In den letzten Jahren haben die EU-Kommission, der Europarat und die OECD in einer Reihe von Studien ernsthafte Bedenken gegen Investitionsprogramme für Einwanderer im Allgemeinen geäußert, und zwar in Bezug auf Grenzsicherheit, Geldwäsche, Steuerhinterziehung und Umgehung des EU-Rechts.
Die Ministerin war zwar davon überzeugt, dass das IIP von ihrem Ministerium nach den höchsten professionellen Standards durchgeführt wurde, aber die Kombination dieser Faktoren machte es an der Zeit, das Programm abzuschließen.
Beim Abschluss des IIP stimmte die Regierung zu, dass geeignete Vorkehrungen für die geordnete Beendigung des Programms getroffen werden sollten. Diese Vorkehrungen sind nun abgeschlossen.
Der Abschluss des Programms hat keine Auswirkungen auf bestehende Projekte oder Personen, die bereits im Rahmen des Programms genehmigt wurden. Die Projekte können auf der Grundlage des Geschäftsplans und des zuvor vom Minister genehmigten Finanzierungsbetrags fortgesetzt werden. Letztendlich ist es Sache des Projekteigentümers bzw. -sponsors, die Durchführung eines genehmigten Projekts innerhalb des im Geschäftsplan festgelegten Zeitrahmens sicherzustellen. Das Ministerium wird jedoch weiterhin alle Projekte daraufhin überwachen, ob sie durchgeführt werden und die Anforderungen der IIP erfüllen, einschließlich der Verwendung der Investitionsmittel ausschließlich für die Durchführung des zentralen Kapitalprojekts und nicht etwa für Betriebskosten oder Gebühren für Investorenvertreter.
Sollten dem Ministerium im Zusammenhang mit der Durchführung eines Projekts schwerwiegende Probleme bekannt werden, wird es die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, z. B. die Meldung an die zuständigen Behörden, die Aussetzung der Bearbeitung weiterer Investorenanträge im Zusammenhang mit dem Projekt oder die Rücknahme der für das Projekt erteilten Genehmigung.
Wird ein Projekt genehmigt, so werden alle Einzelanträge von Investoren im Zusammenhang mit diesem Projekt zu gegebener Zeit geprüft und genehmigt, sofern sie die veröffentlichten IIP-Kriterien erfüllen.
Projektanträge, die vor der Schließung eingereicht wurden, werden vorrangig bearbeitet.
Über Projektanträge, bei denen festgestellt wurde, dass sie außerhalb des zulässigen Zeitrahmens des Regierungsbeschlusses zum Abschluss des Programms eingereicht wurden oder mit denen kein Investor in Verbindung gebracht wird, wird das Referat so bald wie möglich entscheiden. Es wird erwartet, dass auch über eine kleine Anzahl anderer Antragskategorien bald entschieden wird.
Angesichts des Umfangs der vorliegenden Anträge wird es voraussichtlich mehrere Jahre dauern, alle verbleibenden Antragskategorien bis zur endgültigen Entscheidung zu bearbeiten. Der unabhängige Bewertungsausschuss, der die Projektanträge im Rahmen des IIP prüft, ist bestrebt, neue Wege zu finden, um die Prüfung der Projektanträge zu beschleunigen und die Wartezeiten insgesamt zu verkürzen.
Es ist anzumerken, dass das Referat IIP seit Abschluss des Programms weiterhin Projektanträge an den Bewertungsausschuss zur Prüfung und Empfehlung und sowohl Projekt- als auch Investorenanträge an den Minister zur Entscheidung vorlegt, und diese Entscheidungen werden weiterhin veröffentlicht.
Der Ausschuss entscheidet, ob ein Projekt für eine Investition im Rahmen des IIP geeignet ist, und wenn dies der Fall ist, wird der Projektantrag dem Justizminister zur endgültigen Genehmigung vorgelegt.
Der Bewertungsausschuss hat sich bereit erklärt, mit dem Ministerium hilfreich und konstruktiv zusammenzuarbeiten, um die große Zahl der vorliegenden Anträge zu bewältigen.
Dem Bewertungsausschuss gehören wichtige Beamte des Justizministeriums, des Finanzministeriums, des Außenministeriums, von Enterprise Ireland und der IDA Ireland an, die über einschlägige Fachkenntnisse in diesem Bereich verfügen.
Bei der Beendigung des Programms verpflichtete sich die Regierung zu einer geordneten Abwicklung des Programms und zu einer für alle Beteiligten fairen Verwaltung des Abschlusses.
Der Abschluss des Programms hat keine Auswirkungen auf bestehende Projekte oder Personen, die bereits im Rahmen des Programms genehmigt wurden. Liegen Investorenanträge für genehmigte Projekte vor, so wird sich das Referat IIP bemühen, die Bearbeitung dieser Anträge zu beschleunigen und zu organisieren.
Letztendlich ist es Sache des Projekteigentümers bzw. -sponsors, die Durchführung eines genehmigten Projekts innerhalb des in seinem Geschäftsplan festgelegten Zeitrahmens sicherzustellen. Das Ministerium wird jedoch auch in Zukunft alle Projekte im Hinblick auf die Durchführung und die Einhaltung der IIP-Anforderungen überwachen, einschließlich der Verwendung der Investitionsmittel ausschließlich für die Durchführung des Kern-Kapitalprojekts und nicht beispielsweise für Betriebskosten oder Gebühren für den Investorvertreter. Sollten dem Ministerium schwerwiegende Probleme im Zusammenhang mit der Durchführung eines Projekts bekannt werden, wird es die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, einschließlich der Meldung der Angelegenheit an die zuständigen Behörden, der Aussetzung der Bearbeitung weiterer Investorenanträge im Zusammenhang mit dem Projekt oder der Rücknahme der für das Projekt erteilten Genehmigung.
Wird ein Projekt genehmigt, so werden alle Anträge der einzelnen Investoren im Zusammenhang mit diesem Projekt zu gegebener Zeit geprüft und genehmigt, sofern sie die veröffentlichten IIP-Kriterien und die Einwanderungsbestimmungen erfüllen.
Bei der Bearbeitung dieser Anträge wird sich das Referat IIP bei Bedarf mit den Antragstellern oder ihren Bevollmächtigten in Verbindung setzen, um etwaige Lücken oder zusätzliche Informationen in Bezug auf ihren Antrag zu klären, bevor eine endgültige Entscheidung getroffen wird.
Sie brauchen sich in Bezug auf Ihren Antrag nicht an das Referat IIP zu wenden, das sich mit Ihnen oder Ihrem Bevollmächtigten in Verbindung setzen wird, wenn dies erforderlich ist.
Einige wenige genehmigte Projekte haben vor Abschluss des Programms zusätzliche Mittel für ihr Projekt beantragt, um steigende Inflations-/Baukosten auszugleichen, ohne dass Änderungen am Geschäftsplan vorgenommen wurden.
Diese Anträge auf zusätzliche Finanzierung werden, sofern sie weiterhin die IIP-Kriterien erfüllen, dem Bewertungsausschuss zur Prüfung vorgelegt und auf der Grundlage der zuvor vereinbarten Kriterien für die Behandlung solcher Anträge entschieden.
Dieses Verfahren ist nur für genehmigte Projekte zulässig, die vor Ablauf der Programmlaufzeit einen Antrag auf zusätzliche Finanzierung gestellt haben. Dem Bewertungsausschuss werden keine weiteren derartigen Anträge von Projekten auf zusätzliche Finanzierung vorgelegt.
Jedes Projekt, das zum Zeitpunkt des Programmschlusses noch nicht genehmigt ist und für das in Zukunft zusätzliche Mittel zum Ausgleich der Inflation / steigender Baukosten usw. benötigt werden, muss andere Investitionsmittel als die im Rahmen des IIP bereitgestellten finden.
Der Abschluss des Programms hat keine Auswirkungen auf bestehende Projekte oder Personen, die bereits im Rahmen des Programms genehmigt wurden. Die Projekte können auf der Grundlage des zuvor vom Minister genehmigten Geschäftsplans fortgesetzt werden.
Jedes genehmigte Projekt, das zusätzliche Mittel für neue Projektbestandteile beantragt, die nicht im zuvor genehmigten Geschäftsplan enthalten sind, wird abgelehnt.
Derartige Anträge würden eine vollständige Neubewertung aller Fragen im Zusammenhang mit dem zuvor genehmigten Projekt erfordern und würden als völlig neuer Antrag betrachtet werden. Aus diesem Grund und vor allem, weil das Programm jetzt abgeschlossen ist, und um allen anderen Projekten und Antragstellern gegenüber fair zu sein, werden Anträge dieser Art nicht zur Prüfung zugelassen und abgelehnt.
Jeder Projektantrag ohne Investor ist daher ungültig und wird aus diesem Grund abgelehnt.
Zwar können Investoren unter bestimmten Voraussetzungen zwischen Projekten wechseln, doch ist dies nur möglich, wenn dem anderen Projekt bereits ein Investor zugeordnet ist. Jeder Versuch, einen Investor in ein anderes Projekt zu transferieren, dem noch kein Investor zugeordnet ist, ist nicht zulässig und wird abgelehnt.
Das Referat IIP wird sich mit dem Projekteigentümer bzw. den Antragstellern dieser Projekte in Verbindung setzen, um einen Zeitrahmen für die Einholung der Planung zu vereinbaren.
Werden die Mittel nicht investiert, wird keine Einwanderungsgenehmigung erteilt.
Wenn es zum Zeitpunkt der Entscheidung über den Antrag keine Investoren gibt, die bereit sind, in ein Projekt zu investieren, erfüllt der Antrag nicht die Kriterien der IIP und wird daher abgelehnt. Unter Umständen können Sie sich um die Übertragung eines bereits genehmigten Investors bemühen, dessen Projekt nun nicht fortgeführt wird.
Zwar können Investoren unter bestimmten Voraussetzungen zwischen Projekten wechseln, doch ist dies nur möglich, wenn dem anderen Projekt bereits ein Investor zugeordnet ist. Jeder Versuch, einen Investor in ein anderes Projekt zu transferieren, dem noch kein Investor zugeordnet ist, ist nicht zulässig und wird abgelehnt.
Wird ein Projektantrag abgelehnt, haben die Investoren, die an diesem Projekt beteiligt sind, eine Frist von vier Wochen, um auf ein bereits genehmigtes IIP-Projekt umzusteigen, wenn sie dies wünschen. Andernfalls können sie ihren Antrag zurückziehen oder er gilt nach Ablauf der Vier-Wochen-Frist als zurückgezogen.