Im Rahmen unserer laufenden Serviceverbesserungen können ab Montag, dem 1. Juli 2024, Anträge auf Verlängerung der Studienerlaubnis online gestellt werden.
Dieses Antragsformular ist für Studierende gedacht, denen die Einschreibung verweigert wurde, die aufgrund außergewöhnlicher oder unvorhergesehener Umstände eine Statusänderung anstreben oder die den Studiengang ohne Beschäftigungserlaubnis abgeschlossen haben, bei denen jedoch außergewöhnliche Umstände vorliegen - unabhängig davon, ob sie sich noch in der Erlaubnis befinden oder seit weniger als sechs Monaten aus der Erlaubnis heraus sind.
Bevor Sie sich bewerben, lesen Sie bitte dieses Dokument, in dem erläutert wird, wer das Online-Bewerbungsformular verwenden sollte und welche Unterlagen erforderlich sind.
Nach der Überprüfung fahren Sie mit dem: ISD Online Portal
Bei Online-Anträgen können Sie das Formular ausfüllen, Dokumente hochladen und Ihren Antrag ganz einfach einreichen. Wenn Ihre Anmeldung abgelehnt wurde und Sie der Meinung sind, dass in Ihrem Fall außergewöhnliche Umstände vorliegen, können Sie über dieses Portal einen Antrag bei der Abteilung Aufenthalt und Genehmigungen im Inland (DRP) stellen.
Bitte beachten Sie, dass ab Montag, dem 1. Juli 2024, Anträge auf Verlängerung der Studienerlaubnis per E-Mail oder Post nicht mehr angenommen werden. Ab diesem Datum können nur noch Anträge über das ISD-Online-Portal akzeptiert werden.
Wenn Sie bereits einen Antrag per Post oder E-Mail gestellt haben und auf eine Entscheidung warten, sollten Sie keinen weiteren Antrag über die Online-Plattform stellen. Für solche Anträge können Sie weiterhin per E-Mail/Post mit uns korrespondieren. Die Anträge werden in der Reihenfolge des Eingangsdatums bearbeitet. Ihr bestehender Antrag ist gültig und wird zu gegebener Zeit bearbeitet.
Es ist nicht mehr erforderlich, eine vollständige Kopie Ihres Reisepasses hochzuladen. Nur die Personaldatenseite Ihres Reisepasses sollte in das Online-Portal hochgeladen werden. Falls weitere Dokumente erforderlich sind, werden diese angefordert.
Ab dem 1. Juli 2024 müssen Sie alle Anträge auf Verlängerung der Studienerlaubnis über das ISD-Online-Portal.
Studierende, die keine EWR-Staatsangehörigen sind, sollten beachten, dass der Student Pathway den Einwanderungsweg für Studierende, die keine EWR-Staatsangehörigen sind, regelt.
In diesem Abschnitt
Einführung
Irland heißt internationale Studenten willkommen, die hier leben möchten, um ein Vollzeitstudium zu absolvieren. Wenn Sie nach Irland kommen möchten, um zu studieren, haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine Genehmigung, als Student in Irland zu bleiben.
Ihr Hauptzweck sollte das Studium sein, aber wenn Sie eine Erlaubnis unter den Bedingungen für Studenten (Stempel 2) erhalten, haben Sie auch ein begrenztes Recht auf Beschäftigung.
Im Allgemeinen dürfen Familienangehörige nicht zu einem Nicht-EWR-Bürger nachziehen, der sich mit einem Studentenvisum im Land aufhält (Stempel - 2A, 2, 1A, 1G). Familienangehörige müssen selbst ein Visum beantragen. Die folgenden Bedingungen gelten für verschiedene Arten von Studiengängen, die von Nicht-EWR-Bürgern absolviert werden.
Ich möchte einen Sprachkurs belegen
Die wichtigsten Voraussetzungen für einen Vollzeit-Sprachaufenthalt sind:
Bitte sehen Sie zugehörige Dokumente Weitere Informationen zu den finanziellen Anforderungen, zur Krankenversicherung und zum vollständigen Dokument über die Einwanderungsgenehmigung für Studenten finden Sie unten.
Ich möchte einen Studiengang studieren
Die wichtigsten Voraussetzungen für einen Vollzeit-Studiengang sind:
Die maximale Aufenthaltsdauer eines Studenten in Irland ist auf sieben Jahre begrenzt (bei Abschluss eines Kurses auf Stufe 9 oder höher kann diese Grenze auf acht Jahre erhöht werden). Die vollständigen Bedingungen und Anforderungen sind in der Richtlinien. Es liegt in Ihrer Verantwortung, sich mit diesen Anforderungen vertraut zu machen.
Bitte sehen Sie zugehörige Dokumente Weitere Informationen zu den finanziellen Anforderungen, zur Krankenversicherung und zum vollständigen Dokument über die Einwanderungsgenehmigung für Studenten finden Sie unten.
Was ist ein Studiengang?
Ein Studiengang bezieht sich auf ganztägige akademische Vollzeitkurse, die zu einem Hauptabschluss führen, wie unten beschrieben. Ihr Abschluss muss mindestens der Stufe 7 des Nationalen Qualifikationsrahmens entsprechen (siehe NFQ "Fächerdiagramm" in Anhang 1). In Irland gibt es sechs Arten von Hauptabschlüssen auf den unten genannten Stufen.
Ein Studiengang bezieht sich auf Kurse, die zu einem der folgenden Abschlüsse führen:
Bestimmte von internationalen Universitäten angebotene Abschlüsse, die der obigen Definition entsprechen, werden ebenfalls als Studiengänge betrachtet. Bitte lesen Sie zugehörige Dokumente Weitere Informationen zu den finanziellen Anforderungen, zur Krankenversicherung und zum vollständigen Grundsatzdokument über die Einwanderungsgenehmigung für Studenten finden Sie weiter unten.
Weitere Bedingungen
Alle Studenten aus Nicht-EWR-Staaten, die mit einem Visum des Typs D einreisen, müssen sich bei ihrer örtlichen Einwanderungsbehörde anmelden. Wenn Sie für einen Studiengang nach Irland kommen, können Sie sich nicht für einen Nicht-Studiengang oder einen Sprachkurs einschreiben.
Wenn dies vor Ihrer Ankunft in Irland vereinbart wurde, kann es Ihnen gestattet werden, einen Basissprachkurs zu absolvieren, wenn dies als Teil Ihres Studienprogramms erforderlich ist. Dies muss in jedem Antrag auf ein Visum oder eine Aufenthaltsgenehmigung deutlich angegeben werden. Wenn Sie einen Studiengang abgeschlossen haben, können Sie sich nicht für einen Sprach- oder Nicht-Studiengang einschreiben.
Der Hauptzweck eines Studenten, der sich im Land aufhält, ist das Studium. Es ist nicht zulässig, dass ein Student nach Irland kommt, um einen Teilzeitkurs oder ein Fernstudium zu absolvieren.
Der Wechsel von einem Kurs zum nächsten muss schrittweise erfolgen, z. B. von der englischen Sprache zum Abschluss der Stufe 7 zum Abschluss der Stufe 8 zur Stufe 9 usw. Es ist Sache jedes einzelnen Schülers, sein eigenes Studium in Übereinstimmung mit den Leitlinien für Studenten.
Ich möchte einen Kurzzeit-Sprachkurs machen
Wenn Sie für einen Kurzzeit-Sprachkurs nach Irland kommen möchten (d. h. wenn Sie weniger als 90 Tage in Irland verbringen), müssen Sie keine Studentengenehmigung beantragen. Ihre Erlaubnis wird stattdessen an der Grenze erteilt und liegt im Ermessen des Einwanderungsbeamten an Ihrem Einreisehafen.
Die Mindestvoraussetzungen sind jedoch wie folgt:
Sie können einen Kurzzeit-Sprachkurs auch mit einem längeren touristischen Besuch in Irland verbinden. Sie sollten dies bei der Einreise klarstellen und Ihre Gesamtaufenthaltsdauer in Irland sollte 90 Tage nicht überschreiten.
Wenn Sie ein Visum für die Einreise nach Irland benötigen, sollten Sie ein Visum für einen Kurzaufenthalt der Kategorie "C" beantragen. Legen Sie Ihrem Antrag Ihre Absicht zu studieren und die entsprechenden Unterlagen bei. Bitte beachten Sie, dass diese Art von Visum unter keinen Umständen verlängert oder in eine Vollzeit-Studentengenehmigung umgewandelt werden kann und dass Sie das Land nach Abschluss des Kurses verlassen müssen.
Was passiert, wenn ich meinen Kurs abgeschlossen habe?
Wenn Sie Ihren Sprachkurs erfolgreich abschließen, d. h. eine Anwesenheitsquote von mindestens 85 % erreichen und Ihre Prüfungen bestehen, können Sie sich unter den oben genannten Bedingungen für einen anderen, weiterführenden Sprachkurs anmelden.
Sie können auch einen Studiengang mit Abschluss absolvieren, aber Sie sollten sich darüber im Klaren sein, dass Ihr neuer Studiengang enden muss, bevor Sie die Höchstdauer von 7 Jahren für die Aufenthaltsgenehmigung erreichen. Wenn Sie einen Studiengang erfolgreich abschließen, haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine Aufenthaltsgenehmigung im Rahmen des Schema für Absolventen der dritten Stufe (Stempel 1G).
Diese Regelung ermöglicht es Ihnen, nach Ihrem Studium für 1 oder 2 Jahre in Irland zu bleiben, um eine Beschäftigung für Hochschulabsolventen zu finden, je nach Ihrem Bildungsabschluss.
Verwandte Dokumente
Für Informationen zum Finanznachweis für ALLE Nicht-EWR-Studenten ab dem 01. September 2016 klicken Sie bitte auf den folgenden Link: Finanznachweis für alle Nicht-EWR-Studenten.
Informationen über die Pflicht zum Abschluss einer privaten Krankenversicherung finden Sie in der folgenden Mitteilung Private Krankenversicherung für Nicht-EWR-Vollzeitstudenten.
Um zu überprüfen, ob Ihr Studiengang für eine Einwanderungsgenehmigung für Studenten in Frage kommt, lesen Sie bitte die Vorläufige Liste der förderfähigen Studiengänge (ILEP).
Nützliche Informationen
Kontakt
Für weitere Informationen über die Registrierung als Student in Irland. Wenn Sie Fragen zu den Bedingungen für Ihre Einwanderung als Student haben, besuchen Sie bitte unsere Webseiten. Wenn Sie noch Informationen benötigen, können Sie uns über das spezielle Kundenservice-Portal. Sie können sich für ein Konto registrieren oder sich bei Ihrem bestehenden Konto anmelden.
Wenn Sie sich zu Studienzwecken in Irland aufhalten und Ihnen die Registrierung bei Ihrer örtlichen Einwanderungsbehörde verweigert wurde oder Sie von Ihrer örtlichen Einwanderungsbehörde an Immigration Service Delivery verwiesen wurden, können Sie Ihren Antrag über das ISD Online Portal einreichen.
Bitte beachten Sie, dass ab Montag, dem 1. Juli 2024 Anträge auf Verlängerung der Studienerlaubnis per E-Mail oder Post nicht mehr angenommen werden. Ab diesem Datum werden nur noch Anträge angenommen, die über das ISD Online Portal gestellt werden.