Sie können beantragen, dass Ihr Ehepartner, Ihr Lebenspartner, Ihr faktischer Partner oder Ihr Elternteil (wenn Sie ein minderjähriges Kind unter 18 Jahren und unverheiratet sind), der nicht dem EWR angehört bzw. nicht aus der Schweiz oder dem Vereinigten Königreich stammt, sofort nachzieht, wenn sein Status unter diese Regelung fällt:
Kategorie A:
Personen, denen die Flüchtlingseigenschaft oder der subsidiäre Schutzstatus zuerkannt wurde und die in Irland ansässig sind, wenn der Antrag nicht in den Anwendungsbereich von Abschnitt 56 und 57 des International Protection Act 2015 fällt.
Kategorie B:
Inhaber einer Beschäftigungsbewilligung für kritische Fertigkeiten
Investoren mit Genehmigung im Rahmen des Immigrant Investor Programme (IIP)
Unternehmer mit einer Genehmigung im Rahmen des Programms für Existenzgründer (STEP)
Forscher zu Aufnahmevereinbarungen
Studenten, die ein von der ISD anerkanntes Stipendienprogramm absolvieren (z. B. KASP)
Innerbetrieblich versetzte Personen
Doktoranden (unter bestimmten Bedingungen, u. a. keine Inanspruchnahme von Sozialhilfe)
Vollzeitbeschäftigte Ärzte ohne Ortsbindung
Religionsminister (im Rahmen der entsprechenden Regelung (vorbehaltlich der Bedingungen, dass keine staatlichen Mittel in Anspruch genommen werden).
Sie können den Nachzug Ihres Ehegatten, Lebenspartners, De-facto-Partners oder Elternteils (wenn Sie ein minderjähriges, unverheiratetes Kind unter 18 Jahren sind) beantragen , nachdem diese ein Jahr lang legal in Irland gearbeitet haben, wenn ihr Status unter die folgenden Kriterien fällt:
Kategorie C:
Inhaber einer Beschäftigungserlaubnis für nicht-kritische Qualifikationen
Unabhängige Inhaber von Stempel 4, die nicht unter die oben genannten Kategorien fallen und die einen Antrag auf Familienzusammenführung unterstützen können.
Alle anderen Nicht-EWR-Staatsangehörigen kommen für eine Förderung nicht in Frage.
In welcher Beziehung stehen Sie zu dem Nicht-EWR-Familienangehörigen, dem Sie nachziehen möchten?
Ich bin der De-facto-Partner oder das unterhaltsberechtigte Kind eines Inhabers einer Beschäftigungserlaubnis für kritische Qualifikationen oder eines Forschers mit einer Aufnahmevereinbarung
Der De-facto-Partner oder das unterhaltsberechtigte Kind eines Inhabers einer Critical Skills Employment Permit (CSEP) oder eines Forschers im Rahmen einer Aufnahmevereinbarung kann einen Antrag auf Nachzug seines Familienmitglieds in Irland stellen.
Ich bin das unterhaltsberechtigte erwachsene Kind
Wenn Sie das erwachsene Kind eines Elternteils sind, der nicht aus dem EWR, der Schweiz oder dem Vereinigten Königreich stammt und über 18 Jahre alt ist, und Sie aufgrund eines schweren medizinischen oder psychologischen Zustands, der ein unabhängiges Leben untragbar macht, für Ihren Lebensunterhalt auf die Betreuung dieses Elternteils angewiesen sind, beachten Sie bitte, dass es zusätzliche Voraussetzungen und einen höheren finanziellen Mindestbetrag gibt. Lesen Sie die Informationen hier sorgfältig durch
Ich bin der De-facto-Partner
Wenn Sie der De-facto-Partner eines Lebenspartners aus einem Nicht-EWR-Staat/einer Nicht-Schweiz (der Sponsor) sind und mit ihm/ihr in Irland leben möchten.
Ich bin das Kind
Das unterhaltsberechtigte, minderjährige, unverheiratete Kind eines Nicht-EWR-/Nicht-Schweizer-/Nicht-Großbritannien-Bürgers, das in Irland wohnt, kann beantragen, zu seinem Elternteil zu ziehen und mit ihm in Irland zu wohnen.
Ich bin der unterhaltsberechtigte Elternteil
Der unterhaltsberechtigte Elternteil, der zu seinem erwachsenen Kind, das nicht aus dem EWR, der Schweiz oder dem Vereinigten Königreich stammt und eine Aufenthaltsgenehmigung für Irland hat, nachziehen möchte, sollte hier nachlesen, wie er den Nachzug seines Familienmitglieds beantragen kann.
Anderes Familienmitglied
Wenn Sie kein Mitglied der Kernfamilie, ein unterhaltsberechtigter Elternteil oder ein unterhaltsberechtigtes erwachsenes Kind eines Staatsangehörigen eines Nicht-EWR-Landes oder eines Landes außerhalb der Schweiz oder des Vereinigten Königreichs sind, haben Sie in der Regel keinen Anspruch auf Familienzusammenführung. Sie können jedoch einen Antrag stellen, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen, siehe Abschnitt 13 des Grundsatzpapiers.
Ich bin der Ehegatte/Lebenspartner oder das unterhaltsberechtigte Kind eines Geistlichen
Ein Geistlicher kann unmittelbare Familienangehörige mitbringen, d. h. einen Ehepartner oder ein unterhaltsberechtigtes Kind. Es gelten bestimmte Bedingungen, die Sie hier sorgfältig lesen sollten.
Ich bin der Ehegatte/Lebenspartner
Der Ehegatte/Lebenspartner einer Person, die nicht dem EWR angehört oder nicht aus der Schweiz stammt, kann nach Irland einreisen oder sein Familienmitglied begleiten.