Sie können Ihrem nicht aus dem EWR stammenden/nicht schweizerischen Familienangehörigen sofort nachziehen, wenn dessen Beschäftigung unter diese Regelung fällt:
Kategorie A:
Inhaber einer Beschäftigungsbewilligung für kritische Fertigkeiten
Inhaber der Geschäftserlaubnis
Forscher Anerkannte Studenten des Stipendienprogramms
Konzernintern übertragene Personen
Doktoranden (unter bestimmten Bedingungen, u. a. keine Inanspruchnahme von Sozialhilfe)
Vollzeitbeschäftigte Ärzte ohne Ortsbindung
Religionsminister (zulässige Ausnahme von der Richtlinie über die Familienzusammenführung von Nicht-EWR-Bürgern).
Sie können Ihrem Familienangehörigen nachziehen, nachdem dieser ein Jahr lang legal in Irland gearbeitet hat, wenn seine Beschäftigung unter diese Regelung fällt:
Kategorie B:
Inhaber einer Beschäftigungserlaubnis für nicht kritische Fertigkeiten
Alle Stempel-4-Inhaber, die nicht unter andere günstigere Regelungen fallen.
Alle anderen Nicht-EWR-Staatsangehörigen (Kategorie C) kommen für eine Förderung nicht in Frage.
In welcher Beziehung stehen Sie zu dem Nicht-EWR-Familienangehörigen, dem Sie nachziehen möchten?
Ich bin der De-facto-Partner oder das unterhaltsberechtigte Kind eines Inhabers einer Beschäftigungserlaubnis für kritische Qualifikationen oder eines Forschers mit einer Aufnahmevereinbarung
Der De-facto-Partner oder das unterhaltsberechtigte Kind eines Inhabers einer Critical Skills Employment Permit (CSEP) oder eines Forschers im Rahmen einer Aufnahmevereinbarung kann einen Antrag auf Nachzug seines Familienmitglieds in Irland stellen.
Ich bin der Ehegatte/Lebenspartner
Der Ehegatte/Lebenspartner einer Person, die nicht dem EWR angehört oder nicht aus der Schweiz stammt, kann nach Irland einreisen oder sein Familienmitglied begleiten.
Ich bin der De-facto-Partner
Wenn Sie der De-facto-Partner eines Lebenspartners aus einem Nicht-EWR-Staat/einer Nicht-Schweiz (der Sponsor) sind und mit ihm/ihr in Irland leben möchten.
Ich bin das Kind
Das Kind eines Nicht-EWR-/Nicht-Schweizer-Staatsangehörigen, das in Irland wohnt, kann beantragen, zu seinem Elternteil zu ziehen und mit diesem in Irland zu wohnen.
Ich bin die Mutter
Der unterhaltsberechtigte Elternteil, der zu seinem erwachsenen Kind, das nicht aus dem EWR oder der Schweiz stammt und eine Aufenthaltsgenehmigung in Irland hat, nachziehen möchte, sollte hier nachlesen, wie er den Nachzug seines Familienmitglieds beantragen kann.
Anderes Familienmitglied
Der nicht leibliche Familienangehörige eines Nicht-EWR-Staatsangehörigen/Nicht-Schweizer Staatsangehörigen mit Wohnsitz in Irland kann seinem Familienangehörigen nachziehen. Informationen zur Anspruchsberechtigung und zu den Bedingungen finden Sie hier.
Ich bin der Ehegatte/Lebenspartner oder das unterhaltsberechtigte Kind eines Geistlichen
Ein Geistlicher kann unmittelbare Familienangehörige mitbringen, d. h. einen Ehepartner oder ein unterhaltsberechtigtes Kind. Es gelten bestimmte Bedingungen, die Sie hier sorgfältig lesen sollten.