Nicht in der EU/im EWR ansässige Schüler, die in einem EU-/EWR-Mitgliedstaat wohnen
Wenn Sie Schüler einer Schule außerhalb der EU oder des EWR sind, Ihren Wohnsitz in einem EU- oder EWR-Mitgliedstaat haben und im Rahmen einer Schulreise in einen anderen EU- oder EWR-Mitgliedstaat reisen möchten, sind Sie möglicherweise von der Visumpflicht befreit.
Diese Ausnahme ergibt sich aus der Umsetzung des Beschlusses des Europäischen Rates (94/795/JI) über eine gemeinsame Maßnahme, die der Rat auf der Grundlage von Artikel K.3 Absatz 2 Buchstabe b des Vertrags über die Europäische Union angenommen hat und die Reisemöglichkeiten für Schüler aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten betrifft, die in einem Mitgliedstaat wohnen. Bitte beachten Sie, dass keine Altersobergrenze gilt, sofern der Schüler Teil einer Schulgruppe ist.
Schulen außerhalb Irlands
Wenn die Schule ihren Sitz außerhalb Irlands hat und der Schüler nach Irland reist, wenden Sie sich bitte vor der Reise nach Irland an die zuständige Einwanderungsbehörde des betreffenden EU-Mitgliedstaats, um die Reise genehmigen zu lassen. Diese Genehmigung kann dann bei der Ankunft in Irland dem irischen Einwanderungsbeamten vorgelegt werden.
Alle diesbezüglichen Anfragen sind an die Einwanderungsbehörde des jeweiligen EU-Mitgliedstaats zu richten. Die irische Einwanderungsbehörde kann bei solchen Anfragen nicht behilflich sein.
Schulen mit Sitz in Irland
Damit Schulen mit Sitz in Irland diese Befreiung in Anspruch nehmen können, muss der Schulleiter (in der Regel der Direktor) ein Antragsformular ausfüllen und über das Kundendienstportaleinreichen. Alle Anträge dieser Art können nur von der Schule eingereicht werden.
Anweisungen zur Kategorisierung und Einreichung eines solchen Antrags finden Sie hier: Einreichen von Anfragen zur Registrierung oder Verlängerung
Das ausgefüllte Formular für die Befreiung von der Visumpflicht muss als gescannte PDF-Datei vorgelegt werden. Ein Foto reicht nicht aus.
Zur Bearbeitung des Antrags sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- Ein ausgefülltes Antragsformular (im bearbeitbaren PDF-Format), das vom Schulleiteramt ausgefüllt und abgestempelt wurde.
- Ein Scan/Foto des Reisepasses des betreffenden Antragstellers (Studenten).
- Eine Kopie des Reisepasses und des Arbeitsausweises des Lehrers, der ihn auf der Reise begleitet.
- Ein Schreiben auf offiziellem Briefpapier der Schule, aus dem hervorgeht, dass der/die Antragsteller im Rahmen einer Schulreise reisen.