In diesem Abschnitt
Einführung
Wenn Sie nach Irland kommen möchten, um sich länger als 3 Monate bei Ihrem Familienmitglied, das nicht aus dem EWR stammt, aufzuhalten, müssen Sie, wenn Sie ein visumspflichtiger nationalein Visum für einen langfristigen Aufenthalt (Familiennachzug) erhalten, um nach Irland reisen zu können.
Staatsangehörige, die nicht der Visumspflicht unterliegen, benötigen kein Visum oder eine Vorabklärung, um mit ihrem irischen Ehepartner nach Irland zu reisen. Sie müssen jedoch einen Einwanderungsbeamten am Einreisehafen darüber informieren, dass Sie zum Zweck der Familienzusammenführung eingereist sind, und sicherstellen, dass Ihr Reisepass entsprechend eingetragen ist.
Politik zur Familienzusammenführung für Nicht-EWR-Bürger
Eine umfassende Darstellung der nationalen Einwanderungspolitik im Bereich der Familienzusammenführung findet sich in dem Grundsatzdokument zur Familienzusammenführung für Nicht-EWR-Bürger. (Dieses Dokument gilt für Anträge, die am oder nach dem 26. November 2025 eingereicht werden. Für Anträge, die vor diesem Datum gestellt werden, lesen Sie bitte das vorherige Strategiepapier)
Die in dem Dokument dargelegten Grundsätze gelten für alle Entscheidungen in Fällen der Familienzusammenführung, in denen ein Ermessensspielraum des Ministers besteht, einschließlich Anträgen auf Visa für einen langfristigen Aufenthalt (Familienzusammenführung).
Die Richtlinien gelten nicht für:
Bevor Sie ein Visum für einen langfristigen Aufenthalt (Familiennachzug) beantragen, lesen Sie bitte das Dokument mit den Richtlinien sorgfältig durch, um sich zu informieren:
Wie man sich bewirbt
Sie müssen Ihr Visum online beantragen.
Wenn Sie die Online-Bewerbung abgeschlossen haben, müssen Sie die Anweisungen auf dem zusammenfassenden Bewerbungsformular befolgen, das vom Online-System erstellt wird. Das Kurzformular enthält Informationen darüber, wo Sie Ihre Nachweise einreichen müssen.
Sie müssen die Zusammenfassung ausdrucken, unterschreiben und datieren und zusammen mit Ihren Unterlagen einreichen.
Sie können aufgefordert werden, Ihre biometrische Informationen im Rahmen des Bewerbungsverfahrens anzugeben.
Im Folgenden finden Sie einen Leitfaden für die Belege.
Gebühren
Bitte entnehmen Sie der Gebührentabelle die Informationen über die Gebühren die Sie zu entrichten haben. Einige Antragsteller sind von der Zahlung der Visumgebühr befreit. Es kann sein, dass Sie zusätzliche Gebühren zahlen müssen, zum Beispiel für die Einreichung Ihrer Dokumente. Möglicherweise können Sie die Gebühr in der Landeswährung bezahlen. Auf der Website der Visastelle, der Botschaft oder des Konsulats finden Sie Informationen über zusätzliche Gebühren und lokale Zahlungsmöglichkeiten.
Wie lange es dauern wird
Die Anträge werden in der Reihenfolge des Datums bearbeitet. Wir raten Ihnen, keine Reisetickets zu kaufen, bevor Sie das Ergebnis Ihres Visumantrags kennen.
Sie können davon ausgehen, dass Ihr Antrag innerhalb von 12 Monaten nach Eingang aller erforderlichen Unterlagen bearbeitet wird.
Diese Bearbeitungszeit spiegelt die eingehende Prüfung wider, die im Zusammenhang mit Anträgen auf Familienzusammenführung durchgeführt werden muss. Sie stellt weder eine rechtliche Verpflichtung dar noch bedeutet sie, dass ein Antrag, über den nicht innerhalb dieses Zeitrahmens entschieden wird, zu Ihren Gunsten entschieden wird, wenn keine Entscheidung ergeht.
Sie können die Bearbeitungszeiten der Visastelle, der Botschaft oder des Konsulats, die Ihren Antrag bearbeiten, auf deren Website einsehen.
Wenn Ihr Antrag von der Visastelle in Dublin bearbeitet wird, können Sie das Datum der Anträge, die derzeit bearbeitet werden, auf der Visumentscheidungen Seite.
Leitfaden für die Belegdokumentation
Die nachstehenden Dokumente sind wichtig, da sie Aufschluss über Ihre persönlichen Umstände geben. Es liegt in Ihrer Verantwortung, den Visumbeauftragten davon zu überzeugen, dass ein Visum für den beantragten Zweck erteilt werden sollte.
Die Einreichung eines oder aller dieser Dokumente ist keine Garantie dafür, dass Ihre Bewerbung erfolgreich sein wird.
DieOriginaldokumente müssen vorgelegt werden.
Wenn Sie ein Dokument einreichen, das nicht in englischer oder irischer Sprache abgefasst ist, müssen Sie eine vollständige Übersetzung beifügen. Jedes übersetzte Dokument muss enthalten:
Alle von einem Unternehmen, einer Firma oder einer anderen Organisation eingereichten Schreiben müssen auf offiziellem Briefpapier verfasst sein, damit sie überprüft werden können, und den Namen der Organisation tragen:
Der Visumbeauftragte prüft jeden Antrag einzeln und kann zusätzliche Informationen oder Unterlagen anfordern.
Wenn Sie die erforderlichen Unterlagen nicht einreichen, kann Ihr Antrag wegen unzureichender Unterlagen abgelehnt werden.
Staatlich ausgestellte amtliche Dokumente wie Geburts-, Heirats-, Sterbe- oder Scheidungsurkunden, die von einem Staat außerhalb des EWR oder der Schweiz ausgestellt wurden, müssen vom Außenministerium des Staates, der das Dokument ausgestellt hat, als echt beglaubigt werden, damit sie als Nachweis für irische Visumszwecke akzeptiert werden können. Solche Dokumente müssen, falls erforderlich, ins Englische oder Irische übersetzt werden. Übersetzungen, die außerhalb des EWR oder der Schweiz angefertigt wurden, müssen ebenfalls vom Außenministerium des Landes, in dem die Übersetzung angefertigt wurde, als echt beglaubigt/apostilliert werden. Senden Sie uns sowohl die Originaldokumente als auch die beglaubigten Übersetzungen. Übersetzungen, die im EWR oder in der Schweiz angefertigt wurden, müssen nicht vom Außenministerium beglaubigt werden.
Staatlich ausgestellte amtliche Dokumente wie Geburts-, Heirats-, Sterbe- oder Scheidungsurkunden, die von einem Staat innerhalb des EWR oder der Schweiz ausgestellt wurden, müssen nicht von den Mitgliedstaaten als echt beglaubigt werden. Eine Übersetzung dieser Dokumente ist nicht erforderlich, wenn auch ein mehrsprachiges Standardformular (MSF) vorgelegt wird. Solche MSF-Formulare sind auf Anfrage bei den Mitgliedstaaten erhältlich. Wenn Sie kein MSF vorlegen, müssen diese Dokumente gegebenenfalls ins Englische oder Irische übersetzt werden, damit sie als Nachweis für irische Visumszwecke anerkannt werden können. Übersetzungen, die außerhalb des EWR oder der Schweiz angefertigt wurden, müssen außerdem vom Außenministerium des Landes, in dem die Übersetzung angefertigt wurde, als echt beglaubigt/apostilliert werden. Übersetzungen, die im EWR oder in der Schweiz angefertigt wurden, müssen nicht vom Außenministerium beglaubigt werden. Wir akzeptieren auch den Auszug aus einer europäischen Heiratsurkunde, die gemäß dem "Übereinkommen über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsregistern" ausgestellt wurde, als Nachweis für eine Eheschließung innerhalb des EWR oder der Schweiz. Schicken Sie uns sowohl die Originaldokumente als auch die beglaubigten Übersetzungen.
Unterstützende Dokumentation
1 . Demunterzeichneten und datierten Kurzantrag und der entsprechenden Gebühr (falls zutreffend) sind die nachstehend aufgeführten Unterlagen beizufügen.
2. Zwei Farbfotos in Passgröße, die nicht älter als 6 Monate sind. Ihr Name und die Referenznummer des Visumantrags müssen deutlich auf der Rückseite aufgedruckt sein. Weitere Informationen über Anforderungen an Fotos.
3. Ihren aktuellen Reisepass und eine vollständige Kopie aller früheren Reisepässe. Ihr aktueller Reisepass muss noch mindestens 12 Monate gültig sein.
4. Ein unterzeichnetes Bewerbungsschreiben:
- Einschließlich Ihrer vollständigen Kontaktangaben
- Geben Sie den Grund für Ihre Reise nach Irland an
- Angaben zu dem Familienmitglied in Irland, das Ihren Antrag unterstützt
- Angaben zu anderen Familienmitgliedern, die sich derzeit in Irland, dem Vereinigten Königreich oder einem EU-Mitgliedstaat aufhalten.
5. Status des Sponsors oder Berechtigung zum Sponsoring
- Für ein Sponsor, der kein EWR-Bürger ist:
- Bitte legen Sie eine gut leserliche Kopie aller Seiten des Reisepasses vor,
- gegebenenfalls eine Kopie der Meldebescheinigung (ein von den irischen Einwanderungsbehörden ausgestelltes Dokument)
- Eine Kopie der aktuellen Arbeitserlaubnis bzw. der Aufnahmevereinbarung für Forscher (Wissenschaftler) oder ein anderer Nachweis der Berechtigung zum Sponsoring. Eine vollständige Liste der förderfähigen Sponsoren finden Sie in Abschnitt 6 des überarbeiteten Grundsatzpapiers über die Familienzusammenführung von Nicht-EWR-Bürgern (für Anträge, die vor dem 26. November 2025 eingereicht wurden, siehe die Liste der zulässigen Sponsoren in Abschnitt 16.4 des Dokuments. 16.4 des vorherigen Grundsatzpapiers.
6. Nachweis der angegebenen Verwandtschaft
Sie müssen einen Nachweis über die angegebene Verwandtschaft erbringen.
Die Verantwortung für den Nachweis der Ernsthaftigkeit der Beziehung liegt bei Ihnen und Ihrem Sponsor. Die Art der erforderlichen Nachweise hängt von der behaupteten Beziehung ab, z. B. siehe unten - Ehepartner, Lebenspartner, Kind.
Ehegatte oder Lebenspartner
- Heiratsurkunde oder Lebenspartnerschaftsurkunde - Ehen/Lebenspartnerschaften müssen nach irischem Recht für andere Zwecke außerhalb des Einwanderungssystems anerkannt werden können
- Wenn der Aufenthalt Ihres Bürgen (Ehegatte/Lebenspartner) in Irland vor Ihrer Heirat/Lebenspartnerschaft begann und Ihnen seit Ihrer Heirat kein irisches Visum für einen Familienzusammenschluss ausgestellt wurde, müssen Sie auch einen vollständigen Bericht über Ihre Beziehungsgeschichte vorlegen (wo und wann Sie sich kennengelernt haben, belegt durch z. B. Visa, Einreise-/Ausreisestempel im Reisepass Ihres Ehegatten, Fotos, Korrespondenz per E-Mail, Telefon usw.)
- Eine Beziehung muss eine Reihe von persönlichen Treffen (außer per Webcam) zwischen den Parteien umfassen. Es reicht nicht aus, dass sich eine Beziehung ausschließlich über das Internet oder per Telefon/SMS entwickelt hat, um die Einwanderung zu ermöglichen.
Kind (unter 18 Jahren und unverheiratet)
- Geburtsurkunde, Adoptionsbeschluss
- Im Falle eines Kindes aus einer früheren Ehe oder Beziehung: Nachweis, dass Sie das volle Sorgerecht und das Umgangsrecht für das Kind erhalten haben, z. B. durch einen Gerichtsbeschluss
- Im Falle eines Kindes aus einer früheren Ehe oder Beziehung, bei dem der andere Elternteil ein gewisses Sorgerecht oder Umgangsrecht hat, eine eidesstattliche Erklärung dieses Elternteils, in der er dem Verbringen des Kindes aus seinem Heimatland zustimmt.
7. Finanzielle Mittel
Sie müssen Nachweise über Ihre finanziellen Mittel und die Ihres Sponsors vorlegen, einschließlich Nachweise dafür, dass Ihr Sponsor das erforderliche Mindesteinkommen erreicht. Für Anträge, die am oder nach dem 26. November 2025 eingereicht werden, beachten Sie bitte Abschnitt 10 des überarbeiteten Richtlinie zur Familienzusammenführung von Nicht-EWR-Bürgern (und für Anträge, die vor diesem Datum eingereicht wurden, bitte die Kapitel 17 und 18 des vorherigen Richtlinien):
-
- einen detaillierten Auszug Ihrer Bankkonten für einen Zeitraum von sechs Monaten unmittelbar vor Ihrer Bewerbung
- Eine detaillierte Aufstellung der Bankkonten Ihres Sponsors für einen Zeitraum von sechs Monaten unmittelbar vor der Antragstellung.
Personen, die berechtigt sind, Anträge auf Familienzusammenführung mit unmittelbaren Familienangehörigen zu stellen
(Eine Liste dieser Sponsoren finden Sie in Abschnitt 6.3 des überarbeiteten Richtlinie zur Familienzusammenführung von Nicht-EWR-Bürgern. Für Anträge, die vor dem 26. November 2025 eingereicht wurden, beachten Sie bitte Absatz 16.4 des vorherigen Richtlinie):
- Nachweis des voraussichtlichen Einkommens, z. B. eine Kopie des Arbeitsvertrags.
Personen, die nach 12 Monaten mit Mitgliedern der Kernfamilie Anträge auf Familienzusammenführung stellen dürfen
(Eine Liste dieser Antragsteller finden Sie in Abschnitt 6.4 des Richtlinienpapiers zur Familienzusammenführung von Nicht-EWR-Bürgern. Für Anträge, die vor dem 26. November 2025 eingereicht wurden, beachten Sie bitte Absatz 16.4 des vorherigen Richtlinie):
- Nachweis, dass sie das geforderte Mindesteinkommen erzielen - Zusammenfassungen der Beschäftigungsverhältnisse aus dem Vorjahr vom Finanzamt oder, falls Sie selbständig sind, müssen Sie gegebenenfalls Bescheide über die Veranlagung des Einkommens aus selbständiger Tätigkeit vorlegen
- 3 aufeinanderfolgende Gehaltsabrechnungen der letzten Zeit.
Inhaber einer Arbeitserlaubnis:
Außerdem ist eine Kopie des Arbeitsvertrags mit einer Laufzeit von mindestens einem Jahr ab dem geplanten Einreisedatum erforderlich, aus der das Jahresgehalt hervorgeht.
8. Nachweis der Abhängigkeit
Wenn Sie Ihren Antrag auf der Grundlage finanzieller und sozialer Abhängigkeit von Ihrem Bürgen stellen, müssen Sie durch Unterlagen nachweisen, dass Sie tatsächlich von Ihrem Bürgen abhängig sind.
Der Nachweis kann von Fall zu Fall unterschiedlich ausfallen, in der Regel sind jedoch die folgenden Belege relevant:
- Höhe, Häufigkeit und Dauer der finanziellen Unterstützung durch Ihren Sponsor (z. B. Kopien der Kontoauszüge Ihres Sponsors, die Überweisungen auf Ihr Konto ausweisen, Kopien Ihrer Kontoauszüge, die den Eingang dieser Beträge belegen)
- Alle anderen Einkommensquellen, die Sie möglicherweise haben
- Wenn Sie über keine andere Einkommensquelle verfügen, weisen Sie nach, warum Sie arbeitsunfähig sind und keinen Anspruch auf staatliche Leistungen haben
- Ihre Lebenshaltungskosten (Belege für Hypothek oder Miete, Versorgungsleistungen, Lebensmittel, medizinische Versorgung, Ausbildungskosten)
- Angaben zu etwaigen weiteren Familienangehörigen in Ihrem Wohnsitzland
- Ihr Gesundheitszustand (falls zutreffend), Ihre Beziehung zum Sponsor, einschließlich Belegen für eine aktive und kontinuierliche Beteiligung an Ihrem Leben, z. B. Belege für Besuche oder Korrespondenz.
9. Nachweis einer Kranken- oder Reiseversicherung
Ein Nachweis über eine Kranken- oder Reiseversicherung muss Ihrem Antrag nicht beigefügt werden. Der Visabeamte kann diesen jedoch anfordern, bevor er über Ihren Antrag entscheidet.
Wenn Ihr Visum genehmigt wird, müssen Sie bei Ihrer Ankunft am Einreisehafen (Flughafen oder Seehafen) einen Nachweis über eine Kranken- oder Reiseversicherung vorlegen und diesen auf Verlangen dem Einwanderungsbeamten vorlegen.
10. Frühere Visumsablehnungen
Wenn Ihnen in der Vergangenheit ein Visum für ein beliebiges Land verweigert wurde, müssen Sie dies detailliert angeben. Dem Antrag muss das Original des Schreibens beigefügt werden, das Ihnen von den Behörden dieses Landes ausgestellt wurde.
Visumanträge im Namen eines Kindes (Person unter 18 Jahren)
Wenn ein Kind unter 18 Jahren reist, muss seine Geburtsurkunde zusammen mit dem Antrag eingereicht werden.
Einverständniserklärung
Wenn sie allein oder mit einer anderen Person als den Eltern oder dem gesetzlichen Vormund (z. B. einem erwachsenen Verwandten, einer Krankenschwester) reisen, ist eine schriftliche Einverständniserklärung beider Eltern oder des gesetzlichen Vormunds erforderlich.
Diesen unterschriebenen Zustimmungen sind Kopien der Reisepässe oder Personalausweise der einwilligenden Eltern oder Erziehungsberechtigten beizufügen, aus denen ihre Unterschrift deutlich hervorgeht.
Wenn das Kind mit einem Elternteil oder Erziehungsberechtigten reist, ist die Zustimmung des anderen Elternteils oder Erziehungsberechtigten erforderlich. Dieser unterschriebenen Zustimmung ist eine Kopie des Reisepasses oder Personalausweises des einwilligenden Elternteils oder Erziehungsberechtigten beizufügen, aus der dessen Unterschrift deutlich hervorgeht.
Gerichtsbeschluss
Hat ein Elternteil das alleinige Sorgerecht, muss ein Gerichtsbeschluss vorgelegt werden, der dem betreffenden Elternteil das alleinige Sorgerecht für das Kind überträgt.
Rückgabe von Dokumenten
Alle der Bewerbung beigefügten Unterlagen müssen Originale sein.
Sie sollten Kopien aller von Ihnen vorgelegten Dokumente aufbewahren.
Originaldokumente wie Heirats-, Geburts- oder Sterbeurkunden werden an Sie zurückgeschickt. Andere Dokumente wie Kontoauszüge oder Einladungsschreiben werden jedoch nicht zurückgeschickt.
Wenn Sie bestimmte Dokumente zurückerhalten möchten, fügen Sie dem Antrag bitte eine Liste dieser Dokumente bei.
Welche Aktivitäten sind erlaubt und welche nicht?
Art der Einwanderungserlaubnis
Welche Tätigkeiten erlaubt sind (z. B. das Recht, ohne Arbeitserlaubnis zu arbeiten, ein Unternehmen zu gründen oder zu führen), hängt von der Einwanderungserlaubnis ab, die Ihnen die irischen Einwanderungsbehörden nach Ihrer Einreise in den Staat erteilt haben.
Eine vollständige Liste der Einwanderungsgenehmigungen, die im Rahmen der Nicht-EWR-Familienzusammenführungspolitik erteilt werden, finden Sie in Anhang C des überarbeiteten Grundsatzdokuments.