In diesem Abschnitt
Identitätsnachweis
Wenn Sie die Staatsbürgerschaft beantragen, müssen Sie Ihre Identität nachweisen. Sie können dies tun, indem Sie eines oder mehrere Dokumente vorlegen, die auf der Identitäts-Scorecard in der Leitfaden zur Staatsbürgerschaft. Zu diesen Dokumenten können gehören: Ihr:
- Reisepass
- Irische Aufenthaltsgenehmigung (IRP)
- Führerschein.
Weitere Beispiele finden Sie im Leitfaden zur Staatsbürgerschaft.
Jedes Dokument wird mit einer Punktzahl versehen. Die von Ihnen eingereichten Unterlagen müssen zusammen eine Gesamtpunktzahl von 150 Punkten ergeben. Zum Beispiel:
- A beglaubigte Farbkopie der biometrischen Seite Ihres gültigen und aktuellen Reisepasses des Heimatlandes ist 150 Punkte wert. Wenn Sie uns dieses einzige Dokument zusenden, erreichen Sie die erforderliche Gesamtpunktzahl von 150 Punkten
- Alternativ können Sie uns auch eine Kombination von Dokumenten zusenden. Die von Ihnen gewählte Kombination muss insgesamt 150 Punkte ergeben. Erst dann können wir mit der Bearbeitung Ihrer Bewerbung beginnen.
Bitte beachten:
- Sie müssen Ihre Identität nur ein einziges Mal nachweisen. Sie müssen nicht für jedes Jahr, in dem Sie in Irland gelebt haben, Ihre Identität nachweisen
- Wenn Sie die geforderte Gesamtzahl von 150 Punkten erreicht haben, brauchen Sie uns keine weiteren Unterlagen vorzulegen. Wenn wir weitere Informationen benötigen, werden wir Sie kontaktieren
- Das Team der Abteilung Staatsbürgerschaft kann zusätzliche Identitätsnachweise verlangen
- Pässe und andere Dokumente werden Kontrollen zur Betrugsbekämpfung unterzogen
- Die Abteilung Staatsbürgerschaft behält sich das Recht vor, in jeder Phase des Verfahrens Originalpässe von Ihnen anzufordern.
Nachweis des Wohnsitzes
Um die irische Staatsbürgerschaft zu beantragen, müssen Sie die entsprechenden Wohnsitzvoraussetzungen erfüllen.
Sie können dies tun, indem Sie Nachweise mit einem vorgegebenen Punktwert einreichen, bis Sie die erforderliche Punktzahl von 150 Punkten für jedes geltend gemachte Aufenthaltsjahr erreichen.
Sie können Ihren Wohnsitz nachweisen, indem Sie Dokumente vorlegen, die die erforderlichen Wohnsitzpunkte für jedes Jahr Ihres Aufenthalts im Bundesstaat erfüllen. Einzelheiten zu den zulässigen Dokumenten und zur Berechnung der Wohnsitzpunkte finden Sie im Leitfaden zur Einbürgerung.
Zu diesen Unterlagen können gehören:
- Kontoauszug
- Haushaltsrechnungen, z. B. für Gas, Strom und Wasser, Telefon, Müllabfuhr, Fernsehgebühren, Kabel- oder Satellitenfernsehabonnements
- Briefe von der Wohnungsverwaltung oder einem Krankenhaus zur Teilnahme an einer Klinik- oder Gesundheitsuntersuchung
- Offizielle Korrespondenz von lokalen oder nationalen Behörden über lokale Grundsteuer- oder Sozialhilfezahlungen.
Weitere Beispiele finden Sie im Leitfaden zur Staatsbürgerschaft.
Bitte beachten:
- Wenn Sie die geforderte Gesamtzahl von 150 Punkten erreicht haben, brauchen Sie uns keine weiteren Unterlagen vorzulegen. Wenn wir weitere Informationen benötigen, werden wir Sie kontaktieren
- Die Dokumente zum Nachweis des Wohnsitzes bestehen aus Dokumenten des Typs A und des Typs B. Typ A ist 100 Punkte wert, Typ B ist 50 Punkte wert. Sie müssen uns ein Dokument des Typs A und ein Dokument des Typs B für jedes geltend gemachte Jahr des Wohnsitzes übermitteln.
- Die von Ihnen eingereichten Dokumente müssen in jedem der Jahre, für die ein Wohnsitznachweis erforderlich ist, insgesamt 150 Punkte ergeben
- Ihr Name, Ihre Wohnanschrift und ein Datum müssen auf jedem Wohnsitznachweis, den Sie schicken, deutlich angegeben sein.
Im Folgenden werden ausgewählte Beispiele für Wohnsitznachweise erläutert:
Dokumentationspflichten für Minderjährige
Wenn Sie im Namen eines Minderjährigen einen Antrag auf Einbürgerung stellen, sind bestimmte Unterlagen erforderlich. Bitte wählen Sie die Art Ihres Antrags aus den unten stehenden Optionen aus, um weitere Informationen zu erhalten:
Was ist zu tun, wenn Sie die für den Nachweis Ihres Wohnsitzes erforderlichen Punkte nicht erreichen?
Wir haben Verständnis dafür, dass Sie aus verschiedenen Gründen nicht in der Lage sein können, die erforderliche Punktzahl zu erreichen. Wenn dies der Fall ist, müssen Sie zwei Dinge tun:
- Füllen Sie die Scorecards Identitätsnachweis und Nachweis des Wohnsitzes so gut Sie können. Das bedeutet, dass Sie uns alle Identitäts- und Wohnsitznachweise übermitteln, die Sie haben
- Falls Sie die erforderliche Punktzahl für den Wohnsitz nicht erreichen, können Sie eine eidesstattliche Erklärung zum Wohnsitz vorlegen, in der Sie darlegen, warum die erforderlichen Unterlagen nicht vorgelegt werden können. Diese eidesstattliche Erklärung zum Wohnsitz sollte nur verwendet werden, wenn Sie keine ausreichenden Unterlagen beschaffen können, um die Anforderungen an die Wohnsitzpunkte zu erfüllen. Eine Vorlage für die eidesstattliche Erklärung zum Wohnsitz steht zum Download bereit. Die eidesstattliche Erklärung muss vollständig ausgefüllt und zusammen mit Ihrem Antrag eingereicht werden. Die Annahme einer eidesstattlichen Erklärung liegt im Ermessen des Justizministers und garantiert nicht, dass Ihr Antrag angenommen oder bearbeitet wird.
Bitte beachten Sie: Es kann sein, dass wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen müssen, um weitere Unterlagen oder Informationen anzufordern, die Sie Ihrer Bewerbung hätten beifügen sollen. In diesem Fall kann sich Ihre Bewerbung verzögern und Sie könnten Ihren Platz in der Bearbeitungswarteschlange verlieren.
Jeder Antrag wird von Fall zu Fall geprüft. Dies geschieht im Einklang mit dem jeweils geltenden irischen Recht.