In diesem Abschnitt
Ehegatte oder Lebenspartner eines irischen Staatsangehörigen
Wenn Sie mit einem irischen Staatsbürger verheiratet sind oder eine zivile Lebenspartnerschaft mit ihm führen, können Sie die Erlaubnis erhalten, mit Ihrem Ehepartner oder Partner in Irland zu leben.
Wenn Sie eine Erlaubnis erhalten, bedeutet dies, dass Sie hier leben und arbeiten dürfen, ohne eine Arbeitserlaubnis zu benötigen.
Sie haben nicht automatisch das Recht, nach Ihrer Heirat oder Lebenspartnerschaft in Irland zu leben. Wir erteilen die Erlaubnis nur, wenn Sie uns Beweise für eine gültige und verbindliche Beziehung vorlegen. Sie müssen auch nachweisen, dass Sie wirklich zusammenleben.
Die Immigration Service Delivery (ISD) entscheidet von Fall zu Fall.
Bitte beachten Sie: Jegliche unwahren oder irreführenden Angaben, die Sie während des Bewerbungsverfahrens machen, können dazu führen, dass Ihre Genehmigung von der ISD verweigert oder widerrufen wird.
Bin ich förderfähig?
Es gibt zwei Möglichkeiten, eine Aufenthaltsgenehmigung für die Ehe mit einem irischen Staatsbürger oder eine zivile Partnerschaft mit einem irischen Staatsbürger zu beantragen:
Wo Sie die Erlaubnis haben, sich in Irland aufzuhalten
Wenn eine der unten genannten Situationen auf Sie zutrifft, können Sie und Ihr irischer Ehepartner oder Lebenspartner Ihre Aufenthaltsgenehmigung als Ehepartner eines irischen Staatsbürgers über das Online-Portal der ISD verlängern. Weitere Informationen finden Sie hier: Wie Sie Ihre aktuelle Aufenthaltsgenehmigung verlängern können
Wenn eine der unten genannten Situationen auf Sie zutrifft, können Sie und Ihr irischer Ehegatte oder Lebenspartner bei Ihrer örtlichen Einwanderungsbehörde die Erlaubnis beantragen, als Ehegatte eines irischen Staatsbürgers im Land zu bleiben.
1. Wenn Sie kein Visum benötigen und derzeit in dem Staat ansässig sind und eine Genehmigung mit Stempel 1, 2, 3 oder 4 besitzen
2. Wenn Sie ein Visum benötigen und mit einem "D"-Visum für den Familiennachzug nach Irland eingereist sind.
3. Wenn Sie kein visumspflichtiger Staatsangehöriger sind und Sie in den Staat eingereist sind und von einem Einwanderungsbeamten einen Stempel "Erlaubnis suchen", "Ehegattennachzug" oder einen ähnlichen Stempel erhalten haben.
Die folgenden Dokumente müssen zur Einwanderungsbehörde mitgebracht werden:
Wenn Sie keine Erlaubnis für den Aufenthalt in Irland haben
Sie können sich bei der ISD für das Referat "Ehepartner irischer Staatsangehöriger" bewerben, wenn Sie:
Sie können als Ehegatte oder Lebenspartner bleiben, wenn Sie alle folgenden Bedingungen erfüllen:
Hinweis: EU-, EWR- oder Schweizer Bürger - Diese Informationen gelten nicht für EU-, EWR- (einschließlich Island, Liechtenstein oder Norwegen) oder Schweizer Bürger. Wenn Sie aus diesen Ländern kommen, müssen Sie keine Aufenthaltsgenehmigung für den Staat beantragen.
Wie kann ich mich bewerben?
Wie Sie Ihren Antrag stellen, hängt von der Genehmigung ab, die Ihnen für die Einreise und den Aufenthalt im Land erteilt wurde.
Wählen Sie diejenige aus, die Ihre Situation beschreibt.
Wie geht es weiter?
Wenn Ihre Bewerbung genehmigt wird
Bitte beachten Sie: Ihre Zustimmung kann widerrufen werden, wenn wir später feststellen, dass Sie nicht förderfähig sind oder falsche Angaben gemacht haben.
Dazu gehören unter anderem:
a. Informationen, die zeigen, dass Sie gegen die Bedingungen Ihrer Genehmigung verstoßen haben
b. Informationen über Ihren Charakter oder Ihr Verhalten, einschließlich Verurteilungen
c. Informationen, die zeigen, dass Sie es versäumt haben, Ihre Erlaubnis zu registrieren
Wenn Ihre Bewerbung abgelehnt wird
Wenn Sie derzeit über eine Aufenthaltsgenehmigung verfügen, können Sie eine Überprüfung unserer Entscheidung beantragen. Sie müssen dies innerhalb von zwei Monaten nach dem Datum der Entscheidung tun.
Wenn Sie nicht im Besitz einer Aufenthaltsgenehmigung sind, kann Ihnen ein Ablehnungsbescheid zusammen mit einer Mitteilung über die Absicht der Abschiebung gemäß Abschnitt 3 des Einwanderungsgesetzes von 1999 zugestellt werden. Die weiteren Überlegungen zu Ihrem Einwanderungsstatus werden an die Rückführungsabteilung weitergeleitet.
Links
Irisches Recht in Bezug auf den Ehegatten oder Lebenspartner
Personen, die vor dem 16. Mai 2016 in einer anderen Rechtsordnung eine Lebenspartnerschaft eingegangen sind, werden in Irland als Lebenspartner anerkannt. Diese Anerkennung erfolgt gemäß Abschnitt 5 des Civil Partnership and Certain Rights and Obligations of Cohabitants Act 2010.
Personen, die nach dem 16. Mai 2016 außerhalb des Hoheitsgebiets eine Lebenspartnerschaft eingegangen sind, werden in Irland nicht mehr anerkannt. Dies ist im Marriages Act 2015 vorgesehen .
Gleichgeschlechtliche Ehen, die vor der Einführung des Marriage Bill 2015 geschlossen wurden, werden in Irland seit dem 16. November 2015 anerkannt. Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Justizministeriums.