Nicht-EU/EWR-Schüler mit Wohnsitz in einem EU/EWR-Mitgliedstaat
Wenn Sie ein Schüler aus einem Nicht-EU- oder EWR-Staat sind, der in einem EU- oder EWR-Staat wohnt, und im Rahmen einer Gruppenreise in einen anderen EU- oder EWR-Staat reisen möchten, können Sie von der Visumspflicht befreit werden.
Diese Befreiung ergibt sich aus der Durchführung des Beschlusses Beschluss des Europäischen Rates (94/795/JI) über eine Gemeinsame Maßnahme - vom Rat aufgrund von Artikel K.3 Absatz 2 Buchstabe b) des Vertrags über die Europäische Union angenommen - betreffend Reiseerleichterungen für Schüler aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten, die in einem Mitgliedstaat wohnen. Bitte beachten Sie, dass keine obere Altersgrenze gilt, sofern der Schüler Teil einer Schulgruppe ist.
Wenn die Schule ihren Sitz außerhalb von Irland hat und nach Irland reist: Wenden Sie sich bitte an Ihre nationale Einwanderungsbehörde, um Ihre Reise zu genehmigen, bevor Sie nach Irland reisen. Diese Genehmigung kann dann dem irischen Einwanderungsbeamten bei der Ankunft im irischen Staat vorgelegt werden.
Alle Fragen sollten an die Einwanderungsbehörde des Wohnsitzlandes gerichtet werden. Die irische Einwanderungsbehörde kann bei solchen Fragen nicht helfen.
Schulen mit Sitz im irischen Staat
Um diese Befreiung in Anspruch nehmen zu können, muss der Leiter Ihrer Schule ein Antragsformular (im bearbeitbaren PDF-Format) ausfüllen. Dieses Antragsformular muss über das Kundenservice-Portal. Eine Anleitung, wie Sie eine Anfrage kategorisieren und protokollieren können, finden Sie hier: Einreichung von Anfragen zur Registrierung oder Erneuerung
Das ausgefüllte Formular für die Befreiung von der Visumspflicht muss als gescannte PDF-Datei beigefügt werden. Ein Bild reicht nicht aus.
Der Schulleiter muss dieses Formular ausfüllen und abstempeln Antragsformular.
Um Ihren Antrag bearbeiten zu können, benötigen wir die folgenden Unterlagen:
1. Ein vom Schulleiter ausgefülltes Antragsformular
2. Eine Kopie des Reisepasses des Antragstellers (Schülers)
3. Eine Kopie des Reisepasses und des Dienstausweises des Lehrers, der die Reise antreten wird
4. Ein Schreiben mit offiziellem Briefkopf der Schule, aus dem hervorgeht, dass der/die Antragsteller im Rahmen einer Schulreise reisen