In diesem Abschnitt
Einführung
Ein beglaubigtes Dokument ist ein von einer anerkannten Person oder Organisation unterzeichnetes und datiertes Dokument, das eine genaue Kopie oder Übersetzung des Originals darstellt.
Übersetzung von öffentlichen Dokumenten innerhalb der EU
Staatlich ausgestellte amtliche Dokumente wie Geburts-, Heirats-, Sterbe- oder Scheidungsurkunden, die von einem Staat innerhalb des EWR oder der Schweiz ausgestellt wurden, müssen nicht von den Mitgliedstaaten als echt beglaubigt werden. Eine Übersetzung dieser Dokumente ist nicht erforderlich, wenn auch ein mehrsprachiges Standardformular (MSF) vorgelegt wird. Solche MSF-Formulare sind auf Anfrage bei den Mitgliedstaaten erhältlich. Wenn Sie kein MSF vorlegen, müssen diese Dokumente erforderlichenfalls ins Englische oder Irische übersetzt werden, damit sie als Nachweis für Ihren Antrag akzeptiert werden können.
Weitere Einzelheiten zu mehrsprachigen Dokumenten finden Sie auf dieser Seite Öffentliche Dokumente des Europäischen E-Justiz-Portals.
Wer kann ein Dokument beglaubigen?
Die folgenden Personen können eine beglaubigte Kopie Ihres Dokuments anfertigen:
Beglaubigte Übersetzung
Ein Übersetzer oder ein Übersetzungsunternehmen, das einen guten Ruf genießt und gute Beziehungen zu offiziellen Stellen unterhält, kann sich für die Erstellung beglaubigter Übersetzungen qualifizieren.
Wie man ein Dokument beglaubigt
Bitten Sie die Person oder Organisation, mit der Sie Kontakt aufgenommen haben, eine Kopie oder Übersetzung Ihres Dokuments zu erstellen. Bitten Sie sie dann darum: