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Einführung
Wenn Sie als Nicht-EWR-Bürger über 18 Jahre alt sind und Ihren Namen legal in einen anderen als den in Ihrer Geburtsurkunde eingetragenen Namen ändern möchten, müssen Sie eine Namensänderungslizenz beantragen. Sobald Sie eine Lizenz zur Namensänderung erhalten haben, müssen Sie beim "Deed Poll Office" einen Antrag stellen, um Ihren Namen legal zu ändern.
Zuschussfähigkeit
Wenn Sie ein Nicht-EWR-Bürger sind und Ihren Namen offiziell ändern möchten, können Sie bei der Einwanderungsbehörde (Immigration Service Delivery - ISD) des Justizministeriums eine Genehmigung zur Namensänderung beantragen. Die Postanschrift für diesen Antrag ist unten angegeben.
Häufig gestellte Fragen
Bewerbung einreichen
Wenn Sie eine Lizenz zur Namensänderung benötigen, müssen Sie bei der Abteilung Namensänderung schriftlich ein Antragsformular anfordern.
Die ausgefüllten Antragsformulare sind zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen per Post an folgende Adresse zu senden:
Abteilung für Namensänderungen
Referat C - Abteilung für Inlandsaufenthalte und Genehmigungen
Immigration Service Delivery
Department of Justice
13-14 Burgh Quay
Dublin 2
DO2 XK70
Wenn Ihre Bewerbung erfolgreich ist
Wir werden Ihnen die Lizenz für die Namensänderung per Einschreiben zustellen. Damit Ihre Namensänderung rechtswirksam wird, muss eine öffentliche Urkunde ausgestellt werden.
Gebühr
Wenn Ihr Antrag erfolgreich ist, wird eine Gebühr von 13 € für die Ausstellung Ihrer Namensänderungslizenz erhoben.
Gesetzgebung
Genehmigungen zur Namensänderung werden gemäß Section 8 und Section 9 des Ausländergesetz, 1935.
Kontakt
Wenn Sie Fragen haben, kontaktieren Sie uns unter [email protected].