Derzeit erhält die Abteilung Aufenthalt und Genehmigungen im Inland sehr viele Anträge auf Erteilung einer Genehmigung aufgrund einer Ehe/Zivilpartnerschaft mit einem irischen Staatsangehörigen. Infolgedessen kommt es derzeit zu einer Verzögerung bei der Bearbeitung der Post/Anträge. Sobald die Anträge eingegangen sind und in unser System hochgeladen wurden, erhalten die Antragsteller eine Bestätigung. Wir tun alles, was wir können, um die Anträge so schnell wie möglich zu bestätigen.
In diesem Abschnitt
Einführung
Wenn Sie mit einem irischen Staatsangehörigen verheiratet sind oder eine zivile Lebenspartnerschaft mit ihm haben, können Sie die Erlaubnis erhalten, mit Ihrem Ehepartner/Partner in Irland zu leben. Wenn Sie auf dieser Grundlage eine Erlaubnis erhalten, dürfen Sie in Irland leben und arbeiten, ohne eine Arbeitserlaubnis zu benötigen.
Bitte beachten Sie, dass Sie nach Ihrer Heirat/Zivilpartnerschaft mit einem irischen Staatsangehörigen nicht automatisch das Recht haben, in diesem Staat zu leben. Wenn die Erlaubnis erteilt wird, geschieht dies auf der Grundlage ausreichender Nachweise für eine gültige und echte Ehe/Zivilpartnerschaft und ein Zusammenleben.
Unwahre oder irreführende Angaben während des Antragsverfahrens führen zu einer Ablehnung oder einer späteren Änderung/Widerruf der Genehmigung. Für weitere Informationen lesen Sie bitte unten.
Wenn Sie derzeit eine gültige Genehmigung besitzen
Wenn eine Person, die kein Visum benötigt, in den Staat einreist, um sich als Ehepartner eines irischen Staatsangehörigen (SOIN) registrieren zu lassen, muss sie den Einwanderungsbeamten an ihrem Einreisehafen informieren.
Wenn eine Person bereits im Land wohnt und eine andere Erlaubnis hat (Stempel 1, 2 oder 3) und heiratet, kann sie eine Erlaubnis beantragen, als Ehepartner eines irischen Staatsbürgers im Land zu bleiben. Dies gilt auch für Personen, die ein Visum benötigen.
EU-Bürger
Bitte beachten Sie, dass die Informationen auf dieser Seite weder für EU-Bürger noch für Staatsangehörige der Schweiz, Islands, Liechtensteins oder Norwegens gelten. Wenn Sie Staatsangehöriger eines dieser Länder sind, müssen Sie bei dieser Abteilung keine Aufenthaltsgenehmigung für Irland beantragen.
Lebenspartnerschaften
Personen, die vor dem 16. Mai 2016 in einer anderen Rechtsordnung eine Lebenspartnerschaft eingegangen sind, werden in Irland als Lebenspartner anerkannt. Diese Anerkennung erfolgt gemäß Abschnitt 5 des Civil Partnership and Certain Rights and Obligations of Cohabitants Act 2010.
Personen, die nach dem 16. Mai 2016 außerhalb des Hoheitsgebiets eine Lebenspartnerschaft eingegangen sind, werden in Irland nicht mehr anerkannt. Dies ist im Marriages Act 2015 vorgesehen.
Gleichgeschlechtliche Ehen, die vor der Einführung der Marriage Bill 2015 geschlossen wurden, werden in Irland seit dem 16. November 2015 anerkannt.) Weitere Informationen finden Sie auf unserer Website des Justizministeriums.
Zuschussfähigkeit
Es gibt zwei Möglichkeiten, eine Aufenthaltsgenehmigung für eine Ehe oder Lebenspartnerschaft mit einem irischen Staatsangehörigen zu beantragen.
Wo Sie die Erlaubnis haben, sich im Staat aufzuhalten
Wenn Sie kein Visum für die Einreise nach Irland benötigen und bereits eine Aufenthaltsgenehmigung besitzen, können Sie und Ihr Ehegatte/Lebenspartner bei Ihrer örtlichen Einwanderungsbehörde eine Aufenthaltsgenehmigung für den Ehegatten eines irischen Staatsangehörigen beantragen.
Wenn Sie ein Visum für die Einreise nach Irland benötigen und mit einem "D-Join"-Visum eingereist sind, können Sie und Ihr Ehegatte/Lebenspartner bei Ihrer örtlichen Einwanderungsbehörde eine Aufenthaltsgenehmigung für den Ehegatten eines irischen Staatsangehörigen beantragen.
Die folgenden Dokumente müssen zur Einwanderungsbehörde mitgebracht werden:
Ihre Original-Ehe-/Lebenspartnerschaftsurkunde
Original-Reisepass Ihres irischen Ehegatten/Lebenspartners
Nachweis der gemeinsamen Adresse
Nachweis der finanziellen Mittel.
Wenn Sie keine Erlaubnis haben, sich in dem Staat aufzuhalten
Sie können sich möglicherweise direkt an die Abteilung für Ehegatten irischer Staatsangehöriger, Immigration Service Delivery (Adresse siehe unten) wenden, wenn Sie:
keine gültige Aufenthaltsgenehmigung für den Staat haben, oder
mit einem falschen Visum ("C"-Visum) eingereist sind, oder
Ihnen wurde die Registrierung bei Ihrer örtlichen Einwanderungsbehörde verweigert
Um in den Genuss dieser Gegenleistung zu kommen:
Sie müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 18 Jahre alt sein, und
Sie sind mit einem irischen Staatsangehörigen verheiratet oder leben in einer Lebenspartnerschaft mit ihm und
Ihre Ehe/Lebenspartnerschaft wurde von beiden Parteien aus freien Stücken geschlossen, in rechtmäßiger Weise geführt und nach irischem Recht anerkannt, und
Sie leben mit dem irischen Staatsangehörigen in einem gemeinsamen Haushalt als Familieneinheit, und
der irische Staatsangehörige und Sie beabsichtigen, sich dauerhaft gemeinsam in dem Staat aufzuhalten, und
Der irische Staatsangehörige hat in den letzten 3 Jahren 40.000 € verdient, zusätzlich zu den staatlichen Leistungen, und
Sie sind ein unbescholtener Bürger und sind der An Garda Siochana (irische Polizei) nicht negativ aufgefallen bzw. haben den Staat nicht über Gebühr belastet.
Sie müssen alle oben genannten Kriterien erfüllen, um als Ehegatte/Lebenspartner eines irischen Staatsangehörigen eine Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten.
Bewerbung einreichen
Ihr Antrag muss schriftlich bei Immigration Service Delivery eingereicht werden. Sie müssen das Formular Antragsformular für den Ehegatten/Zivilpartner eines irischen Staatsangehörigen ausfüllen und per Einschreiben mit allen erforderlichen Originalunterlagen an die folgende Adresse senden:
Ehegatte eines irischen Staatsangehörigen Abteilung
Referat C - Abteilung für Inlandsaufenthalt und Genehmigungen
Immigration Service Delivery
Justizministerium
13-14 Burgh Quay
Dublin 2, DO2 XK70
Alle folgenden Unterlagen müssen dem Bewerbungsformular beigefügt werden:
Ausgefülltes, unterzeichnetes und datiertes Antragsformular (von Ihnen und dem irischen Staatsangehörigen)
Ihre Original-Ehe-/Lebenspartnerschaftsurkunde
Ihr(e) Reisepass(e) und Ihre Geburtsurkunde im Original
Es müssen beglaubigte Kopien der Pässe des Antragstellers und seines Ehepartners vorgelegt werden
Scheidungspapiere des Antragstellers und/oder seines Ehepartners (falls zutreffend)
Kontoauszüge der letzten 12 Monate für den irischen Staatsangehörigen
Kontoauszüge der letzten 12 Monate für den Nicht-EWR-Bürger
Nachweis einer privaten Krankenversicherung für einen Nicht-EWR-Bürger
Nachweis, dass der irische Ehepartner/Lebenspartner in den letzten 3 Jahren 40.000 € verdient hat. Beispiele für Nachweise sind P60s/Employment Detail Summary für die letzten 3 Jahre oder, P21 Revenue Commissioner Statements oder, Financial Statement für die letzten 3 Jahre oder Gehaltsabrechnungen
Nachweis einer gemeinsamen Wohnung, z. B. Mietbuch, gemeinsamer Miet-/Pachtvertrag, Hypothekenzahlungen, Nachweis von Wohneigentum
Nachweis einer auf Ihren Namen und den Ihres Ehepartners lautenden Adresse - aktuelle Rechnungen der Versorgungsunternehmen (z. B. Gas, Strom, Wasser, Fernsehgebühren, ggf. Schreiben der Schulen der Kinder).
Für die Bearbeitung fügen Sie bitte den Originalen aller eingereichten Unterlagen eine Fotokopie bei. Alle Originale werden nach der Prüfung zurückgesandt, die Kopien werden in den Akten aufbewahrt. Unvollständige Bewerbungsunterlagen werden nicht bearbeitet und an Sie zurückgesandt. Alle Unterlagen, die mit unvollständigen Anträgen eingereicht werden, werden zurückgeschickt.
Was passiert, wenn mein Antrag genehmigt wird?
Sobald Sie ein Schreiben zur Genehmigung Ihres Antrags erhalten haben, müssen Sie und Ihr Ehegatte/Lebenspartner mit irischer Staatsangehörigkeit bei Ihrer örtlichen Einwanderungsbehörde vorstellig werden, um Ihre Genehmigung zu registrieren. Für die Registrierung müssen Sie einen Termin mit Ihrer örtlichen Einwanderungsbehörde vereinbaren.
Wenn Ihre örtliche Einwanderungsbehörde in Dublin, Kildare, Meath oder Wicklow liegt und Sie zuvor eine GNIB/IRP-Karte besaßen, sollten Sie versuchen, Ihre Genehmigung zu erneuern, indem Sie einen Online-Antrag über https: //inisonline.jahs.ie/. Ihr Genehmigungsschreiben sollte als Teil Ihres Antrags hochgeladen werden.
Was geschieht, wenn mein Antrag abgelehnt wird?
Wir teilen Ihnen die Entscheidung über die Ablehnung Ihres Antrags schriftlich mit. Die Gründe für die Ablehnung Ihres Antrags werden in Ihrem Schreiben dargelegt.
Rechtsbehelfsverfahren
Gegen die Entscheidung des Ministers können Sie innerhalb von zwei Kalendermonaten nach dem Datum der Ablehnung Widerspruch einlegen. Wenn Sie dies tun, sollten Sie die Gründe für die Ablehnung Ihres Antrags sorgfältig prüfen und in Ihrer Beschwerde auf diese Gründe eingehen. Ihre Beschwerde wird nach Möglichkeit von einem höherrangigen Beamten geprüft.
Der Antrag auf Einlegung eines Rechtsbehelfs ist an folgende Anschrift zu richten:
Ehegatte eines irischen Staatsangehörigen Berufungsabteilung
Referat C - Abteilung für Inlandsaufenthalt und Genehmigungen
Immigration Service Delivery
Justizministerium
13-14 Burgh Quay
Dublin 2, DO2 XK70
Häufig gestellte Fragen
Für Ihre befristete Aufenthaltsgenehmigung gelten die folgenden Bedingungen:
- Sie leben mit Ihrem irischen Ehepartner in einem gemeinsamen Haushalt, als Teil einer Familieneinheit
- Sie werden die Gesetze des Staates befolgen
- Sie werden nicht in kriminelle Aktivitäten verwickelt
- Sie und Ihr Ehegatte/Lebenspartner werden ständig in Irland wohnen
- Sie bemühen sich nach Kräften, eine Beschäftigung zu finden. Wenn Sie keine Beschäftigung aufnehmen und dem Staat zur Last fallen, kann Ihre Genehmigung ohne angemessene Erklärung nicht verlängert werden
- Sie akzeptieren, dass die Erteilung Ihrer befristeten Aufenthaltsgenehmigung keine Berechtigung für eine andere Person darstellt, in den Staat einzureisen oder dort zu bleiben.
Hinweis: "Ununterbrochener Aufenthalt im Staat" bedeutet, dass Sie während des Zeitraums, für den Sie eine Genehmigung erhalten haben, ganztägig im Staat gelebt haben (erkennbar an den Stempeln in Ihrem Reisepass).
Sie dürfen sich nur für kurze Zeit außerhalb des Staates aufhalten, z. B. im Urlaub, in familiären Notfällen oder bei geschäftlichen oder beruflichen Verpflichtungen innerhalb des Staates (was für den Ehegatten/Zivilpartner eines irischen Staatsbürgers nicht mehr als 3 Monate im Jahr bedeutet).
Bitte beachten Sie, dass eine längere Abwesenheit vom Staat sich negativ auf Anträge auf Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung und auf einen eventuellen Antrag auf Einbürgerung auswirken kann.
Wenn Sie nicht mehr zusammen wohnen, müssen Sie Ihre örtliche Einwanderungsbehörde innerhalb von 7 Tagen informieren. Sie brauchen sich nicht rechtlich zu trennen. Innerhalb von zwei Kalendermonaten nach Ihrer Trennung müssen Sie die Einwanderungsbehörde schriftlich informieren.
Bitte fügen Sie eine Kopie Ihres nationalen Reisepasses bei, in dem sich Ihr Registrierungsstempel und Ihre Registrierungsbescheinigung befinden. Die Angaben sind an die nachstehende Adresse zu übermitteln.
Sobald Sie nicht mehr zusammen wohnen, gilt Ihre Ehe/Lebenspartnerschaft für die Zwecke dieser Erlaubnis als aufgelöst (die Ehe/Lebenspartnerschaft besteht nicht mehr). Der Immigration Service Delivery prüft Ihren Antrag und entscheidet, ob Sie für eine eigenständige Erlaubnis in Frage kommen.
Nein. Während des Bewerbungsverfahrens dürfen Sie keine Beschäftigung aufnehmen. Sie können beim Ministerium für Unternehmen, Handel und Beschäftigung eine Arbeitserlaubnis beantragen.
Ja. Sie erhalten nur dann eine Genehmigung als Ehegatte/Lebenspartner eines irischen Staatsangehörigen, wenn Sie die Qualifikationskriterien erfüllen. Wenn wir feststellen, dass Sie die Voraussetzungen nicht erfüllen oder dass Sie uns falsche Angaben gemacht haben, nachdem wir Ihnen die Erlaubnis erteilt haben, kann der Minister Ihre Erlaubnis widerrufen. Der Minister kann versuchen, gegen Sie eine Abschiebungsanordnung zu erlassen.
Die folgende Liste, die nicht vollständig ist, enthält einige der Arten von Informationen, die dazu führen können, dass der Minister Ihre Genehmigung widerruft:
- Informationen, aus denen hervorgeht, dass Sie gegen die Bedingungen Ihrer Genehmigung verstoßen haben
- Informationen über Ihren Charakter oder Ihr Verhalten (unabhängig davon, ob vor oder nach Erteilung der Genehmigung), einschließlich strafrechtlicher Verurteilungen
- Informationen, aus denen hervorgeht, dass Sie Ihre Genehmigung nicht wie gesetzlich vorgeschrieben bei Ihrer örtlichen Einwanderungsbehörde angemeldet haben
- Informationen, aus denen hervorgeht, dass Sie dem Minister oder anderen Behörden des Staates irreführende oder ungenaue Angaben gemacht haben.
Ein gleichgeschlechtliches Paar, das vor oder am 15. Mai 2016 in einer anderen Rechtsordnung eine eingetragene Partnerschaft eingeht, wird in Irland als Lebenspartner anerkannt. Eine ab dem 16. Mai 2016 in einer anderen Rechtsordnung eingetragene Lebenspartnerschaft wird in Irland nicht als Lebenspartnerschaft anerkannt.
Wenn Ihr Ehegatte/Lebenspartner stirbt, sollten Sie Ihre Einwanderungsbehörde innerhalb von 3 Monaten informieren. Sie sollten eine Sterbeurkunde vorlegen.
Sie müssen eine Änderung des Einwanderungsstatus schriftlich bei diesem Amt beantragen. Sie müssen eine Sterbeurkunde vorlegen. Sie müssen diese Änderung der Erlaubnis innerhalb von 3 Monaten nach dem Tod Ihres Ehegatten/Lebenspartners beantragen.
Bitte schreiben Sie an:
Ehegatte eines irischen Staatsangehörigen Abteilung
Referat C - Abteilung für Inlandsaufenthalt und Genehmigungen
Immigration Service Delivery
Justizministerium
13-14 Burgh Quay
Dublin 2, DO2 XK70
Bitte fügen Sie Kopien Ihres nationalen Reisepasses mit dem Zulassungsstempel und Ihrer Zulassungsbescheinigung bei.
Nein, es werden nur Anträge von Personen angenommen, die sich im Land aufhalten. Wenn Sie ein visumpflichtiger Staatsangehöriger sind, können Sie vor der Einreise in den Staat ein Visum für den Aufenthalt im Staat beantragen. Wenn Sie sich länger als 3 Monate mit einem Ehegatten/Zivilpartner, der irischer Staatsbürger ist, aufhalten möchten, sollten Sie einen Antrag auf ein Visum für einen langfristigen Aufenthalt (Familiennachzug).
Sie können Ihre Erlaubnis bei Ihrer örtlichen Einwanderungsbehörde verlängern, sofern Sie die Bedingungen für diese Erlaubnis erfüllt haben. Wenn der Einwanderungsbeamte nicht davon überzeugt ist, dass Sie die Bedingungen für Ihre Erlaubnis erfüllen, können Sie an die Abteilung für Ehepartner irischer Staatsangehöriger verwiesen werden. Es liegt in Ihrer Verantwortung, Ihre Erlaubnis zu verlängern. Der Immigration Service Delivery wird keine Mahnungen ausstellen.
Ununterbrochener Aufenthalt im Staat" bedeutet, dass Sie während des Zeitraums, für den Ihnen die Genehmigung erteilt wurde, ganztägig im Staat gelebt haben (was durch die Stempel in Ihrem Reisepass belegt wird). Sie dürfen sich nur für kurze Zeit außerhalb des Staates aufhalten, z. B. für Urlaub, familiäre Notfälle oder berufliche Verpflichtungen außerhalb des Staates, die sich aus einer Geschäftstätigkeit oder Beschäftigung innerhalb des Staates ergeben (für Ehegatten/Zivilpartner eines irischen Staatsangehörigen sollte dies nicht mehr als drei Monate im Jahr betragen). Bitte beachten Sie, dass sich längere Abwesenheiten vom Staat negativ auf Ihren Antrag auf Staatsbürgerschaft auswirken können.
Eine Stempel-4-Erlaubnis bedeutet, dass Sie in dem Staat leben und arbeiten dürfen, ohne eine Beschäftigungserlaubnis zu benötigen. Sie können sich auch selbständig machen oder ein Unternehmen in dem Staat gründen. Sie gibt Ihnen keinen Anspruch auf eine bestimmte öffentliche Dienstleistung oder Finanzierung (darüber entscheidet die zuständige Regierungsstelle oder staatliche Behörde).
Nein. Die als Ehegatte/Lebenspartner eines irischen Staatsangehörigen erteilte Erlaubnis bezieht sich nur auf Sie. Sie gibt keinem anderen Familienmitglied das Recht, eine Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten. Jede Person muss die Erlaubnis für sich selbst beantragen.
Wenn Sie jedoch einen Anwalt oder eine Nichtregierungsorganisation mit Ihrem Antrag beauftragen möchten, müssen Sie sich schriftlich an Immigration Service Delivery wenden und ihr Einverständnis geben, in Ihrem Namen zu handeln.
Nein. Die Erlaubnis wird nur erteilt, wenn der Minister sich davon überzeugt hat, dass Sie einen guten Leumund haben. Wenn Sie wegen einer Straftat verurteilt worden sind, erhalten Sie keine Erlaubnis als Ehegatte/Zivilpartner eines irischen Staatsangehörigen.
Nein. Die Erlaubnis wird nur erteilt, wenn der Minister sich davon überzeugt hat, dass Sie einen guten Leumund haben. Wenn Sie wegen einer Straftat verurteilt worden sind, wird die Erlaubnis für den Ehegatten/Zivilpartner eines irischen Staatsangehörigen nicht verlängert.
Die Erlaubnis wird nur erteilt, wenn der Minister sich davon überzeugt hat, dass Sie einen guten Leumund haben. Wenn Sie angeklagt wurden und auf ein Verfahren warten, wird Ihr Antrag bis zum Ausgang des Verfahrens zurückgestellt. Es liegt an Ihnen, jederzeit die Erlaubnis zum Aufenthalt im Land aufrechtzuerhalten.
Nein. Es wird keine Anmeldegebühr erhoben.
Nein. Der Ehegatte, die Witwe oder der Witwer eines irischen Staatsbürgers ist von der Zahlung dieser Gebühr befreit.
Nein. Sie sind gesetzlich verpflichtet, jede Ihnen erteilte Genehmigung bei Ihrer örtlichen Einwanderungsbehörde zu registrieren.
Wenn Sie oder Ihr Ehepartner Sozialhilfe beziehen, sind Sie eine Person, die den Staat über Gebühr belastet. Ihr Antrag wird geprüft. Bei der Entscheidung werden jedoch alle Zahlungen der Sozialhilfe berücksichtigt. Wenn Sie Sozialhilfe aufgrund von Sozialversicherungsbeiträgen (PRSI) erhalten, hat dies keine Auswirkungen auf Ihren Antrag.
Kontakt
Fragen können Sie richten an [email protected]. Bitte achten Sie darauf, dass Ihre E-Mail Ihren Namen, Ihre Referenznummer und Ihre Kontaktdaten enthält.