Voraussetzungen / Teilnahmeberechtigung
Um Anspruch auf Familienzusammenführung zu haben, gelten eine Reihe festgelegter Kriterien – alle Einzelheiten finden Sie im Richtlinienpapier. Zu den wichtigsten Voraussetzungen gehören:
- Teilnahmeberechtigung des Sponsors,
- Anspruchsberechtigung des/der Familienangehörigen,
- Finanzielle Schwellenwerte und Finanzunterlagen,
- Wartezeit,
- Geeignete Unterkunft,
- Abhängigkeit
Wenn Sie zu einer der folgenden Gruppen gehören, sind Sie berechtigt, einen Antrag auf Familienzusammenführung zu stellen. Ausführliche Informationen finden Sie im Richtliniendokument.
Kategorie A: Irische Staatsangehörige.
Kategorie B:
- Inhaber einer Arbeitserlaubnis für Fachkräfte (CSEP),
- innerbetriebliche Versetzte,
- Vollzeitbeschäftigte Ärzte (keine Vertretungsärzte),
- Forscher zum Thema Hosting-Verträge,
- Anleger im Rahmen des Immigrant Investor Programme (IIP),
- Unternehmer, die am Start-up-Unternehmerprogramm (STEP) teilnehmen,
- Studierende, die an einem vom ISD anerkannten Stipendienprogramm teilnehmen (z. B. KASP),
- Doktoranden mit einer Genehmigung (vorbehaltlich zusätzlicher Bedingungen),
- Geistliche im Rahmen der entsprechenden Regelung (vorbehaltlich zusätzlicher Bedingungen).
Kategorie C:
- Inhaber einer allgemeinen Arbeitserlaubnis,
- Inhaber einer Arbeitserlaubnis zur Wiederaufnahme der Beschäftigung,
- Flüchtlinge oder Personen mit subsidiärem Schutzstatus (gilt nur für neue Beziehungen, die nach Ihrer Ankunft in Irland entstanden sind; außerdem müssen Sie mindestens zwei Jahre warten, bevor Sie einen Antrag stellen können. In allen anderen Fällen müssen Sie einen Antrag im Rahmen eines gesonderten Verfahrens stellen – weitere Informationen finden Sie unter: Familienzusammenführung von Personen mit internationalem Schutzstatus – Immigration Service Delivery)
- Inhaber eines „Independent Stamp 4“, die oben nicht genannt wurden und die berechtigt sind, einen Antrag auf Familienzusammenführung zu stellen.
Bitte beachten Sie, dass alle anderen Staatsangehörigen aus Nicht-EWR-Ländern nicht berechtigt sind, im Rahmen dieser Richtlinie einen Antrag auf Familienzusammenführung zu stellen, darunter:
- Britische Staatsangehörige –Informationen zu einer gesonderten Regelungfinden Sie hier;
- EU-Bürger, die ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben –siehe hier;
- Begünstigte des vorübergehenden Schutzes;
- Flüchtlinge und Personen mit subsidiärem Schutzstatus –Siehe hier für die gesonderte gesetzliche Regelung;
- Personen, die sich als Studierende in Irland aufhalten (mit Ausnahme der oben in Kategorie B aufgeführten Personen);
- Absolventen des Hochschulstudiengangs.
Sie können beantragen, dass folgende Familienangehörige zu Ihnen nach Irland ziehen, sofern Sie die Voraussetzungen der überarbeiteten Richtlinie erfüllen:
Kernfamilie:
- Ehepartner, Lebenspartner oder Partner in einer eheähnlichen Gemeinschaft,
- Unverheiratete minderjährige Kinder unter 18 Jahren.
Sonstige Kategorien (für die höhere finanzielle Schwellenwerte und Unterhaltspflichten gelten):
- Eltern, die unterhaltsberechtigt sind,
- Erwachsene Kinder, die auf Unterstützung angewiesen sind (mit einer schweren körperlichen oder psychischen Erkrankung).
Sie können einen Antrag auf Nachzug Ihrer Eltern nach Irland stellen, müssen jedoch zuvor den Antrag auf die Stempelmarke 0 stellen – siehe Frage 21.
Sie müssen zudem alle weiteren einschlägigen Anforderungen der Richtlinie erfüllen, einschließlich der höheren finanziellen Schwellenwerte für unterhaltsberechtigte erwachsene Verwandte (siehe Tabelle 2 auf der Webseite zu den finanziellen Schwellenwerten) und der strengeren Unterhaltsvoraussetzungen für erwachsene Verwandte, die keine Ehepartner oder Lebenspartner sind (siehe Abschnitt 8 des überarbeiteten Richtliniendokuments).
Für ein volljähriges unterhaltsberechtigtes Kind kann ein Antrag gestellt werden, allerdings müssen Sie zuvor den Antrag auf Stempel 0 stellen – siehe Frage 21.
Zusammen mit Ihrem Antrag müssen offiziell nachprüfbare medizinische Unterlagen eingereicht werden, die den angegebenen medizinischen oder psychischen Zustand belegen; diese sollten von einem Facharzt des entsprechenden Fachgebiets stammen, der in der Lage ist, den angegebenen Zustand zu bestätigen.
Sie müssen zudem alle weiteren einschlägigen Anforderungen der Richtlinie erfüllen, einschließlich der höheren finanziellen Schwellenwerte für unterhaltsberechtigte erwachsene Verwandte (siehe Tabelle 2 auf der Webseite zu den finanziellen Schwellenwerten) und der strengeren Unterhaltsvoraussetzungen für erwachsene Verwandte, die keine Ehepartner oder Lebenspartner sind (siehe Abschnitt 8 des überarbeiteten Richtliniendokuments).
Adoptierte Kinder werden unter Berücksichtigung einiger zusätzlicher wichtiger Aspekte genauso behandelt wie andere Kinder. Dazu gehören:
- Dass die Adoption in Irland vollzogen wurde oder nach irischem Recht anerkannt ist,
- Dass eine echte und vollständige Übertragung der elterlichen Verantwortung auf die Adoptiveltern stattgefunden hat,
- dass das adoptierte Kind die gleichen Rechte hat wie jedes andere Kind der Adoptiveltern und dass das Kind unter 18 Jahre alt ist.
Sollte die Adoption Ihres Kindes die oben genannten Kriterien nicht erfüllen, wirft dies zusätzliche Bedenken hinsichtlich des internationalen Kinderhandels und der Kindesentführung auf, sodass es unwahrscheinlich ist, dass Ihrem Antrag stattgegeben wird.
Bitte beachten Sie: Wenn Sie während Ihres Aufenthalts in Irland eine neue Auslandsadoption abschließen möchten, müssen Sie ein Einwanderungsgenehmigungsschreiben beantragen. Dies ist ein von der Familienzusammenführung völlig unabhängiges Verfahren, sodass Sie keinen Antrag im Rahmen dieser Richtlinie stellen können.
In den meisten Fällen ist dies nicht möglich: Sie können kein Familienmitglied nach Irland mitbringen, das nicht unter die oben genannten Bestimmungen fällt.
Sie können nur unter außergewöhnlichen Umständen einen Antrag auf Familienzusammenführung stellen, wobei jedoch keine Garantie für einen positiven Ausgang besteht. Es muss stets eine echte und gültige familiäre Beziehung bestehen, und die Abhängigkeit zwischen dem Antragsteller und dem Familienangehörigen muss nachgewiesen werden. Weitere Einzelheiten zu außergewöhnlichen Umständen finden Sie in Abschnitt 13 des überarbeiteten Richtlinienpapiers.
Nach Ablauf eines Jahres können Sie einen Antrag stellen, um Ihre Kernfamilie (Ehepartner/Lebenspartner/faktischer Partner sowie unverheiratete minderjährige Kinder unter 18 Jahren) nach Irland nachzuholen. Die finanziellen Mindestanforderungen für Mitglieder der Kernfamilie finden Sie auf der Webseite „Financial Thresholds“ (für minderjährige Kinder gilt Tabelle 1).
Nach Ablauf von fünf Jahren können Sie einen Antrag stellen, um unterhaltsberechtigte Eltern oder unterhaltsberechtigte volljährige Kinder nach Irland zu holen. Die finanziellen Schwellenwerte für unterhaltsberechtigte volljährige Verwandte finden Sie in Tabelle 2 auf der Webseite zu den finanziellen Schwellenwerten.
Wenn Sie gemeinsam mit Ihrer Kernfamilie (Ehepartner, eingetragener Lebenspartner, Lebenspartner und unverheiratete minderjährige Kinder unter 18 Jahren) nach Irland einreisen möchten, können Sie den Antrag gleichzeitig mit Ihrem eigenen Antrag stellen; Ihre Anträge werden dann gemeinsam bearbeitet. Andernfalls können Sie den Antrag jederzeit nach Ihrer Ankunft stellen; es gibt keine Wartezeit.
Sie können nach zwei Jahren einen Antrag stellen, um unterhaltsberechtigte Eltern oder unterhaltsberechtigte volljährige Kinder nach Irland zu holen, müssen jedoch nachweisen können, dass Sie drei Jahre lang ein Einkommen in der vorgeschriebenen Höhe erzielt haben. Die finanziellen Schwellenwerte für unterhaltsberechtigte volljährige Verwandte finden Sie in Tabelle 2 auf der Webseite zu den finanziellen Schwellenwerten.
Es gibt keine Wartezeit, sodass Sie jederzeit einen Antrag auf Familienzusammenführung mit berechtigten Familienangehörigen stellen können.
Gemäß dieser Richtlinie müssen Sie in der Lage sein, Ihre Familie in diesem Bundesstaat finanziell zu unterstützen und zu versorgen. Auf der Webseite zu den finanziellen Mindestanforderungen erfahren Sie, wie viel Sie verdienen müssen, um im Rahmen dieser Richtlinie Anspruch auf Familienzusammenführung zu haben. Der Betrag hängt von der Anzahl und Art der Familienangehörigen sowie von der Kategorie des Sponsors ab.
Bitte beachten Sie: Es wird nur das Einkommen eines einzigen Unterhaltspflichtigen berücksichtigt. Sie können Ihr Gehalt also nicht mit dem Ihres Ehepartners, Lebenspartners oder eines anderen Familienmitglieds zusammenrechnen, um diese Schwellenwerte zu erreichen.
Wenn Sie ein Stellenangebot erhalten haben, wird darin wahrscheinlich ein Bruttogehalt angegeben sein (Sie sollten dies jedoch unbedingt überprüfen).
Ihr Bruttogehalt muss höher sein als der entsprechende Wert auf der rechten Seite von Tabelle 1 auf der Webseite „Finanzielle Schwellenwerte“; andernfalls können Ihre Kinder nicht zu Ihnen ziehen, und Sie sollten dies bei Ihrer Entscheidung berücksichtigen.
Bitte beachten Sie: Es wird nur das Einkommen eines einzigen Unterhaltspflichtigen berücksichtigt. Sie können Ihr Gehalt also nicht mit dem Ihres Ehepartners, Lebenspartners oder eines anderen Familienmitglieds zusammenrechnen, um diese Schwellenwerte zu erreichen.
Sie müssen in jedem der letzten drei Jahre ein Bruttoeinkommen erzielt haben, das über dem in Tabelle 2 auf der Webseite „Finanzielle Schwellenwerte“ aufgeführten Betrag liegt.
Es wird nur das Einkommen eines einzigen Sponsors berücksichtigt; Sie können Ihr Gehalt daher nicht mit dem Ihres Ehepartners, Lebenspartners oder eines anderen Familienmitglieds zusammenrechnen, um diese Schwellenwerte zu erreichen. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem überarbeiteten Richtliniendokument.
Nein. Sponsoren aller Kategorien dürfen ihren Wohnsitz nicht in folgenden Ländern haben:
- Unterkünfte für Obdachlose,
- Weitere staatlich finanzierte Notunterkünfte,
- Unterkünfte, die vom International Protection Accommodation Service (IPAS) bereitgestellt werden,
- Sozialwohnungen, oder
- Sozialwohnungen,
und wenn eine Familie in einer solchen Unterkunft wohnt, kann dies auch Auswirkungen auf die Verlängerung von Aufenthaltsgenehmigungen haben, die im Rahmen dieser Richtlinie erteilt wurden.
Erhält ein Antragsteller eine Sozialwohnungsbeihilfe, wie beispielsweise die Wohnbeihilfe, erfüllt er möglicherweise nicht die Anforderungen dieser Richtlinie.
Wenn Sie ein Sponsor der Kategorie C sind, ja. Sie müssen nachweisen können, dass Sie Ihren Familienangehörigen eine angemessene Unterkunft zur Verfügung stellen können. Diese Nachweise müssen Sie jedoch nicht bereits bei der ersten Antragstellung einreichen. Die zuständige Behörde kann diese zu einem späteren Zeitpunkt anfordern, und wenn Sie sie nicht innerhalb von 6 Monaten vorlegen, kann Ihr Antrag abgelehnt werden.
Bei Familienangehörigen, die kein Visum benötigen, kann ein Einreisebeamter an der Grenze einen Nachweis über eine angemessene Unterkunft verlangen; kann dieser Nachweis nicht erbracht werden, kann die Einreise verweigert werden.
Unter „angemessener Unterkunft“ versteht man im Allgemeinen, dass Ihre Familienangehörigen nicht unter beengten Verhältnissen leben dürfen. In der Praxis sollten mindestens folgende Voraussetzungen gegeben sein:
- Ein Schlafzimmer, das der Antragsteller und sein Ehepartner bzw. Lebenspartner gemeinsam nutzen können;
- ein zusätzliches Schlafzimmer pro zwei (2) Kinder; und
- Es müssen genügend Schlafzimmer vorhanden sein, damit kein Kind über zehn Jahren mit einem Kind des anderen Geschlechts im selben Zimmer schlafen muss.
Wenn Kinder betroffen sind, dürfen keine nicht mit ihnen verwandten Erwachsenen in der Immobilie wohnen, sodass die gesamte Wohnung vom Bürgen gemietet oder ihm gehören muss. Daher reichen Regelungen, bei denen nur ein Teil der Immobilie vom Bürgen gemietet wird, nicht aus (z. B. im Rahmen der Steuererleichterung für die Vermietung einzelner Zimmer).
| Beispiel | |
|---|---|
| Eine Tochter (12 Jahre alt) | 2 Schlafzimmer |
| Zwei Söhne (12 und 14 Jahre alt) | 2 Schlafzimmer |
| Ein Sohn, eine Tochter (5 und 7 Jahre alt) | 2 Schlafzimmer |
| Ein Sohn, eine Tochter (11 und 15 Jahre alt) | 3 Schlafzimmer |
| Ein Sohn, eine Tochter (5 und 13 Jahre alt) | 3 Schlafzimmer |
Ausführliche Informationen finden Sie in Anhang E des überarbeiteten Grundsatzdokuments.
Bei Mietwohnungen muss das Mietverhältnis beim Residential Tenancies Board (RTB) registriert sein, und der Bürge muss folgende Nachweise vorlegen:
- eine Kopie des vom RTB ausgestellten Registrierungsbestätigungsschreibens, aus dem die Mietvertragsnummer (RT) und die Eircode-Nummer der Immobilie hervorgehen;
- Ein vollständig ausgefülltes ACCOM1-Formular, das sowohl vom Vermieter als auch vom Bürgen ausgefüllt wurde und in dem relevante Angaben bestätigt werden, darunter, dass alle im Antrag genannten Familienmitglieder im Falle einer Bewilligung in der Immobilie wohnen dürfen, sowie die Kontaktdaten des Vermieters enthält, damit dies überprüft werden kann.
Handelt es sich um eine Immobilie, die dem Antragsteller oder dessen Ehepartner/Lebenspartner gehört, sind folgende Nachweise vorzulegen:
- Nachweis des Eigentums an der Immobilie;
- Ein Dokument, in dem die Einzelheiten der Immobilie aufgeführt sind, darunter die Anzahl der Schlafzimmer und deren jeweilige Belegung, die Adresse sowie die Postleitzahl.
Wie man sich bewirbt
Wenn Sie beantragen möchten, dass ein unterhaltsberechtigter Elternteil oder ein unterhaltsberechtigtes volljähriges Kind zu Ihnen zieht, lesen Sie bitte Frage 21 weiter unten.
Ein Antrag auf ein Visum zur Familienzusammenführung muss gestellt werden, bevor Ihre Familienangehörigen nach Irland reisen.
Falls der Sponsor kein EWR-Staatsangehöriger ist, lesen Sie bitte unter: https://www.irishimmigration.ie/coming-to-join-family-in-ireland/joining-a-non-eea-non-swiss-national/join-non-eea-family-member/.
Falls der Sponsor irischer Staatsangehöriger ist, lesen Sie bitte: https://www.irishimmigration.ie/coming-to-join-family-in-ireland/joining-an-irish-national/join-family-visa/
Sie müssen Ihre Aufenthaltsgenehmigung dann innerhalb von 90 Tagen bei der Einwanderungsbehörde registrieren – weitere Informationen finden Sie unter „Registrierung Ihrer Aufenthaltsgenehmigung – Einwanderungsbehörde“.
Hinweis: Anträge werden nicht für Familienangehörige angenommen, die sich bereits mit einer anderen Aufenthaltsgenehmigung (z. B. einer Studiengenehmigung), ohne Aufenthaltsgenehmigung oder als Besucher im Land aufhalten.
Wenn Sie beantragen möchten, dass ein unterhaltsberechtigter Elternteil oder ein unterhaltsberechtigtes volljähriges Kind zu Ihnen zieht, lesen Sie bitte Frage 21 weiter unten.
Ihre Familienangehörigen müssen den Einwanderungsbeamten bei der Einreise nach Irland (z. B. am Flughafen Dublin) mitteilen, dass sie zum Zweck der Familienzusammenführung eingereist sind, und sicherstellen, dass dies in ihrem Reisepass entsprechend vermerkt wird. Anschließend müssen sie ihre Aufenthaltsgenehmigung innerhalb von 90 Tagen bei der Einwanderungsbehörde („Immigration Service Delivery“) registrieren lassen – weitere Informationen finden Sie unter „Registrierung Ihrer Aufenthaltsgenehmigung – Immigration Service Delivery“.
Bitte beachten Sie: Anträge werden nicht für Familienangehörige angenommen, die sich bereits mit einer anderen Aufenthaltsgenehmigung (z. B. einer Studiengenehmigung), ohne Aufenthaltsgenehmigung oder als Besucher im Land aufhalten.
Wenn Sie einen Antrag auf Familienzusammenführung mit einem unterhaltsberechtigten Elternteil oder einem unterhaltsberechtigten volljährigen Kind stellen möchten – unabhängig davon, ob diese ein Visum benötigen oder nicht –, müssen Sie zunächst bei der Einwanderungsbehörde („Immigration Service Delivery“) den „Stamp 0“ beantragen, solange sich diese Personen noch außerhalb Irlands befinden. Weitere Informationen finden Sie unter „Unterhaltsberechtigte ältere Verwandte – Immigration Service Delivery“.
Wenn Sie einen Antrag auf Familienzusammenführung mit Ihrem Lebenspartner stellen möchten – unabhängig davon, ob dieser ein Visum benötigt oder nicht –, müssen Sie zunächst eine Vorabgenehmigung bei der Einwanderungsbehörde („Immigration Service Delivery“) beantragen, solange sich Ihr Lebenspartner noch außerhalb des Landes befindet. Weitere Informationen finden Sie unter „Lebenspartner eines irischen Staatsangehörigen oder eines Nicht-EWR-Bürgers – Immigration Service Delivery “.
Ja, Sie müssen Unterlagen zur Untermauerung Ihres Antrags vorlegen. Diese Unterlagen sind wichtig, da sie Ihre angegebenen persönlichen Verhältnisse in dem Land, aus dem Sie den Antrag stellen, belegen. Welche Unterlagen Sie einreichen müssen, hängt von der Art Ihres Falles ab. Bitte folgen Sie den entsprechenden Links in den obigen Fragen und lesen Sie das Richtlinien-Dokument, um Einzelheiten dazu zu erfahren, welche Unterlagen Sie in Ihrem konkreten Fall benötigen.
Möglicherweise müssen Sie im Rahmen Ihres Antrags biometrische Daten angeben. Dabei handelt es sich um Informationen zu Ihren körperlichen Merkmalen. Für das Visumantragsverfahren sind dies Ihre Fingerabdrücke und in einigen Fällen ein digitales Bild Ihres Gesichts. Wir verwenden diese Informationen, um Ihre Identität und weitere Angaben zu überprüfen. Biometrische Daten sind von Personen mit Wohnsitz in Pakistan, Nigeria, China und Indien erforderlich, die einen Visumantrag über ein VFS-Zentrum stellen.
Zugang zum Arbeitsmarkt
Gemäß den neuen Richtlinien zur Familienzusammenführung von Nicht-EWR-Bürgern sind Ehepartner, eingetragene Lebenspartner, Lebenspartner in einer eheähnlichen Gemeinschaft sowie minderjährige Kinder (im Alter von 16 bis 18 Jahren) der folgenden Sponsoren berechtigt, in Irland ohne Arbeitserlaubnis zu arbeiten:
- Irische Bürger;
- Inhaber einer Arbeitserlaubnis für Fachkräfte mit kritischen Qualifikationen (CSEP);
- Inhaber einer allgemeinen Arbeitserlaubnis (GEP);
- Forscher im Rahmen eines Gastforschungsvertrags;
- Unternehmensintern versetzte Mitarbeiter;
- Unternehmer, die am „Start-up Entrepreneur Programme“ (STEP) teilnehmen;
- Investoren im Rahmen des „Immigrant Investor Programme“ (IIP);
- Flüchtlinge und Personen, denen subsidiärer Schutz gewährt wurde (sofern sie gemäß dieser Richtlinie antragsberechtigt sind).
Ja. Falls Ihre Aufenthaltsgenehmigung noch nicht aktualisiert wurde, erhalten Sie bei Ihrer nächsten Online-Verlängerung eine Aufenthaltsgenehmigung, die es Ihnen ermöglicht, in Irland ohne Arbeitserlaubnis zu arbeiten.
Bitte wenden Sie sich in der Zwischenzeit nicht an das ISD, um Ihr IRP zu aktualisieren. Befolgen Sie stattdessen die Anweisungen auf der Webseite zu den Übergangsmaßnahmen. Dort erfahren Sie, wie Sie vorübergehend eine Beschäftigung aufnehmen können, indem Sie Ihr gültiges IRP mit Stempel 3 sowie eine vom ISD herunterladbare Bescheinigung vorlegen.
Das kommt darauf an.
Wenn Sie zum Zeitpunkt der Erteilung Ihrer ersten Aufenthaltsgenehmigung im Rahmen der Familienzusammenführung minderjährig (unter 18 Jahren) waren (oder zwischen 18 und 23 Jahren alt und in Vollzeitausbildung standen) – ja, dann dürfen Sie in Irland arbeiten.
Falls Ihre Aufenthaltsgenehmigung noch nicht aktualisiert wurde, erhalten Sie bei Ihrer nächsten Online-Verlängerung eine Aufenthaltsgenehmigung, die es Ihnen ermöglicht, in Irland ohne Arbeitserlaubnis zu arbeiten.
Bitte wenden Sie sich in der Zwischenzeit nicht an das ISD, um Ihr IRP zu aktualisieren. Befolgen Sie stattdessen die Anweisungen auf der Webseite zu den Übergangsmaßnahmen. Dort erfahren Sie, wie Sie vorübergehend eine Beschäftigung aufnehmen können, indem Sie Ihr gültiges IRP mit Stempel 3 und eine vom ISD herunterladbare Bescheinigung vorlegen.
Wenn Sie zum Zeitpunkt der Erteilung der Aufenthaltsgenehmigung im Rahmen der Familienzusammenführung ein über 18-jähriges Kind Ihres Sponsors waren und dies unter außergewöhnlichen Umständen geschah – nein, dann dürfen Sie nicht automatisch in Irland arbeiten. Es steht Ihnen jedoch frei, aus eigenem Recht eine Arbeitserlaubnis zu beantragen.
Wenn Sie sich bereits seit mindestens fünf Jahren mit einer Aufenthaltsgenehmigung im Rahmen der Familienzusammenführung in Irland aufhalten oder wenn Ihr Elternteil die irische Staatsbürgerschaft angenommen hat, erhalten Sie einen „Stamp 4“.
Andernfalls erhalten Sie einen Stempel 1G. In beiden Fällen können Sie damit eine Beschäftigung aufnehmen, ohne dass Sie eine Arbeitserlaubnis benötigen.
Hinweis: Falls Ihre Aufenthaltsgenehmigung noch nicht aktualisiert wurde, erhalten Sie bei Ihrer nächsten Online-Verlängerung eine Aufenthaltsgenehmigung, die es Ihnen ermöglicht, in Irland ohne Arbeitserlaubnis zu arbeiten.
Wenn Sie das Kind eines irischen Staatsbürgers, eines Flüchtlings oder einer Person mit subsidiärem Schutzstatus sind, erhalten Sie einen „Stamp 4“. Damit dürfen Sie eine Beschäftigung aufnehmen, ohne dass Sie eine Arbeitserlaubnis benötigen.
Wenn Sie Ehepartner, Lebenspartner, Lebensgefährte oder unterhaltsberechtigtes minderjähriges Kind eines Sponsors sind, können Sie eine „Stamp 4“-Genehmigung beantragen, nachdem Sie sich mindestens fünf Jahre langmit einer Genehmigung zur Familienzusammenführung in Irland aufgehalten haben odernachdem Ihr Sponsor die irische Staatsbürgerschaft angenommen hat. Sie sollten dies bei Ihrer nächsten Online-Verlängerung tun, sobald Sie die Voraussetzungen dafür erfüllen.
Sollte Ihr Bürge die Staatsbürgerschaft erwerben, bevor Sie mindestens drei Jahre mit einer Aufenthaltsgenehmigung für Familienangehörige in dem Staat verbracht haben, können Sie dennoch einen Antrag stellen; eine eventuell erteilte „Stamp 4“-Genehmigung bleibt jedoch an den fortgesetzten Aufenthalt und den Status Ihres Bürgen sowie daran gebunden, dass der Bürge bzw. das Familienmitglied weiterhin alle Kriterien der Richtlinie erfüllt.
Bearbeitung / Ergebnisse
Heirats-, Geburts- und Sterbeurkunden senden wir Ihnen nach der Bearbeitung Ihres Antrags zurück. Wenn Sie weitere Dokumente zurückerhalten möchten, schreiben oder malen Sie eine Liste der gewünschten Dokumente und:
- Legen Sie die Liste Ihrem Visumantrag bei
- Legen Sie die Originaldokumente aus der Liste bei (wir werden diese nach der Bearbeitung zurückschicken)
- Legen Sie von jedem Dokument eine Fotokopie bei (wir werden diese aufbewahren).
Hinweis: Sie müssen die Originaldokumente beifügen. Reichen Sie bitte keine reinen Fotokopien ein. Ihr Antrag kann abgelehnt werden, wenn Sie nicht alle Unterlagen einreichen. Selbst wenn Sie alle erforderlichen Unterlagen einreichen, gibt es keine Garantie dafür, dass ein Visum erteilt wird.
Alle Anträge auf ein „D“-Join-Familienvisum für Langzeitaufenthalte werden in der Regel in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet, um allen Antragstellern und Bürgen Fairness und Gleichbehandlung zu gewährleisten. Die Bearbeitungszeiten können je nach dem Bürgen des Antrags, der Vollständigkeit des Antrags, dem Komplexitätsgrad des Antrags, der Verfügbarkeit von Ressourcen und dem Umfang der eingegangenen Anträge variieren. Wir werden Ihren Antrag eingehend prüfen, bevor wir eine Entscheidung über die Genehmigung oder Ablehnung treffen.
Die nachstehende Tabelle gibt einen Überblick über unsere angestrebten Bearbeitungszeiten. Aufgrund der Art der Anträge dauert die Bearbeitung einiger Anträge länger als bei anderen. Die angegebenen Zeiträume dienen lediglich als Richtwerte und sind nicht rechtsverbindlich. Sie sollten keine Reisetickets kaufen, bevor Sie das Ergebnis Ihres Visumantrags kennen.
| Art des Sponsors | Ziel |
|---|---|
| Irischer Staatsbürger (Kategorie A) | Es ist davon auszugehen, dass über Ihren Antrag innerhalb von 6 Monaten entschieden wird. Dies gilt vorausgesetzt, dass Sie alle erforderlichen Unterlagen eingereicht haben. |
| Sponsor der Kategorie B | Es ist davon auszugehen, dass über Ihren Antrag innerhalb von 6 Monaten entschieden wird. Dies gilt vorausgesetzt, dass Sie alle erforderlichen Unterlagen eingereicht haben. |
| Sponsor der Kategorie C | Es ist davon auszugehen, dass eine Entscheidung über Ihren Antrag innerhalb von 12 Monaten getroffen wird. Dies gilt vorausgesetzt, dass Sie alle erforderlichen Unterlagen eingereicht haben. |
Die Bearbeitungszeiten der für Ihren Antrag zuständigen Visumstelle, Botschaft oder des Konsulats können Sie auf deren Website einsehen. Bitte informieren Sie sich über die Einzelheiten zu unseren Visumstellen im Ausland. Wenn Ihr Antrag von der Visumstelle in Dublin bearbeitet wird, können Sie die Seite mit den Visumsentscheidungen einsehen.
Ausführliche Informationen zur Ablehnung Ihres Visumantrags, einschließlich Ihrer Rechtsmittel.
Ein Visum berechtigt nur zur Einreise nach Irland während der auf dem Visum angegebenen Zeiträume. Es garantiert weder die Einreise nach Irland, noch erlaubt es Ihnen, in Irland zu leben. Wenn eine Person in einem Hafen in Irland eintrifft, ist ein Einwanderungsbeamter befugt, die Einreise zu gewähren oder zu verweigern und über die Dauer des Aufenthalts in Irland zu entscheiden, unabhängig von den Angaben im Visum.
Ja, Einzelheiten zum Einwanderungsregistrierungsverfahren finden Sie auf unserer Registrierungsseite, auf der Sie alle relevanten Informationen erhalten.
Je nachdem, welche Aufenthaltsgenehmigung Ihnen nach Ihrer Einreise in den Staat erteilt wurde, sind unterschiedliche Tätigkeiten zulässig.