In diesem Abschnitt

Einführung

Sie können ein Visum für die Beschäftigung (wissenschaftlicher Forscher) beantragen, wenn Sie nach Irland kommen möchten, um im Rahmen einer "Aufnahmevereinbarung" Forschungsarbeiten durchzuführen. Es gelten bestimmte Bedingungen. Weitere Informationen und Schritte zur Beantragung finden Sie unten.

Wann können Sie sich bewerben?

Sie können ein Visum für eine Beschäftigung (wissenschaftlicher Forscher) bis zu 3 Monate vor Ihrem Reisedatum in Irland beantragen. Wenn Sie vor Ihrer Reise nach Irland einen anderen Staat besuchen, müssen Sie das entsprechende Visum für diesen Staat in Ihrem Reisepass haben, bevor Sie ein irisches Visum beantragen.

Sie sollten sich über die Einwanderungsbestimmungen informieren, die für wissenschaftliche Forscher, die im Rahmen einer Aufnahmevereinbarung nach Irland kommen möchten bevor Sie Ihren Visumantrag stellen.

Wenn Ihre unmittelbaren Familienangehörigen Ihnen nach Irland folgen wollen und ebenfalls visumpflichtig sind, muss jedes Mitglied einen separaten Antrag auf ein Visum stellen. Richtlinien zur Beantragung Familiennachzug Visumanträge.

Wie man sich bewirbt

Beantworten Sie alle Fragen in AVATS vollständig und wahrheitsgemäß.

Wenn Sie den Online-Bewerbungsprozess abgeschlossen haben, müssen Sie die Anweisungen auf dem Bewerbungsformular befolgen, das vom Online-System erstellt wird. Das Bewerbungsformular enthält Informationen darüber, wo Sie Ihre Nachweise einreichen müssen. Sie müssen das Bewerbungsformular ausdrucken, unterschreiben und datieren und es zusammen mit Ihren Unterlagen einreichen.

Sie können aufgefordert werden, Ihre biometrischen Daten Informationen im Rahmen des Bewerbungsverfahrens vorzulegen.Im Folgenden finden Sie einen Leitfaden für die beizufügenden Unterlagen.

Gebühren

Bitte beachten Sie die Tabelle der Gebühren Informationen über die von Ihnen zu entrichtende Gebühr. Einige Antragsteller sind von der Zahlung der von der Zahlung der Visumgebühr befreit.

Es kann sein, dass Sie zusätzliche Gebühren zahlen müssen, zum Beispiel für die Einreichung Ihrer Unterlagen. Möglicherweise können Sie die Gebühr in der Landeswährung bezahlen. Auf der Website der Visastelle, der Botschaft oder des Konsulats finden Sie Informationen über zusätzliche Gebühren und lokale Zahlungsmöglichkeiten.

Wie lange wird es dauern?

Die Anträge werden in der Reihenfolge des Datums bearbeitet. Wir raten Ihnen, keine Reisetickets zu kaufen, bevor Sie das Ergebnis Ihres Visumantrags kennen.

Die Bearbeitungszeiten variieren von Land zu Land. Sie variieren auch in Zeiten mit hohem Arbeitsaufkommen während des Jahres. In der Regel können Sie jedoch innerhalb von 8 Wochen nach Einreichung Ihres Antrags bei der Visumstelle, der Botschaft oder dem Konsulat mit einer Entscheidung rechnen.

Ihre Bewerbung kann länger dauern, wenn Sie z. B. nicht alle erforderlichen Nachweise eingereicht haben, Ihre Nachweise überprüft werden müssen oder aufgrund Ihrer persönlichen Umstände (z. B. wenn Sie vorbestraft sind).

Sie können die Bearbeitungszeiten der Visastelle, der Botschaft oder des Konsulats, die Ihren Antrag bearbeiten, auf deren Website einsehen. Wenn Ihr Antrag von der Visastelle in Dublin bearbeitet wird, können Sie das Datum der Anträge, die derzeit bearbeitet werden, auf der Visumentscheidungen Seite.

Mit diesem Visum nicht erlaubte Aktivitäten

Es ist Ihnen nicht gestattet:

  • eine andere bezahlte oder unbezahlte Tätigkeit ausüben, als die, für die Sie bereits eine Genehmigung erhalten haben

  • Zugang zu öffentlichen Geldern.

Unterstützende Dokumentation

Die nachstehenden Dokumente sind wichtig, da sie Aufschluss über Ihre persönlichen Verhältnisse in dem Land geben, aus dem Sie sich bewerben.

Es liegt in Ihrer Verantwortung, den Visumbeauftragten davon zu überzeugen, dass ein Visum für den beantragten Zweck erteilt werden sollte. Die Vorlage einzelner oder aller dieser Dokumente ist keine Garantie dafür, dass Ihr Antrag erfolgreich sein wird. Die Dokumente müssen im Original vorgelegt werden. Wenn Sie ein Dokument einreichen, das nicht in englischer oder irischer Sprache verfasst ist, muss diesem eine vollständige Übersetzung beigefügt werden. Jedes übersetzte Dokument muss Folgendes enthalten:

  • Bestätigung des Übersetzers, dass es sich um eine genaue Übersetzung des Originaldokuments handelt

  • Das Datum der Übersetzung

  • Vollständiger Name und Unterschrift des Übersetzers

  • Die Kontaktdaten des Übersetzers.

Alle von einem Unternehmen, einer Firma oder einer anderen Organisation eingereichten Schreiben müssen auf offiziellem Briefpapier verfasst sein, damit sie überprüft werden können, und den Namen der Organisation tragen:

  • Vollständiger Name
  • Vollständige Postanschrift
  • Telefonnummer (Festnetz - nicht Handy)

  • Adresse der Website
  • E-Mail-Adresse (Yahoo- und Hotmail-E-Mail-Adressen werden nicht akzeptiert)

  • Name und Titel/Funktion einer Kontaktperson
  • Schriftliche Unterschrift eines Bevollmächtigten (eine elektronische Unterschrift wird nicht akzeptiert).

Der Visumbeauftragte prüft jeden Antrag einzeln und kann zusätzliche Informationen oder Unterlagen anfordern.

Leitfaden für die Belegdokumentation

Dem unterzeichneten und datierten Antragsformular und der entsprechenden Gebühr (falls zutreffend) sind die nachstehend aufgeführten Unterlagen beizufügen.

Zwei Farbfotografien in Passgröße, die nicht älter als 6 Monate sind

Ein unterzeichnetes Bewerbungsschreiben, das Folgendes enthält

Kopie der Aufnahmevereinbarung

Kopie des Arbeitsvertrags

Kranken- oder Reiseversicherung

Frühere Ablehnungen von Visa

"Staatlich ausgestellte amtliche Dokumente wie Geburts-, Heirats-, Sterbe- oder Scheidungsurkunden, die von einem Staat außerhalb des EWR oder der Schweiz ausgestellt wurden, müssen vom Außenministerium des Staates, der das Dokument ausgestellt hat, als echt beglaubigt werden, damit sie als Nachweis für irische Visumszwecke akzeptiert werden können. Solche Dokumente müssen, falls erforderlich, ins Englische oder Irische übersetzt werden. Übersetzungen, die außerhalb des EWR oder der Schweiz angefertigt wurden, müssen ebenfalls vom Außenministerium des Landes, in dem die Übersetzung angefertigt wurde, als echt beglaubigt/apostilliert werden. Senden Sie uns sowohl die Originaldokumente als auch die beglaubigten Übersetzungen. Übersetzungen, die im EWR oder in der Schweiz angefertigt wurden, müssen nicht vom Außenministerium beglaubigt werden.

Staatlich ausgestellte amtliche Dokumente wie Geburts-, Heirats-, Sterbe- oder Scheidungsurkunden, die von einem Staat innerhalb des EWR oder der Schweiz ausgestellt wurden, müssen nicht von den Mitgliedstaaten als echt beglaubigt werden. Eine Übersetzung dieser Dokumente ist nicht erforderlich, wenn auch ein mehrsprachiges Standardformular (MSF) vorgelegt wird. Solche MSF-Formulare sind auf Anfrage bei den Mitgliedstaaten erhältlich. Wenn Sie kein MSF vorlegen, müssen diese Dokumente gegebenenfalls ins Englische oder Irische übersetzt werden, damit sie als Nachweis für irische Visumszwecke anerkannt werden können. Übersetzungen, die außerhalb des EWR oder der Schweiz angefertigt wurden, müssen außerdem vom Außenministerium des Landes, in dem die Übersetzung angefertigt wurde, als echt beglaubigt/apostilliert werden. Übersetzungen, die im EWR oder in der Schweiz angefertigt wurden, müssen nicht vom Außenministerium beglaubigt werden. Wir akzeptieren auch den Auszug aus einer europäischen Heiratsurkunde, die gemäß dem "Übereinkommen über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsregistern" ausgestellt wurde, als Nachweis für eine Eheschließung innerhalb des EWR oder der Schweiz. Senden Sie uns sowohl die Originaldokumente als auch die beglaubigten Übersetzungen zu."

Diese Seite wurde zuletzt am 20. September 2023 aktualisiert.