führungszeugnis (nicht älter als 6 Monate, einschließlich einer Überprüfung des Strafregisters) aus dem Land Ihres derzeitigen Wohnsitzes und aus jedem Land, in dem Sie in den letzten 5 Jahren vor Ihrer Bewerbung gewohnt haben, vorlegen.
Diese muss von der Polizei des betreffenden Landes ausgestellt sein und eine vollständige Überprüfung der nationalen und lokalen Strafregister des Landes beinhalten. Strafregisterauskünfte von privaten Unternehmen werden nicht akzeptiert.
- Biometrische Daten (visumpflichtige Staatsangehörige)
- Wenn Sie Ihren Wohnsitz in einem Land haben, das nicht das Land ist, das Ihren Pass oder Ihr Reisedokument ausgestellt hat, müssen Sie eine Farbkopie Ihrer Aufenthaltsgenehmigung vorlegen (wenn Sie eine Aufenthaltskarte haben, müssen Sie beide Seiten fotokopieren)
- Unterlagen über frühere Visumverweigerungen, andere Einwanderungsprobleme (einschließlich Abschiebung, Überschreitung der Aufenthaltsdauer) und strafrechtliche Verurteilungen.
Wenn Ihnen in der Vergangenheit ein Visum oder eine Vorabgenehmigung für ein bestimmtes Land verweigert worden ist, müssen Sie uns dies mitteilen. Das Original des von den Behörden des betreffenden Landes ausgestellten Schreibens muss Ihrem Antrag beigefügt werden.
Zusätzlich, wenn Sie haben;
- Aus einem beliebigen Land abgeschoben worden sind
- die Einreise in ein Land verweigert wurde; oder
- anderweitig zur Ausreise aus einem Land verpflichtet gewesen sein (einschließlich Überschreitung der Aufenthaltsdauer in einem Land).
Die Bewerberinnen und Bewerber müssen die von den Behörden des betreffenden Landes ausgestellten Originaldokumente einreichen und eine ausführliche Erklärung abgeben, damit sie berücksichtigt werden können. Sie müssen auch offizielle Unterlagen über etwaige strafrechtliche Verurteilungen oder anhängige Strafanzeigen vorlegen. Andernfalls wird Ihre Bewerbung abgelehnt. Wenn Sie diese Informationen nicht angeben, wird Ihre Bewerbung gegebenenfalls abgelehnt.
Von Ihrem Sponsor benötigte Dokumente
Überprüfung durch die Polizei
Ihr Sponsor muss bestätigen, dass er eine Überprüfung durch die Garda Síochána für Sie erwirkt hat, wenn Sie in einer Rolle arbeiten werden, die mit Kindern und/oder schutzbedürftigen Erwachsenen zu tun hat. Eine Bescheinigung der Garda Síochána muss als Teil Ihrer Bewerbung eingereicht werden.
Wenn keine Garda-Überprüfung vorgelegt wird, muss eine eindeutige schriftliche Zusage der Organisation, die den Antrag sponsert, vorliegen, dass Sie während Ihrer Arbeit in Irland nicht mit Kindern oder schutzbedürftigen Erwachsenen zu tun haben werden. Wenn Ihr Ehegatte/Lebenspartner mit Ihnen nach Irland reisen möchte, muss auch für Ihren Ehegatten/Lebenspartner eine Garda-Überprüfung vorgelegt werden.
Erforderliche Dokumente von Ehegatten/Lebenspartnern oder Kindern
Wenn Ihr Ehepartner und Ihre Kinder mit Ihnen nach Irland reisen möchten, müssen sie diese Unterlagen vorlegen:
Formular für die Zusammenfassung des Antrags
Nachweis der Gebührenzahlung.
Zuerst müssen sie die Informationen über Visumgebühren/Vorklärung lesen Gebühren. Einige Antragsteller zahlen die Antragsgebühr nicht. Bitte fügen Sie einen Nachweis bei, dass die Antragsgebühr für alle Familienangehörigen bezahlt wurde (z. B. eine Kopie des Überweisungsbelegs Ihrer Bank).
Medizinische Versicherung
Sie müssen einen Krankenversicherungsnachweis vorlegen, der die unten aufgeführten Kriterien erfüllt:
Sie müssen eine private Krankenversicherung bei einem von der Behörde zugelassenen Unternehmen abschließen. Krankenversicherungsbehörde für die Dauer ihres Aufenthalts im Staat zugelassen ist. Ihr Sponsor kann sie in sein Gruppenversicherungssystem aufnehmen.
Eine Reiseversicherung kann ausreichen, allerdings nur während des ersten Jahres ihres Aufenthalts, sofern sie diese abdeckt:
Für den gesamten Zeitraum, bevor Sie eine private Krankenversicherung abschließen
mindestens 25.000 € bei Unfall und 25.000 € bei Krankheit und
Für jeden Zeitraum eines Krankenhausaufenthalts
Darüber hinaus ist es ratsam, eine Versicherung abzuschließen, die im Falle einer schweren Krankheit oder unvorhergesehener Ereignisse die Rückführung der Bewerber abdeckt.
Polizeiliches Führungszeugnis - Ehegatte/Lebenspartner
Ihr Ehegatte/Lebenspartner muss ein polizeiliches Führungszeugnis (nicht älter als 6 Monate, einschließlich einer Überprüfung des Strafregisters) aus dem Land seines derzeitigen Wohnsitzes und aus jedem Land, in dem er sich in den letzten 5 Jahren vor der Antragstellung aufgehalten hat, vorlegen.
Diese muss von der Polizei des betreffenden Landes ausgestellt sein und eine vollständige Überprüfung der nationalen und lokalen Strafregister des Landes beinhalten. Strafregisterauskünfte von privaten Unternehmen werden nicht akzeptiert.
Heiratsurkunden/Zivilpartnerschaftsurkunden
Wenn Sie sich als Ehegatte/Lebenspartner eines Geistlichen bewerben, müssen Sie Ihre Ehe-/Lebenspartnerschaftsurkunde vorlegen.
Sonstige Anforderungen (falls zutreffend)
Wenn Sie Ihren Wohnsitz in einem Land haben, das nicht das Land ist, das Ihren Pass oder Ihr Reisedokument ausgestellt hat, müssen Sie eine Farbkopie Ihrer Aufenthaltsgenehmigung vorlegen. (Wenn Sie eine Aufenthaltskarte haben, müssen Sie beide Seiten fotokopieren)
Unterlagen über frühere Visumverweigerungen, andere Einwanderungsprobleme (einschließlich Abschiebung, Überschreitung der Aufenthaltsdauer) und strafrechtliche Verurteilungen.
Kinder
Kinder unter 18 Jahren*, die bei ihren Eltern leben, gelten automatisch als unterhaltsberechtigt. Wenn Sie einen Antrag für ein Kind unter 18 Jahren stellen, müssen Sie außerdem Folgendes angeben:
Das Original der Geburtsurkunde/Adoptionsurkunde des Kindes zusammen mit den Antragsunterlagen
Nachweis über den aktuellen Aufenthaltsort des Kindes (z. B. Schulbesuchsliste).
Wenn Sie einen Antrag für ein Kind stellen, bei dem ein Elternteil verstorben ist:
Sie müssen das Original der Sterbeurkunde des verstorbenen Elternteils beilegen.
Wenn Sie mehr als ein Kind beantragen, fügen Sie einem Antrag das Original der Sterbeurkunde und jedem anderen Antrag eine Fotokopie bei.
Sie müssen nachweisen, wo sich das Kind aufhält.
Wenn Sie einen Antrag für ein Kind stellen, für das ein Elternteil das alleinige Sorgerecht hat:
Sie müssen die ursprüngliche gerichtliche Verfügung beifügen, mit der dem betreffenden Elternteil das alleinige Sorgerecht zugesprochen wurde.
Wenn Sie den Antrag für mehrere Kinder stellen, fügen Sie bitte für jedes einzelne Kind einen separaten Gerichtsbeschluss bei (sofern zutreffend).
ob es andere Sorgerechtsregelungen (gemeinsame/gemeinsame) gibt:
Das Original des Gerichtsbeschlusses muss vorgelegt werden
Nachweis, dass das Kind außerhalb seines Herkunfts-/Wohnsitzlandes reisen darf, um sich im Staat aufzuhalten
Die Zustimmung des anderen Elternteils ist erforderlich, aus der auch hervorgehen sollte, dass er versteht, dass die Anwesenheit des Kindes im Staat ihm kein Recht auf Besuch oder Aufenthalt in diesem Staat gibt, wenn dem Antrag des Kindes stattgegeben wird
Eine deutliche Farbkopie der Personaldatenseite des Reisepasses der Eltern oder, falls kein Reisepass vorhanden ist, ein nationaler Personalausweis mit Foto und Unterschrift.
* Diese Frist kann bis zu einem Alter von 23 Jahren verlängert werden, wenn das Kind eine Vollzeitausbildung absolviert und weiterhin für den Unterhalt des Elternteils aufkommt.
Reise nach und Ankunft in Irland
Wenn Ihr Antrag genehmigt wird, überprüfen Sie bitte nach Erhalt des Visums/Vorabklärungsschreibens, ob alle Angaben auf dem Visum/Vorabklärungsschreiben korrekt sind. Wenn Sie Fragen zu den Anforderungen und/oder Beschränkungen der Visummarke/des Vorabklärungsschreibens haben, wenden Sie sich bitte an die Visum-/Vorabklärungsstelle, die Ihren Antrag bearbeitet hat.
Die auf der Visummarke/dem Vorabklärungsschreiben angegebenen Gültigkeitsdaten sind die Daten, zwischen denen Sie nach Irland reisen können. Das Visum/Vorabklärungsschreiben muss einem Einwanderungsbeamten an einem Einreisehafen zwischen diesen Daten vorgelegt werden. Nach Ablauf des Datums ist das Visum/die Vorabgenehmigung nicht mehr gültig und Sie müssen ein neues Visum/eine neue Vorabgenehmigung beantragen.
Sie sollten (z. B.) Ihr Einladungsschreiben/Unterkunftsbuchung/Schulanerkennungsschreiben und/oder andere relevante Dokumente, einschließlich einer Krankenversicherung, in Ihrem Handgepäck mitführen, um sie einem Einwanderungsbeamten am Einreisehafen vorzulegen.
Das Visum/der Preclearance Letter berechtigt Sie nicht zur Einreise nach Irland. Es berechtigt Sie nicht dazu, in Irland zu leben. Wenn Sie in einem Hafen in Irland ankommen, kann ein Beamter der Einwanderungsbehörde Ihnen die Erlaubnis zur Einreise nach Irland erteilen oder verweigern; weitere Informationen über die Vorgänge am Hafen der Einreise.
Wenn Sie ein Visum für einen langfristigen Aufenthalt oder eine Vorabgenehmigung erhalten haben und sich länger als 90 Tage in Irland aufhalten, müssen Sie sich sich bei den Einwanderungsbehörden anmelden. Der Einwanderungsbeamte wird Ihnen einen Termin nennen, bis zu dem Sie sich registrieren lassen müssen. Wenn Sie sich bis zu diesem Datum nicht angemeldet haben, müssen Sie Irland verlassen.
Eine Person, die in Irland eine andere Tätigkeit ausüben möchte als die, für die ihr Visum/Vorabklärungsschreiben ausgestellt wurde, muss den Staat verlassen und ein neues Visum/Vorabklärungsschreiben beantragen. Wenn Sie zum Beispiel zu einem Urlaub nach Irland kommen, können Sie anschließend keine Beschäftigung in Irland aufnehmen. Dazu müssen Sie zunächst den Staat verlassen.
Ein Antragsteller darf nicht nach Irland zurückkehren, solange er auf eine Entscheidung über seinen neuen Antrag wartet, und ein früher ausgestelltes Visum/Vorabklärungsschreiben wird annulliert, solange der neue Antrag geprüft wird.
Eine Person, die sich länger als die von den Einwanderungsbeamten am Flughafen oder einem anderen Einreisehafen zugestandene Frist im Land aufhält, kann sich strafbar machen und/oder abgeschoben werden.
Mein Antrag wurde abgelehnt. Kann ich Berufung einlegen?
Wenn Ihre Bewerbung abgelehnt wird, erhalten Sie einen Brief. In diesem Schreiben werden die Gründe für die Ablehnung Ihres Antrags dargelegt. In dem Ablehnungsschreiben wird Ihnen auch mitgeteilt, ob Sie gegen die Entscheidung Widerspruch einlegen können. In manchen Fällen können Sie keinen Rechtsbehelf einlegen (z. B. wenn Sie in Ihrem Antrag falsche oder irreführende Angaben gemacht haben). Sie können auch bis zu fünf Jahre lang daran gehindert werden, einen weiteren Antrag auf ein irisches Visum/eine Vorabgenehmigung zu stellen. Wenn Sie einen Ablehnungsbescheid erhalten, wird in dem Schreiben eindeutig angegeben, ob Sie ein Recht auf Berufung haben oder nicht.
Das Einspruchsverfahren ist kostenlos. Sie können einen Widerspruch gegen diese Entscheidung einlegen, indem Sie auf die Ablehnungsgründe antworten und gegebenenfalls zusätzliche Unterlagen beifügen. Dieser Widerspruch muss innerhalb von 8 Wochen nach dem Datum des Ablehnungsschreibens bei uns eingehen. Der Widerspruch muss schriftlich eingereicht werden und alle Gründe für die Ablehnung enthalten. Einsprüche, die per E-Mail oder Fax eingehen, werden nicht bearbeitet.
Wie kann ich gegen meine Visum-/Vorabklärungsentscheidung Einspruch erheben?
Schreiben Sie ein "Beschwerdeschreiben", in dem Sie angeben, dass Sie gegen eine Visum-/Vorabklärungsentscheidung Widerspruch einlegen möchten. Das Schreiben muss Folgendes enthalten:
Vollständiger Name
Persönliche E-Mail Adresse, und
Visa/Preclearance Application Transaktionsnummer.
Erläutern Sie in dem Schreiben ausführlich, warum Sie glauben, dass die Entscheidung geändert werden sollte. Dabei sollten Sie sich auf die Gründe beziehen, aus denen der Antrag abgelehnt wurde (wie im Ablehnungsschreiben angegeben). Fügen Sie alle neuen Informationen hinzu, die Sie für wichtig halten. Unterschreiben und datieren Sie das Schreiben und legen Sie es Ihrer Beschwerde bei.
Andere notwendige Dokumente
Fügen Sie alle weiteren Dokumente bei, die Sie für Ihren Widerspruch für wichtig halten. Alle von Ihnen eingereichten Unterlagen müssen den nachstehenden Regeln entsprechen, da sie sonst nicht berücksichtigt werden können. Sie müssen damit rechnen, dass die von Ihnen eingereichten Informationen und Unterlagen überprüft werden.
Reisepass
Im Ablehnungsschreiben wird Ihnen mitgeteilt, ob Sie Ihren Original-Reisepass der Beschwerde beifügen müssen. Legen Sie Ihren Reisepass nicht bei, es sei denn, Sie werden im Ablehnungsschreiben dazu aufgefordert. Einspruch gegen eine Visum-/Vorabklärungsentscheidung für eine andere Person, z. B. Ihr Kind oder einen anderen Antragsteller.
Gehen Sie wie folgt vor, wenn Sie für Ihr Kind Widerspruch einlegen möchten oder wenn Sie ermächtigt wurden, im Namen einer anderen Person Widerspruch einzulegen. Es gibt keine Beschränkungen für die Anzahl der Antragsteller, für die Sie einen Antrag auf Visum/Vorabklärung stellen können. Wenn Sie für 2 oder mehr Personen Widerspruch einlegen, müssen Sie für jede Person ein separates "Vollmachtsschreiben" und ein "Widerspruchsschreiben" (wie unten beschrieben) beifügen.
Genehmigungsschreiben (vom ursprünglichen Antragsteller des Visums/der Vorabklärung)
Wenn Sie im Namen einer anderen Person Widerspruch gegen eine Visum-/Vorabklärungsentscheidung einlegen möchten, bitten Sie diese Person, ein "Vollmachtsschreiben" zu verfassen, das die nachstehenden Angaben enthält (Sie benötigen kein Vollmachtsschreiben, um für Ihr Kind Widerspruch einzulegen, wenn es unter 18 Jahre alt ist).
Aus dem Schreiben muss hervorgehen, dass der ursprüngliche Antragsteller Sie bevollmächtigt, in seinem Namen alle Angelegenheiten und den gesamten Schriftverkehr im Zusammenhang mit dem Einspruch gegen seine Visum-/Vorabklärungsentscheidung zu erledigen. Das Schreiben muss den Namen des ursprünglichen Antragstellers enthalten:
Transaktionsnummer des Visum-/Vorabklärungsantrags, d. h. des auf seinen Namen lautenden Visum-/Vorabklärungsantrags.
Das Schreiben muss auch Ihre (d. h. die der bevollmächtigten Person) enthalten:
Geburtsdatum (Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein).
Der Antragsteller des Visums/der Vorabklärung muss das Schreiben unterschreiben und datieren. Sie müssen das Original des Genehmigungsschreibens dem Visumantrag beifügen.
Beschwerdeschreiben
Schreiben Sie ein "Beschwerdeschreiben", aus dem hervorgeht, dass Sie (d. h. die bevollmächtigte Person oder ein Elternteil) im Namen eines anderen Antragstellers Widerspruch gegen eine Visum-/Vorabklärungsentscheidung einlegen möchten. Das Schreiben muss den ursprünglichen Antragsteller des Visums/der Vorabgenehmigung enthalten:
Persönliche E-Mail-Adresse, falls vorhanden (bei Kindern unter 18 Jahren bitte nicht angeben)
Visa/Preclearance Application Transaction Number, d. h. die Transaktionsnummer des Antrags, gegen den Sie Widerspruch einlegen möchten.
Das Schreiben muss auch Ihren Namen enthalten:
Persönliche E-Mail Adresse
Beziehung zum ursprünglichen Antragsteller des Visums/der Vorabklärung, z. B. Elternteil, Sponsor des Visums, Familie, Freund, Anwalt oder Rechtsvertreter usw.
Erläutern Sie in dem Schreiben ausführlich, warum Sie glauben, dass die Entscheidung geändert werden sollte. Dabei sollten Sie sich auf die Gründe beziehen, aus denen der Antrag abgelehnt wurde (wie im Ablehnungsschreiben angegeben). Fügen Sie alle neuen Informationen hinzu, die Sie für wichtig erachten. Unterschreiben und datieren Sie das Schreiben und legen Sie es der Beschwerde bei.
Andere notwendige Dokumente
Fügen Sie alle weiteren Dokumente bei, die Sie für den Widerspruch für wichtig halten. Alle Dokumente, die Sie einreichen, müssen den Regeln für Dokumente für alle Visum-/Vorabklärungsanträge entsprechen, sonst können sie nicht berücksichtigt werden.
Reisepass
Sie (d. h. die bevollmächtigte Person oder die Eltern) müssen dem Antrag eine Farbfotokopie der Lichtbildseite Ihres Reisepasses oder Personalausweises beifügen. In manchen Fällen müssen Sie den Original-Reisepass des Antragstellers mit dem Widerspruch einreichen. Im Ablehnungsschreiben wird Ihnen mitgeteilt, ob Sie den Reisepass beifügen müssen. Legen Sie den Reisepass nur bei, wenn Sie in dem Ablehnungsschreiben dazu aufgefordert werden.
Einreichen der Beschwerde
Wenn Sie mit der Vorbereitung des Widerspruchs zufrieden sind, stecken Sie alles in einen festen, gepolsterten Umschlag und schicken ihn an den "Visa Appeals Officer" oder den "Preclearance Appeals Officer" an die im Ablehnungsschreiben angegebene Büroadresse. Wenn Sie den Widerspruch für mehr als eine Person an dieselbe Adresse schicken, können Sie ihn gemeinsam einreichen. Zusammen einreichen:
Legen Sie die Bewerbungsunterlagen für jede Person in separate Umschläge
Schreiben Sie den Namen und die Visa/Preclearance Application Transaction Number jeder Person auf jeden Umschlag, und
Stecken Sie jeden Umschlag in einen größeren Umschlag und schicken Sie ihn an die Büroadresse.
Sie müssen Ihre Beschwerden ausschließlich auf dem Postweg einreichen. Wir können keine Faxe oder E-Mails akzeptieren. Achten Sie darauf, dass Sie für große Pakete das richtige Porto bezahlen.
Nach der Beschwerde
Wir bearbeiten Einsprüche gegen Visa/Vorabklärungen in der Reihenfolge, in der sie bei uns eingehen. Wir bemühen uns, Beschwerden so schnell wie möglich zu bearbeiten, und teilen dem Antragsteller das Ergebnis mit, sobald die Entscheidung getroffen ist. Die Bearbeitungszeiten können von Amt zu Amt unterschiedlich sein und auch im Laufe des Jahres, z. B. in Spitzenzeiten, variieren.
Die Bearbeitung des Widerspruchs kann mehr Zeit in Anspruch nehmen, wenn wir eine detaillierte Prüfung der Familienrechte gemäß der irischen Verfassung oder der Europäischen Menschenrechtskonvention vornehmen müssen.
An die Dubliner Visum-/Vorabklärungsstelle gerichtete Rechtsbehelfe
Wenn Ihr Rechtsbehelf in der Dubliner Visum-/Vorabklärungsstelle bearbeitet wird, können Sie sich auf der folgenden Seite, die wir jeden Dienstag aktualisieren, über die aktuellen Bearbeitungszeiten für Rechtsbehelfe auf dem Laufenden halten. Prüfen Sie die aktuellen Wartezeiten für Rechtsmittel.
Entscheidungen über Visa-Beschwerden
Wenn Ihre Beschwerde erfolgreich ist
Wir senden Ihnen eine Mitteilung, in der wir Ihnen mitteilen, dass die ursprüngliche Visumentscheidung aufgehoben wurde. In dieser Mitteilung wird auch erklärt, was Sie als nächstes tun müssen, um Ihr Visum zu erhalten. Ihre Dokumente werden Ihnen dann per Post zurückgesandt oder zur Abholung bereitgestellt, wie unter "Wie erhalte ich meinen Pass und meine Dokumente zurück?' in den häufig gestellten Fragen erläutert.
Wenn Ihre Beschwerde erfolglos bleibt
Wir senden Ihnen ein weiteres "Ablehnungsschreiben", aus dem hervorgeht, dass die ursprüngliche Visumentscheidung weiterhin gültig ist und Ihr Einspruch abgelehnt wurde. Ihre Dokumente werden dann per Post an Sie zurückgeschickt oder abgeholt, wie unter "Wie bekomme ich meinen Pass und meine Dokumente zurück?' in den häufig gestellten Fragen erläutert.
Berufungsentscheidungen im Rahmen der Preclearance
Wenn Ihre Beschwerde erfolgreich ist
Wenn Ihr Einspruch erfolgreich ist, wird Ihnen ein Preclearance Letter of Approval ausgestellt. Ihr Preclearance Letter ist ein wichtiges Dokument und sollte als solches behandelt werden.
Grenzkontrollen (Bitte beachten Sie, dass alle Nicht-EWR-Bürger den Bestimmungen des Immigration Act 2004 unterliegen), und
Wenn Ihnen die Einreise nach Irland gewährt wird, für die Registrierung bei der Einwanderungsbehörde (Verlängerung Ihrer Aufenthaltsgenehmigung).
Das Vorabklärungsschreiben ist 6 Monate lang gültig. Wenn Sie ihn nicht innerhalb dieser Gültigkeitsdauer verwenden (um bei der Grenzkontrolle einzureisen), müssen Sie das Antragsverfahren neu beginnen und einen neuen Antrag stellen.
Wenn Ihre Beschwerde erfolglos bleibt
Wird der Ablehnungsbescheid im Berufungsverfahren aufrechterhalten, erhalten Sie ein Schreiben oder eine E-Mail, in dem/der die Gründe für die Ablehnung dargelegt werden
Bitte beachten Sie: Sie können gegen eine Entscheidung über einen Antrag auf Erteilung eines Visums/Vorabklärung keinen weiteren Rechtsbehelf einlegen. Es ist nur ein Einspruch pro Antrag zulässig. Sie können jedoch einen neuen Visum-/Vorabklärungsantrag einreichen und (gegebenenfalls) bezahlen, wenn Sie dies wünschen.
Häufig gestellte Fragen
Sie können sich im Rahmen dieser Regelung bewerben, wenn Sie:
- Sie sind Nicht-EU/EWR- und Nicht-Schweizer Bürger
- Sie sind ein qualifiziertes, ordiniertes oder bekennendes Mitglied einer religiösen Körperschaft oder Glaubensgemeinschaft, die die folgenden Kriterien erfüllt
- Ihnen wurde von derselben Körperschaft oder Gemeinschaft, der Sie als qualifiziertes oder ordiniertes Mitglied angehören, eine Stelle als Religionsprediger angeboten. Ein qualifiziertes Mitglied ist eine Person, die über eine mindestens zweijährige einschlägige strukturierte Ausbildung verfügt, die durch entsprechende Unterlagen nachgewiesen wird
- Sie und Ihre Familie (falls zutreffend) werden für die gesamte Dauer Ihres Aufenthalts in Irland von der Sie unterstützenden religiösen Körperschaft oder Glaubensgemeinschaft finanziell voll unterstützt.
- 1 Jahr nachweisbare Erfahrung als Religionsprediger (Nachweise müssen vorgelegt werden) nach der Ordination/Qualifikation
- Sie können ein polizeiliches Führungszeugnis aus dem Land Ihres Wohnsitzes vorlegen (nicht älter als 3 Monate)
- von der An Garda Síochána für die Arbeit mit Kindern und schutzbedürftigen Erwachsenen in Irland überprüft worden sein (Nachweis muss vorgelegt werden)
- Sie müssen über eine Krankenversicherung bei einem von der irischen Krankenversicherungsbehörde zugelassenen Unternehmen verfügen, die Sie und Ihre Familie (falls zutreffend) bei Ihrer Ankunft im Land für die gesamte Dauer Ihres Aufenthalts in Irland abdeckt. Eine Reiseversicherung kann ausreichen, allerdings nur während des ersten Jahres des Aufenthalts des Antragstellers, und die Versicherung muss den in Abschnitt 13.2 der Police genannten Versicherungsschutz bieten.
Wenn Sie möchten, dass Ihre Familie (nur Ehegatte/Partner und Kinder unter 18 Jahren) zu Ihnen kommt, muss Ihr Sponsor in der Lage sein, Ihre gesamte Familie während der gesamten Dauer Ihres Aufenthalts finanziell zu unterstützen.
* Diese Frist kann bis zu einem Alter von 23 Jahren verlängert werden, wenn das Kind eine Vollzeitausbildung absolviert und weiterhin für den Unterhalt des Elternteils aufkommt.
Die Arbeit, die Sie als Minister of Religion verrichten, muss eine oder mehrere der folgenden Aufgaben in einer etablierten Gemeinde in Irland umfassen:
- Durchführung religiöser Zeremonien, seelsorgerische Betreuung oder Durchführung von Unterricht auf der Grundlage eines religiösen Ethos in einer bestehenden Gemeinde in Irland
- Unterstützung einer religiösen Einrichtung, eines Ordens, einer Kirche oder einer Gemeinde mit Sitz in Irland in der Verwaltung auf Vollzeitbasis, wenn die Arbeit nicht für eine vom Ministerium für Unternehmen, Handel und Beschäftigung ausgestellte Beschäftigungsgenehmigung in Frage kommt
- Teilnahme an einem anerkannten einjährigen Kurs für religiöse Studien, der von einer anerkannten religiösen Einrichtung in Irland durchgeführt wird
- Mitglied einer in Irland ansässigen Ordensgemeinschaft zu sein, die ein öffentliches Gelübde der Armut, der Keuschheit und des Gehorsams ablegt.
Sie müssen von einer förderfähigen religiösen Einrichtung oder Glaubensgemeinschaft nach Irland eingeladen werden.
Um förderfähig zu sein, muss die religiöse Körperschaft oder Glaubensgemeinschaft:
- bereits in Irland niedergelassen sein
- eine aktive Mitgliedschaft oder Gemeinde in Irland haben, einschließlich hauptamtlich tätiger Geistlicher
- über eigene Räumlichkeiten in Irland verfügen, die der religiösen Körperschaft oder Glaubensgemeinschaft dienen.
Eine förderfähige religiöse Einrichtung oder Glaubensgemeinschaft, die Sie nach Irland einlädt, wird als "Sponsor" bezeichnet. Ein Sponsor muss eine Einrichtung sein, er kann keine Einzelperson sein. Ihr Sponsor hat wichtige Verpflichtungen und ist in mehrfacher Hinsicht für Sie verantwortlich. Bevor Sie ein Visum oder eine Vorabgenehmigung beantragen, muss Ihr Sponsor Ihnen ein Sponsorschreiben und Unterlagen für Ihren Antrag zusenden.
Sponsoring bedeutet auch, dass der Sponsor mit den staatlichen Behörden zusammenarbeitet, um sicherzustellen, dass der Religionsminister den Staat nach Ablauf seiner Erlaubnis oder auf Anweisung dieser Behörden verlässt. Wird in dieser Hinsicht nicht mit den staatlichen Behörden zusammengearbeitet, hat dies Auswirkungen auf die künftige Patenschaft durch die betreffende religiöse Körperschaft oder Glaubensgemeinschaft.
Sie erhalten keine Genehmigung, wenn Sie nicht von einer zugelassenen religiösen Körperschaft oder Glaubensgemeinschaft unterstützt werden oder wenn Sie von einer Organisation unterstützt werden, die die oben genannten Kriterien nicht erfüllt.
Nachdem wir Ihre Bewerbung und Ihre Unterlagen erhalten haben, werden wir prüfen, ob Sie über die erforderlichen Unterlagen verfügen:
- Geben Sie in Ihrem Antragsformular den richtigen Reisegrund an;
- Beigefügte Belege; und
- Sie haben die Anmeldegebühr bezahlt.
Die Anträge werden in der Regel in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet. Bitte beachten Sie, dass es in der Verantwortung des Antragstellers liegt, uns die entsprechenden Unterlagen vorzulegen und den Sachbearbeiter davon zu überzeugen, dass das beantragte Visum oder die Vorabgenehmigung erteilt werden sollte.
Die aktuellen Bearbeitungszeiten für Visa und Vorabklärungen werden jeden Dienstag aktualisiert.
Staatsangehörige, die kein Visum benötigen:
Wir werden Sie benachrichtigen, wenn Ihr Antrag genehmigt wurde, und Ihnen ein Genehmigungsschreiben zusenden. Es ist wichtig, dass Sie Ihre Angaben in diesem Schreiben auf eventuelle Fehler überprüfen. Ihr Preclearance-Brief ist ein wichtiges Dokument. Sie benötigen es, um es einem Einwanderungsbeamten bei der Grenzkontrolle vorzulegen und, falls Ihnen die Einreise gewährt wird, für die Registrierung bei der Einwanderungsbehörde.
Das Vorabklärungsschreiben ist 6 Monate gültig. Wenn Sie nicht innerhalb der Gültigkeitsdauer nach Irland reisen, müssen Sie das Verfahren neu beginnen und einen neuen Antrag stellen.
Reisen Sie nicht mit einem abgelaufenen Preclearance Letter of Approval nach Irland. Es wird außerdem empfohlen, dass Sie bei Ihrer Ankunft an der Grenze einen eindeutigen Nachweis über Ihren Krankenversicherungsschutz mit sich führen.
Angehörige (Ehegatte/Zivilpartner/Kinder), falls zutreffend: Ihr Ehegatte/Lebenspartner/Kinder (falls nicht visumspflichtig) erscheinen auf Ihrem Genehmigungsschreiben, da ihre Genehmigung, falls sie erteilt wird, von Ihrer abhängt. Wenn sie nicht auf Ihrem Schreiben erscheinen, erhalten sie ein separates Entscheidungsschreiben von der Abteilung. Sie sollten nicht reisen, wenn sie nicht in Ihrem Genehmigungsschreiben aufgeführt sind.
Visumspflichtige Staatsangehörige:
Wir werden Sie benachrichtigen, wenn Ihr Antrag genehmigt wurde, und das zuständige Amt wird ein Visum für einen langfristigen Aufenthalt (Minister of Religion) in Ihren Reisepass eintragen. Sie benötigen dieses Visum, um nach Irland zu reisen. Sie benötigen es, um es bei der Grenzkontrolle einem Einwanderungsbeamten vorzuzeigen und, falls Ihnen die Einreise gewährt wird, für die Registrierung bei der Einwanderungsbehörde. Es ist wichtig, dass Sie Ihr Visum auf eventuelle Fehler überprüfen.
Ihr Visum hat eine Gültigkeit von 6 Monaten. Wenn Sie Ihr Visum während der Gültigkeitsdauer nicht nutzen, müssen Sie einen neuen Antrag stellen.
Ohne gültiges Visum können Sie nicht nach Irland einreisen. Es wird außerdem empfohlen, dass Sie bei Ihrer Ankunft an der Grenze einen eindeutigen Nachweis über Ihren Krankenversicherungsschutz mit sich führen.
Familienangehörige (Ehegatten/Zivilpartner/Kinder), falls zutreffend:
Ihr Ehegatte/Lebenspartner/Ihre Kinder (falls ein Visum erforderlich ist) erhalten ein eigenes Visum, um nach Irland zu reisen. Wenn sie kein Visum erhalten, bekommen sie ein separates Entscheidungsschreiben von der Abteilung. Sie sollten nicht reisen, wenn sie nicht das entsprechende Visum in ihrem Pass haben.
Wenn Ihre Bewerbung abgelehnt wird, erhalten Sie einen Brief. In diesem Schreiben werden die Gründe für die Ablehnung Ihres Antrags dargelegt. In dem Ablehnungsschreiben wird Ihnen auch mitgeteilt, ob Sie gegen die Entscheidung Widerspruch einlegen können. In manchen Fällen können Sie keinen Rechtsbehelf einlegen (z. B. wenn Sie in Ihrem Antrag falsche oder irreführende Angaben gemacht haben). Sie können auch bis zu fünf Jahre lang daran gehindert werden, einen weiteren Antrag auf ein irisches Visum/eine Vorabgenehmigung zu stellen. Wenn Sie einen Ablehnungsbescheid erhalten, wird in dem Schreiben eindeutig angegeben, ob Sie ein Recht auf Berufung haben oder nicht.
Das Einspruchsverfahren ist kostenlos. Sie können einen Widerspruch gegen diese Entscheidung einlegen, indem Sie auf die Ablehnungsgründe antworten und gegebenenfalls zusätzliche Unterlagen beifügen. Dieser Widerspruch muss innerhalb von 8 Wochen nach dem Datum des Ablehnungsschreibens bei uns eingehen. Der Widerspruch muss schriftlich eingereicht werden und alle Gründe für die Ablehnung enthalten. Einsprüche, die per E-Mail oder Fax eingehen, werden nicht bearbeitet.
Schreiben Sie ein "Beschwerdeschreiben", in dem Sie angeben, dass Sie gegen eine Visum-/Vorabklärungsentscheidung Widerspruch einlegen möchten. Das Schreiben muss Folgendes enthalten:
- Vollständiger Name
- Postanschrift
- Persönliche E-Mail Adresse, und
- Visa/Preclearance Application Transaktionsnummer.
Erläutern Sie in dem Schreiben ausführlich, warum Sie glauben, dass die Entscheidung geändert werden sollte. Dabei sollten Sie sich auf die Gründe beziehen, aus denen der Antrag abgelehnt wurde (wie im Ablehnungsschreiben angegeben). Fügen Sie alle neuen Informationen hinzu, die Sie für wichtig halten. Unterschreiben und datieren Sie das Schreiben und legen Sie es Ihrer Beschwerde bei.
Visum-/Vorabklärungsanträge, die an die Visastelle in Dublin gerichtet sind
Wenn Ihr Antrag direkt an die Visum-/Vorabklärungsstelle in Dublin geschickt wurde, müssen Sie:
- Geben Sie eine irische oder britische Postadresse an - dies kann ein Freund oder Verwandter sein (bitte beachten Sie, dass Pässe per Einschreiben nur an Adressen in Irland oder dem Vereinigten Königreich versandt werden); oder
- Beauftragen Sie einen Kurierdienst mit der Abholung (auf Ihre Kosten) von:
Visa-/Vorabklärungsstelle
6-7 Hanover Street
Dublin 2 D02 W320
Irland
Ein Kurierdienst kann eine Telefonnummer der irischen Einwanderungsbehörde verlangen. Die zu verwendende Nummer lautet +353 1 616 7700. Das Kurierunternehmen muss Ihren vollständigen Namen und Ihre Visum-/Vorabklärungs-Transaktionsnummer angeben, wenn es in unserem Büro die Dokumente in Ihrem Namen abholt.
Normalerweise können Sie als Religionsminister drei weitere Verlängerungen dieser Erlaubnis um ein Jahr beantragen. Anträge auf eine Verlängerung müssen vor Ablauf Ihrer derzeitigen Erlaubnis gestellt werden. Er kann nur für den Dienst bei Ihrem derzeitigen Sponsor gestellt werden und wird nur berücksichtigt, wenn Ihr Sponsor einen echten Bedarf nachweisen kann.
Für einen Antrag auf Verlängerung wird eine nicht erstattungsfähige Gebühr von 50 € erhoben.
Beantragen Sie eine Verlängerung Ihrer Aufenthaltsgenehmigung:
Bitten Sie Ihren Sponsor, Ihnen ein neues Schreiben zu schreiben, in dem er erklärt, warum er möchte, dass Sie bleiben, und fügen Sie den Nachweis über die Zahlung der Antragsgebühr bei. Diese kann nur per EFT (Electronic Funds Transfer) bezahlt werden. Einzelheiten zu dieser Zahlung finden Sie in dem unten stehenden Dokument.
Zahlungsanweisung für den Verlängerungsantrag - Minister of Religion
Schicken Sie das neue Förderungsschreiben zusammen mit denselben Unterlagen, die Sie normalerweise für die Verlängerung Ihrer Zulassung/Registrierung verwenden würden, per Post an:
Sektion für das Religionsministerprogramm
Referat C - Abteilung für Inlandsaufenthalt und Genehmigungen
Immigration Service Delivery
Justizministerium
13-14 Burgh Quay
Dublin 2, DO2 XK70
Irland
Wenn Ihr Antrag erfolgreich ist, erhalten Sie von uns ein Genehmigungsschreiben mit Informationen über die Entscheidung und das weitere Vorgehen. Sie müssen eine Verlängerung beantragen, bevor Ihre bestehende Genehmigung und Registrierung abläuft.
Wechsel zu einer anderen Stelle als Minister of Religion in einer anderen Organisation:
Sie müssen Irland verlassen und erneut entweder eine Vorabgenehmigung oder ein Visum von außerhalb des Landes beantragen. Mitreisende Familienangehörige müssen den Staat ebenfalls verlassen. Sie müssen den Antrag innerhalb der ersten 3 Jahre nach Ihrer Ankunft stellen.
Für einen Antrag auf Wechsel des Sponsors wird eine nicht erstattungsfähige Gebühr von 50 € erhoben. Die Zahlung erfolgt per elektronischer Überweisung (EFT); die Bankverbindung ist auf dem Antragsformular angegeben
Sie erhalten keine zusätzliche Aufenthaltszeit in Irland, wenn Sie sich erneut bewerben. Sie können nur für eine normale Höchstdauer von insgesamt 3 Jahren als Geistlicher in Irland arbeiten, unabhängig davon, wie oft Sie einen Antrag stellen.
Wenn Sie möchten, können Sie den normalen 3-Jahres-Zeitraum für die Erlaubnis/Registrierung in verschiedene Zeiträume unterteilen, z. B. in 3 Zeiträume von jeweils 1 Jahr oder in 2 separate Zeiträume von 1 Jahr und 2 Jahren.